Dienstag, 23. Juni 2009

AG Göttingen fasst sich wirklich kurz


In der Kürze liegt die Würze, dachte sich wohl auch ein Richter des AG Göttingen, als er einen Durchsuchungsbeschluss gegen meinen Mandanten erließ. Zur Begründung des Beschlusses findet sich lediglich folgender Satz in der schriftlichen Ausfertigung:
„Der Beschuldigte ist verdächtigt, die im Eigentum des Zeugen Herrn Neunmalschlau stehenden Gegenstände entwendet zu haben.“
Man könnte quasi sagen, dass dies weniger, als nichts ist.

Es drängt sich mal wieder der dringenden Verdacht auf, dass manche Richter tatsächlich alles , aber wirklich alles blind unterschreiben, was von der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Von einer eigenen Prüfung der Sachlage kann hier wohl kaum ausgegangen werden, ganz zu schweigen davon, dass sich dieser Richter mit Sicherheit keine Gedanken darüber macht, was eine Wohnungsdurchsuchung für den Betroffenen bedeutet und ggf. wegen der ländlichen Umgebung, für eine stigmatisierende Wirkung haben kann.

Mal sehen, wie das Landgericht diesen Beschluss wertet.

Montag, 15. Juni 2009

Schlicht der Alptraum eines jeden Studenten

Ob nun Doktor-, Diplom- oder sonstige Studienabschlussarbeit, in jedem Fall ist der Verlust eines entsprechenden Datenträgers, zuzüglich entsprechender Notizen, immer der wahr gewordene Alptraum des betroffenen Studenten.
Daher empfiehlt es sich stets für diese Zweck nicht nur auf die einfache Sicherung zu vertrauen, sondern in jenen Fällen auch eine Zweit-, Dritt- oder sogar Viertsicherung nicht zu scheuen.

Dem Täter bleibt zu wünschen, dass er dem Opfer nicht zwischen die Finger gerät, denn in solch einer Konstellation könnte dieser durchaus einen, insoweit nachvollziehbaren, Kontrollverlust erleiden, der mit Sicherheit nachteilig für den Täter ausginge.
Besonders großes Pech ereilte einen 24 Jahre alten Studenten aus Göttingen am vergangenen Sonntagmorgen. Aus seinem in der Zimmermannstraße geparkten schwarzen VW
Polo haben Unbekannte in den frühen Morgenstunden einen Rucksack gestohlen.In dem Rucksack befanden sich sehr wichtige persönliche Unterlagen des Studenten, darunter eine Doktorarbeit und ein USB-Stick, wie die Polizei mitteilte.
Quelle: göttingern-tageblatt.de

Mittwoch, 10. Juni 2009

Freispruch!!!!

Nach 678 Tagen U-Haft, zwei Hauptverfahren mit insgesamt 19 Verhandlungstagen und einem Revisionsverfahren, ist nun endlich Klarheit eingetreten.
Das Landgericht Bückeburg hat heute Morgen meinen Mandanten freigesprochen.
Nach Auffassung der Kammer konnte der dem Angeklagte gemachte Vorwurf nicht nachgewiesen werden, es blieben zu viele Zweifel.
Auch wenn es eine bittere Pille für den Staatsanwalt ist, so ist doch festzustellen, dass dieses Urteil Ausfluss des Rechtsstaatsprinzip ist und eben der Freispruch die zwingenden Folge.

Montag, 8. Juni 2009

Sex im Auto ohne Tauchausrüstung

Es gibt Stunden der Zweisamkeit, an die man sich gerne und lange erinnern mag. Es gibt aber auch solche, die man am liebsten vergessen würde. Gut, das kann ich verstehen, gerade wenn das Liebesspiel im Fluß endet und eben keine Tauchausrüstung zur Hand ist. Zu dumm nur, dass nicht nur der Hormon-, sondern auch der Alkoholspiegel ganz weit oben gelegen hat.

