Mittwoch, 9. September 2009

Besoffen auf dem Fahrrad – der neue Weg eines Amtsgerichts

All zu oft schimpfe ich auf die vermeintliche Willfährigkeit von Amtsrichtern, in Bezug auf Anträge seitens der Staatsanwaltschaft. Nun aber hat ein niedersächsisches Amtsgericht Rückgrat bewiesen.

Wie so oft hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Fahrradfahrer den Erlass eines Strafbefehls, wegen Trunkenheit im Verkehr, beantragt. Der Mandant ist bisher nicht vorbestraft, war aber mit 1,8 Promille auf dem Fahrrad fahrend von der Polizei angetroffen worden, ein klassisches Studentenschicksal eben.
Das zuständige Amtsgericht weigerte sich nun jedoch, den Strafbefehl zu erlassen. Nach einem langen schriftlichen Austausch zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, einigte man sich nun darauf, bei sog. Ersttätern keinen Strafbefehl mehr zu erlassen, sondern eine sog. Verwarnung mit Strafvorbehalt auszusprechen.

Der gemeine Leser wird sich nun fragen, was daran so besonders ist. Das Besondere daran ist, dass nach Ablauf einer Bewährungszeit, die Strafe getilgt wird und keine Vorstrafe im Register zurück bleibt.

Insgesamt also ein durchweg positiver Weg, den dieses Amtsgericht nun eingeschlagen hat.

3 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

Und was war mit dem derzeit so gerne diskutierten Richtervorbehalt? ;-)

Maus hat gesagt…

besoffene Radfahrer find ich ehrlich gesagt aber auch nicht so witzig.

Anonym hat gesagt…

in göttingen hab ich das schon anfang august bei einer verhandlung erlebt...