Das ein Vorsitzender einer Strafkammer des hiesigen Landgerichts verdächtigt wird, in mehreren Fällen – nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Göttingen angeblich in ca. 25-30 – seine Arbeit nicht erledigt zu haben und daher wegen Verdacht der Straf- und Vollstreckungsvereitelung ermittelt wird, hatte ich bereits geschrieben.
Interessanterweise war es selbiger Richter, dass sei am Rande erwähnt, der meinte mich daran erinnern zu müssen, dass ich ein Organ der Rechtspflege sei, aha?!
Nun hat die Staatsanwaltschaft Göttingen das Ermittlungsverfahren an die Kollegen in Braunschweig abgegeben.
Von dort wird bereits jetzt dem Beschuldigten ein goldene Brücke gebaut (warum auch nicht?);
Manchmal, ich gebe gerne zu, dass dieser Gedanke sehr weither geholt sein könnte, drängt sich die Vermutung auf, dass man quasi darauf gewartet haben könnte, nun endlich einen vermeintlich unliebsamen Vorsitzenden zunächst an-, um ihn dann anschließlich abschießen zu können.
Interessanterweise war es selbiger Richter, dass sei am Rande erwähnt, der meinte mich daran erinnern zu müssen, dass ich ein Organ der Rechtspflege sei, aha?!
Nun hat die Staatsanwaltschaft Göttingen das Ermittlungsverfahren an die Kollegen in Braunschweig abgegeben.
Von dort wird bereits jetzt dem Beschuldigten ein goldene Brücke gebaut (warum auch nicht?);
Geyer betonte aber, dass die „momentane Vorwurfslage“ gegen den Richter noch vage sei und die Aktenkopien nur den Anfangsverdacht begründeten. Jetzt müssten die Originalakten geprüft werden. Auch habe der Verdächtigte sich bisher nicht eingelassen. Denkbar sei es, dass es Gründe für Verzögerungen gegeben habe. (Quelle: Göttinger-Tageblatt)Dennoch stellt sich vorliegend die Frage, wo war die zuständige Dienstaufsicht des beschuldigten Richters und trifft den/die Vorgesetzten in solchen Fällen nicht auch eine gewisse Fürsorgepflicht, insbesondere was die öffentliche Schlachtung angeht? Hätte man nicht viel früher eingreifen könne, ja sogar müssen?
Manchmal, ich gebe gerne zu, dass dieser Gedanke sehr weither geholt sein könnte, drängt sich die Vermutung auf, dass man quasi darauf gewartet haben könnte, nun endlich einen vermeintlich unliebsamen Vorsitzenden zunächst an-, um ihn dann anschließlich abschießen zu können.
2 Kommentare:
an dem "öffentlichen Schlachten" - wie Sie es nennen - haben Sie sich doch mit Ihren Blog-Beiträgen beteiligt.
Wie soll die Dienstaufsicht den Richter vor soetwas schützen?
Soll der LGPräs Ihnen das bloggen verbieten?
Krokodilstränen
Er könnte es ja mal versuchen, aber das ist wohl nicht der Kern des Problems.
Das öffentliche Schlachten hat lange, bevor ich dies gebloggt hatte, begonnen. Das Problem selbst aber war schon viel länger bekannt. Insoweit bin ich, so leid es mir tut, tatsächlich nicht daran beteiligt.
Dennoch gut, wenn Sie gleich einen Schuldigen ausmachen konnten.
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