Auf dem Fahrrad dürfte das dem jungen Mann nicht mehr passieren.
Northeim. Das Liebesspiel eines Pärchens im Auto hat am Samstagabend ein nasses Ende genommen. Im Eifer des erotischen Gefechts hatten der 18-Jährige und seine 26 Jahre alte Partnerin, die sich im fahrbaren Untersatz im Bereich des Lohgrabens in die Einsamkeit am Rhumeufer zurückgezogen hatten, versehentlich den Rückwärtsgang eingelegt. Die anschließende kurze Fahrt endete im Wasser der Rhume.
Quelle: hna.de

Freitag, 5. Juni 2009

Rudi Assauer bekommt eins zwischen die Beine

Selten dürfte wohl häusliche Gewalt derart ausführlich dokumentiert worden sein, wie es dies nun auf Sylt der Fall war.
Tja, der Promi-Bonus hat eben so seinen Preis.
Kampen, der Ort, wo die Schönen und Reichen feiern. Es ist gegen 20.45 Uhr. Simone Thomalla und Rudi Assauer stehen vor dem Restaurant „Zum Österreicher“. Sie trägt eine Jacke mit ins Gesicht gezogener Kapuze, er in Jeans und dunkelblauem Blazer. Er telefoniert mit seinem Handy, dann kommt es offensichtlich zum Streit. Sie geht allein Richtung Hauptstraße, er läuft ihr hinterher.Assauer fasst seiner ehemaligen Lebensgefährtin an den Arm, sie schreit auf. Er nimmt sie kurz in den Schwitzkasten. Sie stößt ihn zurück, läuft Richtung Kurhausstraße. Und hier eskaliert die Situation.Sie schreien sich an. Sie weint. Er stößt sie über eine kleine Mauer in ein Blumenbeet.
Quelle: bild.de

Donnerstag, 4. Juni 2009

Staatsanwalt beantragt Freispruch


Nach dem sich seit gestern auch für den Staatsanwalt die Sachlage vollständig gedreht hatte, hat dieser vorhin konsequenterweise Freispruch beantragt. Es kommt selten vor, dass ich mich einem Antrag eines Staatsanwalts anschließen kann, gerade nach einer so streitigen Verhandlung, wie dieser.
Jetzt bleibt also abzuwarten, ob die von mir sowie dem Staatsanwalt dargelegten Umstände, die Kammer zu überzeugen im Stande waren.
Aus meiner Sicht an sich ein klarer Fall, aber wer weiß, welche Überraschungen das Landgericht Bückeburg noch so bereit hält.
Spätestens am 10.06. wird darüber zu berichten sein.

Das Stolperbein und eine versuchte Körperverletzung / Minister a.D. vor Gericht

Manches Mal kann man sich schlicht nur wundern, was vermeintliche Zeugen antreibt Strafanzeigen zu erstatten. Viel erstaunlicher ist aber, wenn ein solches Geschehen dann noch seinen Niederschlag in einer Anklage, oder einem Strafbefehl findet.
Erklärlich wäre es jedoch, wenn es Staatsanwaltschaft und Gericht darum ginge, die mutmaßlich hübschen Beine einer Stewardess in Augenschein nehmen zu können.
Sie zeigten ihre Füße. Erst der Bundestagsabgeordnete Steffen Reiche von der Anklagebank aus, dann die belgische Stewardess Natascha O. als Zeugin. Und sie waren sich auch im Gerichtssaal nicht einig. Wo hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete denn nun auf dem Rückflug von Brüssel nach Berlin seine Füße? Standen sie tadellos unter dem Vordersitz, wie Reiche stets beteuerte? Oder ragte ein Bein ausgestreckt in den Gang und wurde absichtlich zum Stolperbein? Der Streit ist seit fast zweieinhalb Jahren in der Welt und wird seit gestern erneut vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt.
Es geht um versuchte Körperverletzung. „Ohne rechtfertigenden Anlass“ habe Reiche der Flugbegleiterin ein Bein gestellt, hieß es in der Anklage. „Nur durch ihre Aufmerksamkeit“ habe Zeugin O., die gerade Getränkebecher einsammelte, ein Hinfallen vermeiden können. „Ich kann ausschließen, dass meine Füße zu dem Zeitpunkt im Gang standen“, konterte Reiche. „Ich kann ausschließen, dass ich der Stewardess ein Bein gestellt habe.“ Der 48-jährige frühere brandenburgische Bildungsminister und Pfarrer im Ruhestand hatte gegen einen Strafbefehl über 3000 Euro Einspruch eingelegt und so für den Prozess gesorgt.
Quelle: tagesspiegel.de


LG Bückeburg hebt Haftbefehl auf / Morgen wird plädiert

Es geschehen noch Zeichen und Wunder in Bückeburg.

Gestern war der 10 Verhandlungstag in einem Strafverfahren vor dem Landgericht. Es ist, wie schon mehrfach berichtet, der zweite Aufguss eines Verfahrens, in dem ich die Revision erfolgreich durchfechten konnte.

