Dienstag, 31. März 2009

In Bückeburg gehts weiter, nur wie?!

Da mein Befangenheitsantrag – erwartungsgemäß – als unzulässig, wenn auch unkreativ, verworfen wurde, hatte sich die Besetzung der 2. großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Bückeburg nicht geändert und die Verhandlung begann am gestrigen Tage.

Nachdem der Nebenkläger sich ernsthaft weigerte auszusagen, wurde der Polizeibeamter als Zeuge vernommen, welcher damals (2004) die Sachverhaltsaufnahme und erste Vernehmung des vermeintlichen Opfers durchgeführt hatte. Der Vorwurf lautete schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes im Jahre 2003.

Eigentlich ein Delikt bei dem sämtliche Warnlampen auf Seiten des vernehmenden Beamten hätten angehen müssen, insbesondere auch wegen des zwischen Tat und Anzeige liegenden zeitlichen Abstandes. Die Lichter blieben jedoch offensichtlich aus.
Der Beamte führte damals eine ganz normale Vernehmung des fraglichen Opferzeugen durch, ohne eine wörtliche Protokollierung zu veranlassen.
Auf meine Frage, wie die schriftliche, sich bei den Akten befindende Aussage entstanden sei, entgegnete der Polizeibeamter, der Zeuge habe ihm Passagen erzählt und wenn diese rund gewesen seien, habe er diese so runter diktiert. Ah ha??!!
Auf meine Frage, wann er den die wörtliche Protokollierung durchführen würde, entgegnete mir der Beamte, „dann wenn es darauf ankommt.“ Ah ha ??!! – zum zweiten – Wann es allerdings darauf ankommt, konnte der Zeuge aber auch nicht mehr wirklich beantworten. Und das es im vorliegenden Fall gerade darauf angekommen wäre, war dem gestrigen Zeugen offensichtlich nicht klar, obgleich er sich zuvor noch rühmte, in dem Umgang mit jugendlichen Zeugen erfahren zu sein und hierfür von der überaus engagierten Nebenklagevertreterin den Schulterschlag erhielt.

Auf meine weitere Frage, ob der Zeuge auch mal auf eine „Geschichte“ reingefallen sei und auf eine vermeintlich „glaubhafte“ Aussage vertraut habe, die sich dann aber als „falsch“ herausgestellt habe, erwiderte er mit hoch rotem Kopf; „ja, kurz vor meiner Pensionierung sogar noch, aber das hat sich dann vor Gericht herausgestellt.“
Der weitere Fortgang bleibt spannend, insbesondere weil die Verhandlung in Bückeburg statt findet.
Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt.

Montag, 30. März 2009

Ordnungsfanatismus auch im Parkverbot

Warum der Fahrer des im Vordergrund zu sehenden Autos einen Parkschein gelöst hat, dürfte fraglich sein. Sicher ist jedenfalls, dass es rausgeschmissenes Geld war.

Das schwarze Auto im Vordergrund steht nämlich definitiv im Parkverbot, wie unschwer zu erkennen ist, damit unterfällt es also auch nicht mehr der Parkscheinpflicht.

Dennoch war der Fahrer - ein durchaus betagter Rentner - so ordnungsliebend, man könnte beinahe neurotisch sagen, dass er eben einen Parkschein löste.

Dass er zuvor den Straßenverkehr vor dem Landgericht Koblenz zum Erliegen gebracht hatte, als er den vorschriftswidrigen Parkplatz ausgesucht und angefahren hatte, sei dabei nur am Rande erwähnt.


Sonntag, 29. März 2009

Ein Verurteilter wird 6mal zum Tode verurteilt

Es stellt sich die Frage, ob der Delinquent nun auch 6mal hingerichtet wird.

Es würde sich dabei dann aber empfehlen, keine allzu substanzverletzende Methode - wie erschießen, oder elektrischer Stuhl - zur Anwendung zu bringen, sonst wird es allzu eklig. Denkbar wäre aber auch, fünfmal so zu tun als ob, um dann beim sechsten Mal......
Oder er wird fünfmal begnadigt und in einem Fall wird die Strafe vollstreckt.
Ein Gericht in Phoenix im US-Bundesstaat Arizona hat das Strafmaß für einen vor zwei Wochen für schuldig befundenen Serienmörder festgesetzt. Der 36-jährige Dale Hausner wurde wegen sechsfachen Mordes sechs Mal zum Tode verurteilt.
Quelle: n-tv.de

Hund beißt Kind in die Kehle - wollte er nur spielen?

