Es zeigt sich immer wieder, dass man nicht nur den Protokollen von Telefonüberwachungsmaßnahmen blind vertrauen, sondern entsprechend aufgezeichnete Gespräche selbst anhören sollte.
Es stellen sich bisweilen erstaunliche "Missverständnisse" heraus. Aus "holen" wird dann schnell mal "hauen".
Hierbei fragt man sich dann aber jedes Mal erneut, ob es der Bösartigkeit der protokollierenden Beamten zu schulden ist, oder einfach nur schlicht der Überarbeitung.
Welche der beiden Möglichkeiten in Betracht zu ziehen ist, hängt wohl von den Umständen ab, unter denen jene Frage einer Beantwortung unterzogen werden soll.
Es stellen sich bisweilen erstaunliche "Missverständnisse" heraus. Aus "holen" wird dann schnell mal "hauen".
Hierbei fragt man sich dann aber jedes Mal erneut, ob es der Bösartigkeit der protokollierenden Beamten zu schulden ist, oder einfach nur schlicht der Überarbeitung.
Welche der beiden Möglichkeiten in Betracht zu ziehen ist, hängt wohl von den Umständen ab, unter denen jene Frage einer Beantwortung unterzogen werden soll.
4 Kommentare:
Was hat der Angeklagte denn getan? Zigaretten verprügelt? Oder war er Bier verkloppen?
Es ging um die Frage, ob ein Angeklagter die Frau gehauen, oder geholt habe.
Es war, wie man hören konnte, jedoch nur holen und nicht, wie im Protokoll zu lesen, hauen.
Oha. Wenn der Ersteller des Protokolls nicht gerade ausschliesslich diesen Fetzen der Unterhaltung mitbekommen hat, ist dieser freudsche Verhörer durchaus bemerkenswert.
Eben und genau deswegen sollte man sich dann doch, wenns darauf ankommt, die Mühe machen und die Tonbänder selbst abhören.
Das Gleiche gilt auch für Explorationsmittschnitte bei Begutachtungen.
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