Eigentlich schien alles klar, heute sollen die Plädoyers gehalten und am 10.06. das Urteil verkündet werden.
Die erneute Verurteilungen war so sicher, wie das Amen in der Kirche, zumindest schien es bis gestern so.
Denn auch die Zeugenaussage von Frau Dr. O. (das erste Mal samstags verhandelt) schien keinen wirklichen Einfluss auf das Verfahren zu haben. Sie war im ersten Verfahren mit dem Glaubhaftigkeitsgutachten betraut und war damals zu dem Ergebnis gelangt, dass aufgrund erheblicher Widersprüche in den Aussagen des Nebenklägers, eine glaubhafte Aussage nicht mit hinreichender Sicherheit angenommen werden könne.

Alle Zeugen waren bereits vernommen worden, einschließlich der beiden Berufsrichter der 1. großen Jugendkammer, Frau Dr. B. und Herr R.

Gestern sollte lediglich der damals vernehmende Kriminalbeamte gehört werden. Es schien eine kurze Nummer zu werden, quasi ein pro forma Termin.
Es kam nun aber anders. Die Vernehmung gestaltete sich langwierig und am Ende war klar, dass nichts klar war, insbesondere was die erste polizeiliche Vernehmung des Nebenklägers anbelangte und mögliche, ganze erhebliche suggestive Beeinflussungen des kindlichen Zeugen.
Folgerichtig, wenngleich für mich sehr überraschend, hatte der Staatsanwalt im Anschluss an diese Vernehmung beantragt, den Haftbefehl aufzuheben, da ein dringender Tatverdacht nicht länger aufrecht erhalten werden könne. Er trat mithin einer, von mir vor wenigen Tagen eingereichten weiteren Haftbeschwerde, bei.

Die Kammer beriet recht schnell und verkündete dann die Aufhebung des Haftbefehls.

Damit hätte ich nun wahrlich nicht gerechnet, auch wenn ich zugeben muss, dass es ein wesentlich angenehmeres Verhandeln mit der 2. großen Jugendkammer ist, als es das im ersten Aufguss mit der 1. großen Jugendkammer der Fall war.

Nun bleibt also mit Spannung das Urteil am 10.06. abzuwarten.

Dienstag, 2. Juni 2009

Wirt schießt mit Maschinenpistole auf Gäste

Das Kneipenschlägereien durchaus nicht selten vorkommen und diese auch nicht sonderlich beliebt bei Kneipenwirten sind, dürfte auf der Hand liegen. Dass man nun aber damit rechnen muss, in der Kneipe in das Mündungsfeuer einer Maschinenpistole zu schauen, sollte hoffentlich nicht an der Tagesordnung sein.

Die Anklage, die mit Sicherheit kommen wird, dürfte so die ein oder andere Anforderung an den Verteidiger stellen.
Für den Beschuldigten und für seinen Zustand dürfte allerdings sprechen, dass er offensichtlich nicht in der Lage war zu treffen, Gott sei Dank, kann man da nur sagen.
Wohl einer der wenigen Fällen, in denen der Nebenkläger im Schwurgerichtsverfahren noch an der Gerichtsverhandlung teilnehmen kann.
Zum Streitschlichten hat ein Wirt (55) in Mannheim zur Maschinenpistole gegriffen. Während einer Prügelei von zwei betrunkenen Männern in seinem Lokal nahm sich der ebenfalls betrunkene Gastwirt die Waffe und schoss fünfmal auf einen der Männer. Verletzt wurde niemand. Als die Polizei eintraf, versuchte der Schütze zu flüchten. Polizisten fanden neben der Schnellfeuerwaffe auch eine weitere Pistole sowie Munition. Gegen den Wirt wurde Haftbefehl erlassen.
Quelle: bild.de