Nein, ich bin kein Hundehasser und nein ich bin auch kein Kampfhundeinschläferbefürworter.

Dennoch ein mehr als tragischer Fall. Man fragt sich aber auch in diesem Fall, ob nicht das ein oder andere Mal der Umgang mit Kindern und großen Hunden allzu sorglos geschieht, getreu dem Motto, "der will ja nur spielen" oder "der hat bis jetzt nichts getan, der ist lieb."

Ein sechsjähriges Mädchen ist im Nordosten Frankreichs von den Hunden der Familie zu Tode gebissen worden.
Die beiden Deutschen Doggen hätten dem Kind im Département Marne die Kehle durchgebissen, teilte die Präfektur mit. Das kleine Mädchen habe ohne Wissen der Eltern das Haus verlassen. Nach einigem Suchen sei ihre Leiche im Auslaufrevier der Hunde gefunden worden.
Quelle: n-tv.de

Inzest-Drama in Italien - 22 jährige Tragödie

Der Fall Fritzl ist allseits bekannt. Nun macht aber ein ähnlich erschreckender Fall in Italien Schlagzeilen.
25 Jahre ist "Laura" vom eigenen Vater und Bruder vergewaltigt worden, 22 Jahre eingesperrt in einem dunklen Zimmer. Nach der Aufdeckung dieses schweren Falls von Inzest in Turin steht Italien unter Schock. "Der Horror, den niemand sah", titelte die Turiner Tageszeitung "La Stampa" und legte damit den Finger in die Wunde. Denn wie im Fall Fritzl in Österreich drängt sich auch hier die Frage auf, wieso niemand etwas bemerkt haben will.
Quelle: n-tv.de

Das Landgericht Bückeburg und der Befangenheitsantrag

Das der Fantasie auch vor Gericht keine Grenzen gesetzt sind, dürfte nichts Neues sein.

Dass mein Ablehungsantrag gegen zwei Kammermitglieder der zweiten großen Jugendstrafkammer - Jugendschutzkammer - des Landgerichts Bückeburg abgelehnt werden würde, war mir bei diesem Gericht durchaus bewusst, dass dies allerdings mit einer derart banalen Begründung - wie vorstehend abgedruckt - geschehen sollte, enttäuschte mich doch sehr. Etwas mehr Einfallsreichtum wäre schön gewesen.
Es sei nochmals an den umstrittenen Ausschnitt aus der Beschlussbegründung einer Haftbeschwerdeentscheidung erinnert, in der u.a. die abgelehnten Richter Folgendes zum Besten gaben.:
„ Es kann nach Einschätzung der Kammer ausgeschlossen werden, dass der zur Tatzeit ...jährige und bei seiner polizeilichen Vernehmung ...-jährige Zeuge das von ihm geschilderte Geschehen frei erfunden hat, ohne es tatsächlich erlebt zu haben. Dies gilt trotz der nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 16. September 2008 noch aufklärungsbedürftigen Einzelheiten des Geschehens.“

Mittwoch, 25. März 2009

Das Phantom bleibt ein Phantom

Es beruhigt doch ungemein, wenn miterleben darf, wie sorgsam die Kriminaltechnik bei der Spurensicherung vorgeht.
Da wundert es nicht, wenn es auch mal schief geht. Bedauerlich nur, dass dann einem Beschuldigten mit Sicherheit nicht geglaubt wird.
Das im Zusammenhang mit dem Heilbronner Polizistenmord und rund 40 weiterer Straftaten gesuchte "Phantom" existiert sehr wahrscheinlich nicht. Wie die Saarbrücker Staatsanwaltschaft mitteilte, war das Wattestäbchen zur Spurensicherung wohl verunreinigt. Eine komplette Sonderkommission jagte so eine nicht existierende Serienverbrecherin.
Quelle: welt.de

Entscheidende Wendung im Holzklotz-Fall?

