Freitag, 27. Februar 2009

Die Auffassung eines Staatsanwaltes

Das die Staatsanwaltschaft nicht unbedingt immer einhelliger Meinung mit der Verteidigung ist, ist durchaus nichts ungewöhnliches und generell auch nicht schlimm. Dass aber ein Staatsanwalt in einer Sitzungspause, nachdem ein Verteidiger um Unterbrechung wegen eines unaufschiebbaren Antrages ersucht hatte, öffentlich äußert, dass man auch durchaus darüber nachdenken könne – und diesem Fall wohl auch nicht vollständig unkonkret –, die den Angeklagten beigeordneten Pflichtverteidiger entpflichten zu lassen, um dann andere Pflichtverteidiger beizuordnen, ist dramatisch. Denn so zeigt eine solche Äußerung mehr als deutlich, welch Geisteskind der Verfasser ist und welch mehr als bedenkliche Auffassung von der Rolle des Strafverteidigers, dieser Staatsanwalt hat.