Deutscher Schuhwerfer freigesprochen

Durchaus Augenmaß hat dieser englische Richter gezeigt, auch wenn es verwundert, dass die englischen Gerichte offenbar am Pfingstmontag verhandeln. Es bleibt aber auch nicht verborgen, dass die Staatsanwaltschaft möglicherweise durch ihre Anklage übers Ziel hinaus geschossen ist.
Der deutsche Doktorand, der wegen eines Schuhwurfs auf Chinas Regierungschef Wen Jiabao vor Gericht stand, muss nicht in Haft und auch keine Geldstrafe zahlen. Über den Protest in Cambridge urteilte der Richter mild und ließ Martin J. mit einer Ermahnung davonkommen.
Der deutsche Schuhwerfer von Cambridge bleibt straffrei. Nach zweitägiger Verhandlung sah das Gericht keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass Martin J. mit seinem Schuhwurf dem chinesischen Regierungschef Wen Jiabao habe Schaden zufügen wollen. (...)
Zum Prozessauftakt am Pfingstmontag hatte die Staatsanwaltschaft bekräftigt, J. habe mit seinem Schuhwurf die Grenze des erlaubten Protestes überschritten. Rufe und Pfiffe des Doktoranden beim Besuch Wens an der Uni Cambridge könnten als "rechtmäßiger Protest" gewertet werden, der Schuhwurf sei jedoch ein aggressiver Akt gewesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Kritiker warfen der Staatsanwaltschaft vor, sie habe sich mit ihrer scharfen Anklage China gegenüber devot verhalten, um außenpolitische Wogen zu glätten. Wen indes hatte wenige Tage nach der Tat um Gnade für den Deutschen gebeten. "Ausbildung ist die beste Hilfe für einen jungen Studenten", ließ der Ministerpräsident über den chinesischen Botschafter in London übermitteln. "Es ist zu hoffen, dass die Universität dem Studenten die Gelegenheit gibt, seine Studien fortzusetzen."
Zur Urteilsverkündung sagte Richter Ken Sheraton an den deutschen Doktoranden gewandt: "Sie verlassen das Gericht mit einem Freispruch, aber mit einer Verwarnung für Ihr künftiges Verhalten." Bei einer Verurteilung im Sinne der Anklage hätten Martin J. sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von umgerechnet 5780 Euro gedroht.
Quelle: spiegel-online.de

Sonntag, 31. Mai 2009

Stadt-Radio Göttingen und nun ein korrigierter Bericht

Da habe ich wohl die Falsche gescholten. Freitag Nachmittag bekam ich einen Anruf aus der Redaktion des Senders. Der Redakteur meinte zu mir, dass die von mir gescholtene Reporterin ganz aufgeregt war, als sie meinen Blogbeitrag las. Denn, so der Redakteur weiter, sei ihr erst in diesem Moment aufgefallen, dass der von ihr – an sich richtig – vorgeschriebene Beitrag, nochmals umgeschrieben wurde und eben bei diesem Umschreiben sich der Fehlerteufel eingeschlichen habe, Stress und Trubel am Ende eines Arbeitstages in der Redaktion.

Insoweit hatte ich aber dennoch recht, so etwas passiert, wenn jemand den Text schreibt, der nicht dabei war. Aber zu verantworten hatte es eben nicht, wie von mir zunächst angenommen, die besagte Reporterin. Bei ihr kann ich mich nun nur entschuldigen, sorry!

Der Berichtet wurde nun korrigiert.
Im so genannten „Pumpgun-Prozess“ hat sich der Hauptangeklagte bereit erklärt, im Rahmen des Versuchs einer Schadenswiedergutmachtung eine Zahlung an eine karitative Einrichtung zu leisten.
Das ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen dem Angeklagten und dem Nebenkläger, das heute vor dem Landgericht Göttingen stattfand. Obwohl beide Parteien ihre unterschiedlichen Meinung über den Tathergang betonten, erklärte der Nebenkläger, für ihn sei „die ganze Sache vergessen“. Darüber hinaus befragte das Gericht heute die drei Angeklagten zum Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung. Der34-jährige Hauptangeklagte gab zu, die Idee zum Bau der Brandsätze gehabt zu haben, der gleichaltrige Angeklagte aus Einbeck sagte, er habe noch nie einen Brandsatz gebaut, an diesem Abend jedoch das erste Mal einen solchen geworfen. Der dritte Beschuldigte räumte ein, er habe die Materialien an einer Tankstelle gekauft und mit seiner EC-Karte bezahlt. Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.
Quelle: stadtradio-goettingen.de

Freitag, 29. Mai 2009

Stadt-Radio Göttingen und ein Bericht über den Pumpgun-Prozess

Sehr verwundert war ich, als ich gestern Nachmittag im Radio einen Bericht über einen Prozess hier vor dem Landgericht Göttingen vernahm, an dem ich noch am Vormittag als Verteidiger teilgenommen hatte - zumindest meinte ich dies, bis ich den Bericht hörte und später auch las.

