Donnerstag, 4. Juni 2009

LG Bückeburg hebt Haftbefehl auf / Morgen wird plädiert

Es geschehen noch Zeichen und Wunder in Bückeburg.

Gestern war der 10 Verhandlungstag in einem Strafverfahren vor dem Landgericht. Es ist, wie schon mehrfach berichtet, der zweite Aufguss eines Verfahrens, in dem ich die Revision erfolgreich durchfechten konnte.

Eigentlich schien alles klar, heute sollen die Plädoyers gehalten und am 10.06. das Urteil verkündet werden.
Die erneute Verurteilungen war so sicher, wie das Amen in der Kirche, zumindest schien es bis gestern so.
Denn auch die Zeugenaussage von Frau Dr. O. (das erste Mal samstags verhandelt) schien keinen wirklichen Einfluss auf das Verfahren zu haben. Sie war im ersten Verfahren mit dem Glaubhaftigkeitsgutachten betraut und war damals zu dem Ergebnis gelangt, dass aufgrund erheblicher Widersprüche in den Aussagen des Nebenklägers, eine glaubhafte Aussage nicht mit hinreichender Sicherheit angenommen werden könne.

Alle Zeugen waren bereits vernommen worden, einschließlich der beiden Berufsrichter der 1. großen Jugendkammer, Frau Dr. B. und Herr R.

Gestern sollte lediglich der damals vernehmende Kriminalbeamte gehört werden. Es schien eine kurze Nummer zu werden, quasi ein pro forma Termin.
Es kam nun aber anders. Die Vernehmung gestaltete sich langwierig und am Ende war klar, dass nichts klar war, insbesondere was die erste polizeiliche Vernehmung des Nebenklägers anbelangte und mögliche, ganze erhebliche suggestive Beeinflussungen des kindlichen Zeugen.
Folgerichtig, wenngleich für mich sehr überraschend, hatte der Staatsanwalt im Anschluss an diese Vernehmung beantragt, den Haftbefehl aufzuheben, da ein dringender Tatverdacht nicht länger aufrecht erhalten werden könne. Er trat mithin einer, von mir vor wenigen Tagen eingereichten weiteren Haftbeschwerde, bei.

Die Kammer beriet recht schnell und verkündete dann die Aufhebung des Haftbefehls.

Damit hätte ich nun wahrlich nicht gerechnet, auch wenn ich zugeben muss, dass es ein wesentlich angenehmeres Verhandeln mit der 2. großen Jugendkammer ist, als es das im ersten Aufguss mit der 1. großen Jugendkammer der Fall war.

Nun bleibt also mit Spannung das Urteil am 10.06. abzuwarten.

2 Kommentare:

Werner Siebers hat gesagt…

Es ist kein Wunder, es war der richtige Weg - erinnere Dich an: Respekt müssen die haben! Und den haben die jetzt.

Tobias Feltus hat gesagt…

Das ist richtig, manchmal scheint aber auch der einzig richtig Weg dann, wenn er eingeschlagen wird, als Wunder, weil derjenige, der ihn einschlägt, bis dahin sich mit aller Macht dagegen gewehrt hat, diesen Weg zu gehen.