Freitag, 30. Januar 2009

Unterhaltsamer Vormittag vor Gericht

Mitunter kann eine Sitzung lustig beginnen, besonders dann, wenn man von dritter Seite ein Schauspiel präsentiert bekommt, mit dem nicht zurechnen war.
Heute war so ein Fall. Ich sitze in einer Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht, gemeinsam mit weiteren Verteidigern und entsprechenden Angeklagten.
Die Vorsitzende war gerade im Begriff zu beginnen, vielmehr die unterbrochene Hauptverhandlung fortzusetzen, als sich die Türe öffnete und ein Mann, begleitet von einer Fahne, die den gesamten Sitzungssaal ergriff, mit den Worten eintrat, „hier bin ich“ und direkt zu den Pressestühlen lief.
Verwundert richteten sich nun alle Blicke auf diesen Menschen. Die Vorsitzende mahnte ihn zur Ruhe, jedoch ohne Erfolg. Denn so rief der Mann zunächst nach einem ihm bekannten Strafrichter, hier am Gericht. Es ist zu vermuten, dass dies wohl so etwas wie vorauseilender Gehorsam war. Denn noch im Sitzungssaal legte er ein astreines Geständnis ab. „Ich habe eh Hausverbot hier.“
Er pöbelte munter und immer aggressiver alle Beteiligten im Saal an. Es kam sodann auch leichte Unruhe unter den Anwesenden auf, nicht zu letzt wegen des Umstandes, dass nicht klar war, ob möglicherweise in naher Zukunft ein Stuhl geflogen kommt.
Dem griffen die herbeigeeilten Wachtmeister jedoch zum Glück vor.

Dieser Vorfall selbst tat aber der weiteren Verhandlung keinen Abbruch. Insgesamt war es ein sehr angenehmes Verhandeln mit dem Gericht, was nicht zuletzt auch an der guten Verhandlungsführung der Vorsitzenden liegt.
Es war ein netter Verhandlungstag.

Ein Buch, Gisela Friedrichsen, der Fall-Pascal und rechtsstaatswidrige Verfügungen

Es ist wohl ein Prozess den jeder - zumindest dem Namen nach - kennt, der Pascal-Prozess. Diesen Prozess hat die bekannte und durchaus kritisch hinterfragende Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, all die Jahre als Zuschauerin in öffentlicher Hauptverhandlung mitverfolgt und in einem Buch niedergeschrieben.
Die Veröffentlichung wird ihr jedoch durch das Landgericht Hamburg nicht mehr, oder zumindest nicht mehr in Gänze gestattet. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, hatte das Landgericht einen Auslieferungsstop angeordnet.
Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht erklärt nun zu recht;
die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. erklärt ausdrücklich das Unverständnis für die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg. Letztlich würde die Konsequenz aus dieser Entscheidung sein, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit auf unerträgliche Weise eingeschränkt wird. Einer der Verteidiger in dem besagten Verfahren, Rechtsanwalt Walter Teusch aus Saarbrücken, hat der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. gegenüber nochmals ausdrücklich bestätigt, dass die Buchautorin Gisela Friedrichsen ausschließlich Informationen verwertet hat, die Gegenstand der öffentlichen Hauptverhandlung geworden sind, so dass diese Entscheidung einem Verbot gleich käme, darüber zu sprechen, was man als Zuschauer eines öffentlichen Verfahrens erfahren hat.
Quelle: openpr.de

Donnerstag, 29. Januar 2009

Aus "hauen" wird "holen"

Es zeigt sich immer wieder, dass man nicht nur den Protokollen von Telefonüberwachungsmaßnahmen blind vertrauen, sondern entsprechend aufgezeichnete Gespräche selbst anhören sollte.
Es stellen sich bisweilen erstaunliche "Missverständnisse" heraus. Aus "holen" wird dann schnell mal "hauen".
Hierbei fragt man sich dann aber jedes Mal erneut, ob es der Bösartigkeit der protokollierenden Beamten zu schulden ist, oder einfach nur schlicht der Überarbeitung.
Welche der beiden Möglichkeiten in Betracht zu ziehen ist, hängt wohl von den Umständen ab, unter denen jene Frage einer Beantwortung unterzogen werden soll.