Auch wenn sicherlich der ein oder andere Zweifel an den neuen Beweismittel aufkommen mag, so wird doch festzustellen seien, dass damit der Prozess eine neue Note bekommt.
Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg hat der Angeklagte sein Schweigen gebrochen. "Ich bin nicht schuld an dem Unfall. Ich habe die Polizei angelogen", verlas der Vorsitzende Richter am Dienstag im Landgericht Oldenburg einen Brief des 31-Jährigen an seinen Anwalt.
Quelle: stern.de

Uniklinikum Göttingen sitzt einem falschen Arzt auf

Das der Zahnarztbesuch zu den weniger beliebten Arztbesuchen gehört, ist ansich bekannt. Bei dem Gedanken einem Kieferchirurgen unter dem Messer ausgeliefert zu seien, der letztlich immer noch Student ist, erhöht sich das Vergnügen eines solchen Besuches nicht wirklich wesentlich.
Er ist 43 Jahre alt und noch immer Student. Dennoch hat sich der bisher unbescholtene angehende Mediziner als fertiger Arzt und erfahrener Kieferspezialist ausgegeben. Mit gefälschten Dokumenten erschwindelte er sich eine Stelle im Uni-Klinikum. Doch dort flog der Schwindel schnell auf. Jetzt ermittelt die Polizei.
Quelle: goettinger-tageblatt.de

Montag, 23. März 2009

Wenn der Sohn die Mutter...... und die Sorgfaltspflicht des Vaters

Gründe für die Tat sind viele denkbar, was sich später jedoch nachweisen, vielmehr beweisen lässt, erscheint noch fraglich.

Für den Jungen bleibt zu hoffen, dass sein Vater nicht wie ausgeführt, weiter aussagt, sondern statt dessen ihm einen Strafverteidiger, oder auch zwei, zur Seite stellt.

Denn so grausam auch die Tat sein mag, so sehr sollte doch der Vater alles für seinen Sohn tun, was er jetzt in einer solchen Situation eben tun kann und das ist, Sorge für eine gute Verteidigung zu tragen.
Ein 17-Jähriger hat seine Mutter bei einem Besuch im mittelhessischen Linden mit der Axt erschlagen. Der Jugendliche, der bei seinem Vater in Frankfurt wohnt, soll seine im Bett liegende Mutter mit zahlreichen Axthieben gegen den Nacken und den Hinterkopf getötet haben. (...)
Der Jugendliche hatte am frühen Samstagmorgen seinen Vater in Frankfurt angerufen und ihm gesagt, es sei "etwas Schreckliches passiert und die Mutter tot". Die von dem 56 Jahre alten Vater alarmierte Polizei fand den Sohn angetrunken vor der Tür des Hauses der Mutter in Linden und nahm ihn fest. Die Frau lag tot im Bett. Am Tatort fand die Polizei eine blutverschmierte 65 Zentimeter lange Axt. Die Eltern waren seit mehreren Jahren geschieden, und der Sohn war zu Besuch bei seiner Mutter.
Auch der Vater habe bei seiner Vernehmung noch nichts zu einem möglichen Motiv des Sohnes gesagt, hieß es bei der Polizei. Wie stark der 17-Jährige angetrunken war, stand zunächst nicht fest.
Quelle: morgenpost.de

Sonntag, 22. März 2009

Wenn der Verstand in den Schritt rutscht

Liebe macht wohl nicht nur blind, sonder auch blöd.

Aber es bewahrheitet sich mal wieder, dass die Menschen neben dem Friseur, im Bett am redseligsten sind.
Schlimme Panne beim Bundesnachrichtendienst (BND): Ein Agent soll vertrauliche Informationen an einen Übersetzer weitergegeben haben – zu dem er angeblich eine intime Beziehung hatte! Beide wurden verhaftet.
Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, war Anton Robert K. (42) in Pristina (Kosovo) für den BND im Einsatz. Unter falscher Identität arbeitete der verheiratete Mann im deutschen Verbindungsbüro, wo auch sein ehemaliger Übersetzter Murat A. (28) tätig war.
2007 und 2008 soll der Agent vertrauliche Informationen an Murat A. weitergegeben und dabei sogar gewusst haben, dass der Dolmetscher Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten und womöglich sogar zur organisierten Kriminalität hatte!
Quelle: bild.de

Staatsanwaltschaft Braunschweig will aufräumen - Amtsgericht unterschreibt erst mal alles

Frei nach dem Motto, im Frühjahr ist groß Reinemachen angesagt.