Schade eigentlich, denn bisher war die Berichterstattung durch den Sender meist zutreffend und weitest gehend neutral, anders als man es von dem hiesigen Lokalblatt gewohnt ist.
Im so genannten „Pumpgun-Prozess“ wird der Hauptangeklagte eine Schadensersatzzahlung an eine karitative Einrichtung leisten.
Das ist das Ergebnis eines persönlichen Gesprächs zwischen dem Angeklagten und dem Nebenkläger, das heute vor dem Landgericht Göttingen stattfand. Obwohl beide Parteien betonten, nach wie vor unterschiedlicher Meinung über den Tathergang zu sein, erklärte der Nebenkläger, für ihn sei „die ganze Sache vergessen“. Darüber hinaus befragte das Gericht heute die drei Angeklagten zum Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung. Alle drei bestritten, im vergangenen November die Brandsätze auf das Nachtlokal in Weende geworden zu haben. Einer der Angeklagten erklärte, er habe noch nie Brandsätze gebaut. Die beiden anderen gaben zu, die Idee zum Bau der Molotow-Cocktails gehabt zu haben beziehungsweise die Materialien an einer Tankstelle gekauft und mit einer EC-Karte bezahlt zu haben. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.
Quelle: www.stadtradio-goettingen.de
Wenn ich es nun nicht besser wüsste, würde ich meinen, dass die Reporterin gar nicht anwesend war, oder aber ich habe den Teil mit den drei Geständnissen – zwar nicht ganz im Sinne Anklage, aber es waren Einlassungen, die sich nicht auf ein Leugnen beschränkten – nur geträumt.

Ich hoffe nur, wovon ich jedoch ausgehen, dass die Kammer besser zugehört hat, als die Reporterin.

Dienstag, 26. Mai 2009

14-Jähriger überlebt mit 4,9 Promille

Manch ein Erwachsener wäre bei diesem Wert bereits ein klarer Fall für den Bestatter gewesen. Auch wenn nicht viel gefehlt hat, dass der Jugendliche ein Fall für jenen wird, so zeigt sich doch, dass der Junge nicht unerheblich an Alkohol gewöhnt gewesen sein dürfte.
Ein sturzbetrunkener 14-Jähriger ist in Wietze bei Celle leblos in einem Bushäuschen gefunden worden. Der Junge hatte am frühen Sonntagmorgen 4,9 Promille im Blut. Nur eine sogenannte Blutwäsche in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) habe dem Jungen das Leben gerettet, teilte die Polizei am Montag mit.
Quelle: goettinger-tageblatt.de

Freitag, 8. Mai 2009

Morgen habe ich mein erstes Mal – Landgericht Bückeburg

Morgen wird es soweit sein, ich werde zum ersten Mal an einem Samstag den Gerichtssaal des Landgerichts Bückeburg, als Verteidiger betreten und dort auch verhandeln. Der Umstand, dass wir auch samstags verhandeln, ist u.a. den vollen Terminkalendern aller Verfahrensbeteiligten geschuldet.

Es wird mit Sicherheit zwar kein 8 Stunden Termin, gleichwohl ist es auch kein reiner Schiebetermin. Denn so soll die Gutachterin Frau Dr. O. aus B. aus dem ersten Aufguss, als Zeugin vernommen werden.

Diese war nämlich als Sachverständige im ersten Verfahren zu dem Ergebnis gelangt, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage des vermeintlichen Opferzeugen nicht mit hinreichender Sicherheit angenommen werden könne. Denn so wich die Zeugenaussage in der Hauptverhandlung in einigen, aus gutachterlicher Sicht relevanten Punkten, zu stark von der, vor der Polizei gemachten Aussage, ab.
Dies war der damaligen I. Großen Jugendstrafkammer, unter Vorsitz von Frau Dr. B. , jedoch offensichtlich gleichgültig. Diese – also die Kammer - nahm für sich nämlich in Anspruch, die Glaubhaftigkeit der Aussage besser und vor allem richtiger – im Sinne der Anklage – beurteilen zu können und verurteilte eben daraufhin den Angeklagten. Das diese Auffassung der BGH nicht teilte, hatte ich bereits berichtet, und schließlich ist es auch mit ein Grund, weshalb wir nunmehr im zweiten Aufguss stecken.