Habe den deutschen Staat nicht gefickt

Das scheint zumindest das Credo einer bulgarischen Prostituierten zu sein. "Er fickt, er bezahlt", gab diese vor dem Koblenzer Landgericht zum Besten, "aber den deutschen Staat habe ich nicht gefickt."
Das sie aber für diesbezügliche Einnahmen möglicherweise noch Steuern zu zahlen hat, vermochte ihr dann doch nicht in Gänze einzuleuchten.

Alle 2 Minuten 110 gewählt

Dass man mit einem Handy auch ohne Sim-Karte einen Notruf absetzen kann, dürfte bekannt sein, dass Notrufe generell kostenfrei sind wohl auch.
Das dachte sich vermutlich auch der Beschuldigte im vorliegenden Sachverhalt.

Doch in diesem Fall dürften die Anrufe ihn teuer zu stehen kommen.
Die Northeimer Polizei ermittelt gegen einen Handybesitzer, der binnen anderthalb Stunden 49-mal grundlos den Notruf anwählte.
Die Telefonate gingen zwischen 10.21 und 12.06 Uhr bei der Leitstelle ein. Ein Verfahren wegen Missbrauch von Notrufen wurde eingeleitet.
Quelle: göttinger-tageblatt

Dienstag, 20. Januar 2009

Die Muschi des Amtsgerichts


Heute Morgen in einem Amtsgericht. Wahrlich ein niedlicher Anblick, wie ich finde.

Montag, 19. Januar 2009

Wenn es spannend wird

Es gibt manches Mal Situationen in einem Strafprozess, die es notwendig machen u.U. auch die Vernehmungspersonen / die Vernehmungsbeamten zu hören. Manches Mal geschieht dies aber auch, obgleich es möglicherweise nicht notwendig, vielmehr nicht zulässig gewesen wäre.

Wie auch immer es heute war, hier ein Best-of der heutigen Antworten zweier Polizeibeamten in einem Koblenzer Strafverfahren.:
Das ist mir nicht mehr erinnerlich.

So habe ich das verstanden / so habe ich das nicht verstanden.

Das was in dem Vernehmungsprotokoll drin steht, wurde so auch gefragt.

Wenn das so dokumentiert ist, dann stimmt das auch.

Es ist mein Empfinden, wie ich es damals empfunden habe.

Dann muss es sich um ein Versehen handeln.

Das Trauma eines armen Polizeikommissars z.A.

Ein Mandant wird auf offener Straße in Hannover festgenommen. Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Gefunden werden ein Plastiktütchen mit – wie später festgestellt wird – 0,08g Heroin und rund 1g eines weißen Pulvers, was zunächst als Kokain und später aber als ein Medikament identifiziert wird. Das Betäubungsmittelverfahren wird konsequenter- und vernünftigerweise eingestellt.

Was ich bis vor wenigen Tagen aber nicht wusste, es gab noch ein weiteres Verfahren gegen meinen Mandanten, eines wg. des Verdachts der Beleidigung.
Im Zusammenhang mit der Festnahme soll mein Mandant einen Polizisten beleidigt haben. In der Akte konnte ich nun folgendes zu diesem schweren Verbrechensvorwurf lesen:
Nachdem der Uz. erneut damit begann dem S. detailliert zu erklären was ihm vorgeworfen werde, unterbrach dieser den Uz. mit den Worten, dass der Uz. “sich auf diesen riesigen Drogenfund heute Abend richtig schön einen runterholen könne.“
Bei diesen furchtbaren und schlimmen Worten erschrak ich zutiefst und war erschüttert, ähnlich muss es wohl dem bemitleidenswerten Opfer gegangen sein. Er tat mir in diesem Moment unendlich leid.

