Das man als Rechtsanwalt und
insbesondere als Strafverteidiger sich bisweilen Anfeindungen der
Staatsanwaltschaft ausgesetzt sieht, ist nichts außergewöhnliches.
So hatte es auch mich getroffen.
Ein Blogbeitrag von vor zwei Jahren
wurde von einem begeisterten Menschen aus der Justiz gelesen. Dieser
Mensch meinte nun, dass ich in jenen über einen bestimmten und ihm
gut bekannten Mitarbeiter der objektivsten Behörde der Welt
„hergezogen“ habe und informierte diesen postwendend. Dieser
fühlte sich sodann, obgleich es objektiv keinerlei Gründe gab, von
meinem literarischen Beitrag subjektiv getroffen und erstattete
Strafanzeige gegen mich und zwar wegen Beleidigung.
Ich erspare mir nun weitere juristische
Ausführungen. Ich erhielt jedenfalls eines Tages einen Anruf von der
Polizei und nachdem ich feststellte, dass ich selbst Grund des
Anrufes war und mich nunmehr erstmalig einem Strafverfahren selbst
ausgesetzt sah, machte ich das, was ich sonst immer empfehle, ich
verweigerte die Aussage und ließ mich im Weiteren durch meine
Kollegin Rueber aus Koblenz verteidigen.
Ein Ermittlungsverfahren war also in
Gang gesetzt. Erstaunlich schnell wurde die Abschlussverfügung
getroffen. Der sachbearbeitende Staatsanwalt bejahte den Tatverdacht
gegen mich und beantragte beim Amtsgericht einen Strafbefehl, gegen
den meine
Verteidiger.in Einspruch einlegte. Denn aus unserer Sicht
schien weder aus tatsächlichen, noch aus rechtlichen Gründen in
diesem Fall eine Strafbarkeit gegeben.
Das Verfahren nahm seinen
schulbuchmäßig prozessualen Verlauf und eines schönen Herbsttages
stand mein Name auf dem Terminzettel des Amtsgerichts. Diesmal aber
war ich der Angeklagte, eine durchaus interessante Erfahrung.
Das Ergebnis der Verhandlung selbst war weniger
spektakulär. Denn so stimmte ich der Einstellung des Verfahrens zu,
natürlich nicht ohne eine gemeinnützige Organisation mit einem
gewissen Geldbetrag bedenken zu müssen. Was ich jedoch gerne tat, denn wenigstens etwas Gutes sollte das Verfahren haben.
Manch einer wird sich nun vielleicht
fragen, wieso denn das, wenn ich doch von meiner Unschuld so überzeug
gewesen bin. Ich kann es erklären. An meiner Überzeugung hatte sich
nichts geändert, aber nach wirtschaftlicher Betrachtung und unter
Einbeziehung gewisser nicht wegzudenkender Realitäten, hatte es sich
mehr als aufgedrängt, diesen Weg zu gehen.
Jeder weiß und kennt den Satz, „vor
Gericht und auf hoher See …..“
Erstinstanzlich schien der Ausgang
nämlich ganz klar, was in der zweiten und ggf. dritten Instanz zu
erwarten gewesen wäre, nun ja, dass ließ sich auch unter
Zuhilfenahme der Kristallkugel nicht sagen.
Für mich aber gab es wichtigere Dinge.
Ich vergegenwärtigte mir also nochmals worum es im Grunde genommen
ging und pfiff auf mein eigentliches Ansinnen, nämlich den
Gerichtssaal als Freigesprochener zu verlassen.