Donnerstag, 7. Mai 2009

Das Finanzamt Pankow/Weißensee und das Zivilrecht

Ganz offensichtlich scheint die Dame vom Finanzamt Pankow/Weißensee die letzte Fortbildung verpasst zu haben. Denn so schreibt diese in einem Schreiben an meinen Mandantin Folgendes:
Meine Recherchen haben ergeben, dass Sie das Auto wieder veräußert haben. Der Kaufvertrag ist jedoch unwirksam mangels Formfehler.
Seit wann liebes Finanzamt, ist der Kaufvertrag über ein Fahrzeug formbedürftig?

Der geneigte Leser wird sich nun fragen, worum geht es eigentlich?
Es geht um die Frage, ob meine Mandantin noch Halterin eines Fahrzeuges ist oder nicht – zumindest steuerrechtlich. Der Sachverhalt ist an sich ganz einfach. Meine Mandantin verkauft ein Fahrzeug, lässt sich aber bedauerlicherweise in dem Kaufvertrag nicht bestätigten, dass das Fahrzeug, die Kennzeichen und die Papiere in Empfang genommen werden. Kann daher auch nicht den in § 13 Abs. 4 Satz 1 FZV geforderten Nachweis in Gänze erfüllen. Soweit gehe ich zunächst noch mit. Aber warum in aller Welt ist der Kaufvertrag nichtig, und weshalb macht das Finanzamt nicht von der Möglichkeit des § 13 Abs. 4 Satz 4 FZV Gebrauch?
Fragen, die mir und meiner Mandantin das Finanzamt nicht erklären kann. Schade eigentlich.

Sonntag, 3. Mai 2009

Der 823-Rap - Vertonte Theorie

§ 823 BGB ist sicherlich keine einfach Bestimmung. Umso mehr macht es Spaß, den Rap des Kölner Professors Berger anzuschauen, der den Inhalt dieses Paragraphen auf eine sehr illustere Weise versucht seinen Studenten nahe zu bringen. Es lohnt sich dieses Video anzuschauen.

Poetische Mathematik

Eine Mathe-Vorlesung mit einem Spaßfaktor, der sicherlich nicht üblich ist. Zumindest ist sie auch für den objektiven mathematischen Laien, eine nette Unterhaltung.

Körting vergleicht 1. Mai Krawalle mit einer Vergewaltigung

Man mag durchaus das ein oder andere Mal an Äußerungen von Politikern zweifeln, insbesondere auch dann, wenn sie offensichtlich keine Ahnung von dem haben, was sie eigentlich machen.
So derat peinliche Vergleiche, wie die des Innensenators Körting, in Bezug auf die 1. Mai Krawalle in Berlin, hört man jedoch glücklicherweise selten.(Screenshot, tageschau.de)

Donnerstag, 30. April 2009

Unterbevollmächtigter ohne Vollmacht

Das ist mir noch nie passiert.
Anfang der Woche hatte ich einen Termin in einer Ordnungswidrigkeitensache vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld. Ich war bereits ein paar Minuten vor Beginn der Verhandlung – die erste an diesem Verhandlungstage – vor dem Gerichtssaal, dessen Tür auch bereits offen stand. Drinnen sah ich einen Kollegen an dem Platz sitzen, auf den ich mich eigentlich setzen wollte. Ich dachte zunächst, dass es der Kollege sei, der in der nachfolgenden Angelegenheit verteidigen würde und bereits Platz genommen hatte. Also ging ich in den Sitzungssaal, um dies zu erfragen. Noch bevor ich aber meine Frage formulieren konnte, fragte besagter Kollege mich, ob ich Herr Meyer sei, denn er sei für Herrn Meyer in Untervollmacht hier, hätte aber keine Akte dabei und wisse daher auch nicht, worum es eigentlich ginge.
„Nein“, antwortete ich ganz erstaunt, „ich bin sein Rechtsanwalt, Rechtsanwalt Feltus. Herr Meyer ist er“ und zeigte dabei auf den hinter mir stehenden Mandanten, der ebenfalls sehr erstaunt war.
Es konnte nicht aufgeklärt werden, wie dieser, mir vollkommen unbekannte und niemals von mir unterbevollmächtigte, Kollege von der Verhandlung, dem Verfahren und dem Namen meines Mandanten erfahren hat.
Der Kollege ist dann unverrichteter Dinge von dannen gezogen.

Eine nette Aufmunterung


Dieser Gruß des Geschäftsstellenbeamten hatte mich gefreut, auch wenn mein Fahrrad wohl vergebens auf mich warten wird, da ich bedauerlicherweise den Feiertag mit einer Revision verbringen werde. Aber die Aufmunterung tat gut.