Etwa zwei Monate nach der Tat schreibt der Mandant – reumütig – in der schriftlichen Anhörung:
Im Nachhinein tut mir der Vorfall leid und ich möchte mich hiermit bei den Beamten entschuldigen.
Nach wie vor schwer traumatisiert, schreibt besagter Polizeikommissar z.A. Herr B. in Kenntnis dessen, nun Folgendes:
Diese Entschuldigung wird aufgrund des insgesamt respektlosen Verhalten des S. von dem Unterzeichner nicht angenommen.
Dass der Polizist sich nicht fragt, ob er möglicherweise den falschen Beruf ergriffen zu haben scheint, verwundert spätestens jetzt nicht mehr wirklich.
Dass ein solches Theater jedoch von der Staatsanwaltschaft und mit Erlass des Strafbefehls nun also auch durch das Gericht unterstützt und auf Kosten der Landeskasse durchgeführt wird – ich bin mittlerweile als Pflichtverteidiger beigeordnet – verwundert dafür umso mehr.
Es bleibt spannend, vor allem die nun folgende Hauptverhandlung.

Sonntag, 18. Januar 2009

Haifischbecken oder wenn ich zu feige bin mit zu schwimmen

Das Kommentatoren eines Posts sich durchaus auch in der Anonymität verstecken, mag noch einsehbar sein, es lässt sich aber zumindest nicht verhindern.

Das jedoch Menschen, die einen regelmäßigen Blog betreiben, sich hinter irgendwelchen Phrasen verstecken und damit fehlende Angaben im Impressum vergebens versuchen erklärlich zu machen, ist besonders für einen Richter - sofern es tatsächlich einer ist - nicht unbedingt rühmlich. Denn, entweder habe ich den Mut meine Meinung öffentlich zu sagen und dann auch als Urheber dieser bekannt zu sein, oder mir fehlt jener, dann aber sollte ich die Finger vom Bloggen lassen.

Grundsätzlich finde ich es sympathisch, wenn auch Richter und Staatsanwälte ihre Meinung im Internet kundtun. Bedenklich ist es nur dann, wenn die Meinungsmache anonym geschieht.

Es hat für mich auch nichts damit zu tun, dass man aus Sorge, als Richter im Blog Rechtsrat geben zu müssen, seine Namens- und Pflichtangaben weglässt. Denn weder ich, noch die mir bekannten Kollegen, haben jemals auf ihrem Blog Rechtsrat gegeben, man ist ja schließlich nicht gezwungen auf Fragen zu antworten.

Es fehlt dann wohl letztendlich der Mut im Haifischbecken zu schwimmen.

Die edle (?) Achse des Bösen

"Die edlen Vier sind komplett", so titelt ein Kommentator eines jurabilis Artikels. Gemeint waren Hoenig, Siebers, Rueber und meine Wenigkeit.

Wie zu erwarten war, sprang ein jurabilis-Autor auf diesen, diesen, diesen und diesen Artikel an, der ein Erlebnis des südlichen Teils der Achse des Bösen zum Gegenstand hatte.

Erstaunlich ist jedoch, dass das, was neulich noch böse und als Achse des Bösen (Rueber, Feltus, Dieler, Siebers und Hoenig) bezeichnet worden war, heute bereits edel ist.

Scheint sich doch zu bewahrheiten was Goethe einst sagte, "edel sei der Mensch, hilfreich und gut", oder etwa nicht? Offen gestanden bin ich aber lieber böse, als edel.

Am Rande sei nur noch erwähnt, der Kollege aus Braunschweig heißt Siebers und nicht Siebert und auch nicht Sievers, eigentlich gar nicht so schwer.

Samstag, 17. Januar 2009

"Schwarze-Witwe" rechtskräftig verurteilt

Besonders ärgern dürfte sich auch der ehemalige Schwurgerichtskammervorsitzende, der während des erstinstanzlichen Prozesses in Rente ging. Denn entgegen seiner Verlautbarungen hatte er es nicht geschafft, selbst das Verfahren zu beenden.
Das Urteil gegen die als «Schwarze Witwe» bekannt gewordene Lydia L. ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Göttingen am Freitag mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof die Revision der Angeklagten als unbegründet. Das Landgericht hatte die Ex-Prostituierte im vergangenen Juli wegen vierfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie hatte laut Gericht gemeinsam mit einem Gehilfen vier ältere Lebensgefährten ermordet, um an deren Vermögen zu gelangen. Der Gehilfe war wegen verminderter Schuldfähigkeit zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
Quelle: abacho.de

