Vermutlich wollte dies Herr A.H. aus B. nicht im Entferntesten erreichen.
Der Kollege Siebers aus Braunschweig hat Glück. Denn diese Unterstützung des Kanzlei Marketings, die ihm Dank eines Beitrages bei jurabilis zu Teil geworden ist, hätte er sich wohl selbst nicht träumen lassen.
Nicht nur, dass dieser Artikel bei jurabilis bereits nach einem Tag mehr als 2500 mal aufgerufen wurde (von dem Ranking bei jurablogs mal ganz abgesehen), nein, mehrere andere Kollegen (Lawblog, RA Melchior, RA Kadelke) haben sich dieses Artikels angenommen.
Das steigert den Bekanntheitsgrad und vor allem die Zahl der Zugriffe auf die eigene Seite. Das nenne ich effektives Marketing, wenngleich nicht von dem Kollegen Siebers geplant, aber gleichwohl vermutlich gerne angenommen.
Warum aber Herr A.H. aus B. zum Kriegszug u.a. gegen den geschätzten Kollegen Siebers geblasen hat, entzieht sich meiner Kenntnis, wobei ich gleichwohl Ideen hätte. Ich erspare Ihnen, aber auch mir, jetzt hierüber zu sinnieren.
Bemerkenswert ist - das sei mir gestattet zu erwähnen - seine Selbstvorstellung auf Wikipedia. Es spricht nämlich für sich, wenn es einer besonderen Erwähnung bedarf, dass ein Rechtsanwalt zuvor Rechtsreferendar war.
Waren etwa noch nicht genug offizielle Bezeichnungen und Titel im Namen genannt worden, um das eigene Ego aufzublasen?
Wer weiß, wer weiß......
Ich bin der Meinung, dass nur weil man Rechtsanwalt ist, man sich für nichts Besseres halten sollte. Natürlich sollten die Berufspflichten befolgt und auch mit dem Status als "Organ der Rechtspflege" sollte sorgsam umgegangen werden, all das steht aber in Bezug auf den Kollegen Siebers nicht in Frage. Was soll jetzt also dieses Standesgejaule, erst recht in Bezug auf diesen Kollegen?
Herr A.H. aus B. hätte sich vielleicht auch mal fragen sollen, warum überhaupt ein solcher Post – wie der von Siebers - derartig hohe Zugriffszahlen erreichen kann? Sonst würde dieser solche Posts wohl kaum veröffentlich, er hat eine eigene Art zu schreiben, aber dies ist es ja auch, was seinen Blog interessant macht.
Es ist das typische Bildzeitungs-Phänomen. Keiner kauft sie, alle zeigen mit den Fingern drauf, aber erreichen tut sie dennoch die höchsten Auflagen, alles nur ein Wunder? Wohl kaum, vielmehr kommt auch hier die klassische Regel von Angebot und Nachfrage zum tragen, warum also den Filter setzen und alle Leser entmündigen?
Wer einen bestimmten Artikel nicht lesen möchte, der wird hierzu auch nicht gezwungen, wer es dennoch tut, tut dies absichtlich. Was soll also dann dieses moralische Zeigefingergehabe?
Der Kollege Siebers aus Braunschweig hat Glück. Denn diese Unterstützung des Kanzlei Marketings, die ihm Dank eines Beitrages bei jurabilis zu Teil geworden ist, hätte er sich wohl selbst nicht träumen lassen.
Nicht nur, dass dieser Artikel bei jurabilis bereits nach einem Tag mehr als 2500 mal aufgerufen wurde (von dem Ranking bei jurablogs mal ganz abgesehen), nein, mehrere andere Kollegen (Lawblog, RA Melchior, RA Kadelke) haben sich dieses Artikels angenommen.
Das steigert den Bekanntheitsgrad und vor allem die Zahl der Zugriffe auf die eigene Seite. Das nenne ich effektives Marketing, wenngleich nicht von dem Kollegen Siebers geplant, aber gleichwohl vermutlich gerne angenommen.
Warum aber Herr A.H. aus B. zum Kriegszug u.a. gegen den geschätzten Kollegen Siebers geblasen hat, entzieht sich meiner Kenntnis, wobei ich gleichwohl Ideen hätte. Ich erspare Ihnen, aber auch mir, jetzt hierüber zu sinnieren.
Bemerkenswert ist - das sei mir gestattet zu erwähnen - seine Selbstvorstellung auf Wikipedia. Es spricht nämlich für sich, wenn es einer besonderen Erwähnung bedarf, dass ein Rechtsanwalt zuvor Rechtsreferendar war.
Waren etwa noch nicht genug offizielle Bezeichnungen und Titel im Namen genannt worden, um das eigene Ego aufzublasen?
Wer weiß, wer weiß......
Ich bin der Meinung, dass nur weil man Rechtsanwalt ist, man sich für nichts Besseres halten sollte. Natürlich sollten die Berufspflichten befolgt und auch mit dem Status als "Organ der Rechtspflege" sollte sorgsam umgegangen werden, all das steht aber in Bezug auf den Kollegen Siebers nicht in Frage. Was soll jetzt also dieses Standesgejaule, erst recht in Bezug auf diesen Kollegen?
Herr A.H. aus B. hätte sich vielleicht auch mal fragen sollen, warum überhaupt ein solcher Post – wie der von Siebers - derartig hohe Zugriffszahlen erreichen kann? Sonst würde dieser solche Posts wohl kaum veröffentlich, er hat eine eigene Art zu schreiben, aber dies ist es ja auch, was seinen Blog interessant macht.
Es ist das typische Bildzeitungs-Phänomen. Keiner kauft sie, alle zeigen mit den Fingern drauf, aber erreichen tut sie dennoch die höchsten Auflagen, alles nur ein Wunder? Wohl kaum, vielmehr kommt auch hier die klassische Regel von Angebot und Nachfrage zum tragen, warum also den Filter setzen und alle Leser entmündigen?
Wer einen bestimmten Artikel nicht lesen möchte, der wird hierzu auch nicht gezwungen, wer es dennoch tut, tut dies absichtlich. Was soll also dann dieses moralische Zeigefingergehabe?


4 Kommentare:
Ich bewundere die Gelassenheit des Kollegen Siebers, der die öffentliche Beleidigung des profilneurotischen Alexander H., der wiederum sich selbst als Rechtsanwalt, Rechtsassessor / Volljurist, Diplom-Jurist (Univ.) (ehemals Rechtsreferendar) sowie Doktorand bezeichnen muss, um in einem Spiegel seine armselige Existenz ertragen zu können, köstlich souverän zur Kenntnis nimmt. Ich finde, Siebers Reaktionen auf Hartmann werten nachträglich seine zugegeben aber auch nur zum Teil grenzwertigen Artikel deutlich auf und zeigen, welche Verschmitztheit hinter seiner Strategie steckt.
Siebers wird Herrn H. dankbar sein, dass er ihm die Chance gegeben hat, dies so deutlich zu machen.
Apropos "Spiegel" und "ertragen":
http://www.anwalt.de/rechtstipps/videos/imagevideo.php?id=94792
Heßt der nicht Siebert?!
nein er heißt Siebers, siehe dort
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