Sonntag, 2. August 2009

Göttinger Richter wird Fall für den Staatsanwalt

Wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Göttingen. Beschuldigter ist ein Vorsitzenden Richter am hiesigen Landgericht.
Ob es derselbe ist, der bereits vor einem Jahr für Schlagzeilen und auch für einen Fernsehauftritt sorgte, kann nur spekuliert werden.
Diesmal dürfte jedoch in jedem Fall mehr auf dem Spiel stehen, als der bloße Vorwurf des Nachstellens.
Bei allen Vorbehalten die man diesem Richter gegenüber haben mag, sollte man jedoch nicht vergessen, – bei aller Gehässigkeit die sich mitunter im beschaulichen Göttingen unter Juristen breit machen mag – auch für Richter gilt die Unschuldsvermutung.
Göttingen (AP) Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen einen säumigen Richter eine Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet. Der Vorsitzende Richter am Landgericht habe Berufungsverfahren über Jahre hin nicht terminiert und verkündete Urteile über Monate hin nicht schriftlich begründet, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde am Mittwoch. Das Landgericht ergriff dienstliche Maßnahmen gegen den Juristen.
Der Anfangsverdacht der Strafvereitelung habe sich aus eigenen Erfahrungen der Staatsanwaltschaft mit dem Richter ergeben, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Hugo Heimgärtner. «Wir haben alles unternommen, um den Richter zum Tätigwerden zu bewegen - leider ohne Erfolg», bedauerte er. Mehrere zu Haft verurteilte Straftäter befänden sich wegen des Verhaltens des Richters weiter auf freien Fuß.
Nach Angaben des Oberstaatsanwalt liegen dem Ermittlungsverfahren sieben konkrete Fälle zugrunde, in denen der Jurist Verhandlungen lange nicht terminiert oder Urteilsbegründungen nicht oder erst nach einem halben Jahr abgefasst hat. Weitere Vorgänge würden noch geprüft, sagte Heimgärtner.
Die Sprecherin des Göttinger Landgerichts betonte, bis zur Terminierung einer Berufungsverhandlung dürften mehrere Monate, aber auf keinen Fall Jahre vergehen. Urteilsbegründungen müssten in der Regel binnen fünf Wochen nach der Verkündung des Urteils abgefasst werden. Der betroffene Kammervorsitzende habe eine Überlastung nicht förmlich angezeigt, aber nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft von Überlastung gesprochen.
Quelle: yahoo.news.de