5,18 Promille, das Stehen fiel dann ein wenig schwer

Ansich ist eine solche Geschichte unspektakulär, wäre nicht nach Ansicht von Medizinern bereits bei 4,0 Promille eine tödliche Dosis erreicht.
Mit 5,18 Promille Alkohol im Blut ist ein 32-Jähriger am Donnerstag von der Polizei in einem Münchner U-Bahnhof aufgefunden worden. Der Mann schlief am Bahnsteig. Nachdem ihn die Beamten geweckt hatten, konnte er nicht aus eigener Kraft stehen, geschweige denn gehen. Er wurde auf der Wache der Polizeiinspektion ärztlich untersucht und in ein Münchner Krankenhaus gebracht.
Quelle: abacho.de

Das es sich hierbei ganz offensichtlich um einen Gewohnheitstrinker handeln muss, bedarf indes wohl keiner weiteren Ausführung, dennoch immer wieder erstaunlich, welche Werte erreicht werden können.

Donnerstag, 15. Januar 2009

Nebenklägervertreterin zeigt Verteidiger den Vogel

Ein Mitverteidiger hat wohl zur recht erwähnt, dass auch wenn man sich im Laufe einer Hauptverhandlung über gewisse Vorstellungen streiten mag, muss man andere Verfahrensbeteiligte dennoch nicht beleidigen.

Bedauerlicherweise hat dies eine Nebenklägervertreterin in einem Koblenzer Strafverfahren nicht berücksichtigt.
Menschlich insofern verständlich, als dass der Kollege, den sie zuvor durch Vogel-Zeigen versucht hatte zu beleidigen, unmittelbar davor die Aufhebung ihrer Beiordnung als Nebenklägervertreterin beantragt und in Erwägung gezogen hatte, jene als Zeugin vernehmen lassen zu wollen. Fachlich ist ein solches Verhalten in einer öffentliche Hauptverhandlung jedoch vollkommen daneben und zeugt von absoluter Unprofessionalität.

Richterin soll gemeinnützige Arbeit ableisten

Es ist wohl dass, was man landläufig als Justiz-Klüngel bezeichnen würde. Die Vorstellung allerdings, dass eine Richterin in die Verlegenheit gelangen könnte, gemeinnützige Arbeiten - wie beispielsweise soziale Dienste im Altersheim, oder ähnliches - ableisten zu müssen, entbehrt nicht einer gewissen "Komik".
In Justizkreisen hatte der Fall Entsetzen ausgelöst. «Wir waren tief erschüttert, dass so etwas überhaupt möglich ist», sagt der Osnabrücker Staatsanwalt Alexander Retemeyer. Ihm sei bundesweit kein anderer Fall bekannt, in dem ein Richter und eine Staatsanwältin in einen Korruptionsfall verwickelt seien. Seit Mittwoch müssen sich das Juristenpaar aus Aurich und ein befreundeter Unternehmensberater vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Den beiden Männern wird versuchte Erpressung und Betrug, der 51-jährigen Frau Verletzung von Dienstgeheimnissen vorgeworfen. Der angeklagte Richter widersprach dem Vorwurf der versuchten Erpressung, räumte aber ein «fehlerhaftes, persönliches Verhalten» ein.
Quelle: abacho.de

Alt heißt eben nicht gleich doof

Offensichtlich scheinen die älteren Menschen im beschaulichen Göttingen doch misstrauischer zu sein, als man hinlänglich vermuten würde. Diese Erfahrung musste ein Betrügerpärchen gestern machen.
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass der sog. "Enkeltrick" nicht zum ersten Mal an Göttings Rentnern ausprobiert worden war. Beachtlich ist aber auch, dass die Vorgehensweisen anscheinend immer perfider werden.
Das war nicht der einzige Versuch: Gestern meldeten ein weiterer 86 Jahre alter Mann sowie zwei 79 und 80 Jahre alte Frauen der Polizei, jeweils von unbekannten Frauen angerufen worden zu sein, die behaupteten, ihre Enkel zu sein und Geld für ein „Wertpapiergeschäft“ leihen zu wollen. Im Fall des 91-Jährigen hatte eine Frau eine finanzielle Notlage vorgespiegelt und um 25000 Euro gebeten. Kurz nach diesem Anruf rief ein Mann an, gab sich als Polizist aus und behauptete, das Gespräch mit der Trickbetrügerin mitgehört zu haben. Der Rentner solle auf ihre Forderungen eingehen. Doch der alarmierte die richtige Polizei.
Quelle: göttinger-tageblatt.de

Dienstag, 6. Januar 2009

Polizei stopft Leiche in den Kofferraum

Es klingt ein bisschen, wie ein Kapitel aus einem Horrorroman. Mit mehreren Bildern wird auch versucht dies zu untermauern.

Die Einleitung eines Verfahrens gegen die eingesetzten Beamten und den Bestatter dürfte gewiss sein.

Was war passiert?
Ein Mann fällt in Bad Lausick tot um. Ein Arzt bestätigt dies und gibt im Anschluss an eine Untersuchung, den Leichnamen frei. Nun geschieht das, was Normalität ist, ein Bestatter wird informiert. Der erscheint auch zügig am Ort. Doch er scheint sein Arbeitsgerät vergessen zu haben, er bringt nämlich keinen Leichenwagen mit. Statt dessen kommt er mit seinem - mutmaßlich - privaten PKW, einem 3er Golf. Jetzt wird es - so zumindest dem Foto- und Textbericht folgend – hanebüchend. Die Polizei hilft dem Bestatter den Leichnamen, verpackt in einem weißen Leichensack, nun in dessen Golf zu hieven. Nun gut, hier bleibt zumindest festzustellen, dass die Beamten wenigstens geholfen haben.

Eins dürfte jetzt jedoch schon recht klar sein, dass nämlich gem. des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Der Gang zum Anwalt dürfte daher angezeigt erscheinen.

Ein Versuch wars wert

Wenn es geklappt hätte, hätte das Bundesverfassungsgericht sich sehr leicht einer „lästigen“ Verfassungsbeschwerde entledigen können. Glücklicherweise war es mir jedoch aufgefallen.

Am 17.11.2008 erhalte ich den letzten Beschluss eines Oberlandesgerichts, der Rechtsweg ist ausgeschöpft.
Am 17.12.2008 lief also die Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ab. Am selben Tag erhob ich diese auch.
Am 31.12.2008 erhalte ich jedoch dieses Schreiben.

Ja, zugegebenermaßen hatte ich am 18.12.2008 ein Fax ans BVerfG geschickt. Es beinhaltete aber den Antrag auf der Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Das Fax mit der Verfassungsbeschwerde ging hingegen nach fast einstündiger Übertragung per Fax noch am 17.12.2008 in Karlsruhe ein und zwar einige Stunden vor Mitternacht.
Wie gut, dass es Übertragungsprotokolle gibt.

Ich will nicht verhehlen, dass das Bundesverfassungsgericht es sich nicht auch so durchaus „leicht“ machen kann, indem es eine Verfassungsbeschwerde schlicht und kommentarlos einfach nicht zur Entscheidung annimmt. Wobei ich Leichtfertigkeit jetzt nicht unbedingt dem Gericht unterstellen wollen würde.

Im vorliegenden Fall hätte es nur einen gewissen negativen Charme gehabt, wäre die Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit abgelehnt worden, denn das wäre meine Schuld gewesen.

Montag, 5. Januar 2009

Wegen Spuckattacke - Verfolgungsjagd durch den Harz

Als ich die folgende Meldung vorhin im Radio vernahm, musste ich schmunzeln.

Die Reaktion des einen Autofahrers hat durchaus Charme und Stil, wenngleich der Anlass doch Zweifel aufkommen lässt, was das Verhalten auf den Straßen anbelangt.
Ein 42 Jahre alter Autofahrer aus Celle hat einen 61-Jährigen aus Salzgitter-Bad von Torfhaus im Oberharz bis vor dessen Haustür verfolgt, weil dieser auf den PKW des Cellers gespuckt haben soll. (...) Nach der Verfolgung gab der 42-Jährige dem Mann aus Salzgitter-Bad ein Taschentuch, mit dem er die Spucke entfernen sollte. Der fühlte sich so bedroht, dass er zur Polizei flüchtete. Die schlichtete den Streit.
Quelle: newsclick.de
In Zeiten biologischer und chemischer Waffen kann es nachvollziehbar erscheinen, weshalb man vor einem Taschentuch Angst bekommt und sich bedroht fühlt.

Wird Polizisten jetzt das Tragen von Waffen verboten?

Das ein Polizist mit seiner Dienstwaffe einen anderen Menschen tötet und / oder diese auch gegen sich selbst richtet, ist zwar nicht die Regel, aber auch nicht gänzlich fernliegend.

Dass allerdings ein Team von Psychologen, Seelsorgern und einem SEK gerufen wird, wenn eine Polizistin ihren (Ex)-Partner, der selbst Polizist ist, auf die Dienststelle bittet, weil sie ein klärendes Gespräch wünscht, verwundert doch sehr und wirft gerade im konkreten Fall mehr Fragen auf, als Antworten aufgeboten werden können und vermutlich auch werden.

Verhindern wird man eine solche Tat wohl nur dann können, wenn man Polizisten das Tragen von Waffen gänzlich und immer untersagt, allerdings braucht man dann auch kein SEK mehr.
Zumindest in diesem Punkt hat das bayrische Innenministerium recht.
Niemand habe mit den Schüssen gerechnet, zumal es für Polizisten nicht verboten ist, die Dienstwaffe auch in der Freizeit zu tragen. «Polizisten sind grundsätzlich immer im Dienst. Das Waffengesetz sieht hier eine Ausnahme für Polizeibeamte vor», erläuterte ein Sprecher den bayerischen Innenministeriums in München.
Quelle: Augsburger-Allgemeine

Was nutzt überhaupt ein Leibwächter?

Das ein Leibwächter nicht eine 100 %ige Sicherheit bewirkt, dürfte klar sein. Was aber nutzt ein solcher, wenn er, wie im Fall Althaus, nicht hinter seiner Schutzperson her kommt und diese sogar außer Sichtweite fährt? Wenn dem so tatsächlich wäre, spricht es mit Sicherheit nicht für das Können des Schützers.
Oder will dieser einfach nur nichts gesehen haben?
Zeugen für den Unfall gibt es nicht. Ermittler Siegmund Schnabl: „Der Leibwächter, der Herrn Althaus begleitete, als auch der Ehemann der verunglückten Frau lagen auf ihren Abfahrten so weit zurück, dass sie den Unfall nicht sehen konnten.“
Quelle: bild.de

War Dieter Althaus als „Geisterfahrer“ unterwegs?

So titelt zumindest auch die Bild.

Wie auch immer, dass MP Althaus in einer nicht beneidenswerten Situation steckt, dürfte klar sein.

Wenn man sich jedoch die laut Polizei vermuteten Geschwindigkeiten beider Skifahrer vor Augen führt, kann man erahnen, welche Kräfte gewirkt haben müssen. Auch ein Zusammenstoß mit dem PKW bei solchen Geschwindigkeiten hat ganz gravierende Folgen.
Der Leiter der Alpinpolizei Liezen, Siegmund Schnabl zu BILD: „Nach unseren Erkenntnissen hatten beide Unfallbeteiligten eine Geschwindigkeit von circa 50 km/h.“ Möglicherweise viel zu schnell für die Kreuzung zweier Pisten?
Quelle: bild.de

Student in Nazi-Uniform von Polizist erschossen

Zwar sagten Freunde des Erschossenen, er sei kein Nazi, dennoch hatte er die Polizisten, die ihn aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft am Neujahrs Morgen aufsuchten, in einer Wehrmachtsuniform und einer "historischen" Waffe in Empfang genommen. Bereits hier kommen erste Zweifel auf.
Es liegt vielmehr der Verdacht nahe, dass der gute Mann sich schlicht für die Todesart "suicide by cops " entschieden hatte, da spielt dann auch die Gesinnung keine Rolle mehr.
The 22-year-old student of German and Scandinavian history was wearing a Nazi-era uniform when two Seattle police officers shot him early Thursday morning near the door of his University District apartment.
According to police, officers were called to the 5200 block of 17th Avenue Northeast to investigate a report of two or three men firing weapons into the air. Officers say they fired on the man after he brandished what was described by witnesses as a bolt-action rifle.
Quelle: seattlepi.com