Es zeigt sich aber mal wieder, dass Strafbefehle quasi ungesehen vom zuständigen Amtsrichter unterschrieben und nicht, wie es eigentlich sein sollte, einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.
Gegen mehr als 70 Polizeibeamte und einige Abschleppunternehmer aus Braunschweig hat die Staatsanwaltschaft wegen Vorteilsnahme und Vorteilsbegünstigung ermittelt. Wie Rolf Nitschke, Sprecher des Amtsgerichts, erklärt, seien inzwischen eine ganze Reihe von Strafbefehlen gegen Beschuldigte erlassen worden.
Einen der Strafbefehle habe das Amtsgericht Braunschweig am gestrigen Freitag gegen eine Geldauflage von 2000 Euro wegen geringer Schuld aufgehoben.
Quelle: newsclick.de

Beim Sex nicht gekommen, Freier schlägt zurück

Die Domina gab ihr Bestes. Immer wieder knallte die schwarze Lederpeitsche auf seinen hageren Körper – aber der Freier wurde und wurde nicht fertig.
Jörg Horst G. (55) trug nur Tanga, Strapse und Spitzen-BH und wollte bei Domina Mongkoldaj B. (48) auf der Reeperbahn einen schmerzhaften Sonntagvormittag erleben. Doch dann guckte die Thailänderin auf die Uhr und sagte: „Feierabend, deine Zeit ist um.“ Da rastete der weißhaarige Berliner aus, zog ihr die Peitsche durchs Gesicht, zwang sie zum Sex ohne Kondom. Deshalb steht er jetzt vor Gericht. Anklage: gefährliche Körperverletzung und sexuelle Nötigung. Gestern zweiter Prozesstag.
„Ich habe ihn gepeitscht, immer doller, so wie er das wollte. Dann sollte ich ihn oral befriedigen, auch das tat ich“, lässt Mongkoldaj B. gestern von ihrer Dolmetscherin erklären.
Um das Erlebte deutlicher zu machen, formt die attraktive Thai Zeigefinger und Daumen zu einem Kreis, bewegt ihre Hand unter ihren offenen Lippen auf und ab. „Ja, danke, ich kann es mir vorstellen“, winkt die Vorsitzende Richterin die Gestik des Opfers ab.
Quelle: bild.de
Die Aussage der Richterin spricht für sich. Ich kann mir durchaus die ein oder andere Richterin, oder den ein oder anderen Richter vorstellen, wahlweise auch einen Staatsanwalt, oder eine Staatsanwältin, bei denen die Vorstellungskraft hierzu nicht ausreichen würde.
Das der Freier selbst im BH aufgetaucht sein soll, ist jedoch in der Tat verwunderlich.

Mittwoch, 18. März 2009

Aufruf der Sach erfolgte erst gar nicht

Schnell waren sie, dass muss man ihnen lassen. Gestern Abend hatte ich einen Befangenheitsantrag gegen zwei, der drei Richter der großen Strafkammer in Bückeburg gestellt, es betraf das heutige Verfahren.
In dem Strafverfahren
gegen
........
geb. .....

Az. KLs

lehne ich namens und in Vollmacht des Angeklagten
den Richter am Landgericht X sowie die Richterin Y wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

Sowohl der Richter am Landgericht X, als auch die Richterin Y waren Mitglieder der II. großen Jugendkammer - Jugendschutzkammer - des Landgerichts Bückeburg, welche am ... 2008 den Antrag des Angeklagten, den Haftbefehl des Amtsgerichts .... vom ... 2004 aufzuheben, abschlägig beschied.

In der Beschlussbegründung, welche auch von beiden hier abgelehnten Richtern unterzeichnet wurde, führte die Kammer auf Seite 2 (Bl. ... d.A.) Folgendes aus:
„ Es kann nach Einschätzung der Kammer ausgeschlossen werden, dass der zur Tatzeit ...jährige und bei seiner polizeilichen Vernehmung ...-jährige Zeuge das von ihm geschilderte Geschehen frei erfunden hat, ohne es tatsächlich erlebt zu haben.“

Die Kammer macht damit klar, bereits vor der anstehenden Hauptverhandlung davon überzeugt zu sein, dass die Anschuldigungen, welche gegen den Angeklagten erhoben werden, zutreffen.
Sie lässt damit nicht im Ansatz einen Zweifel daran zu. Die Unschuldsvermutung findet insoweit keinerlei Niederschlag, der Angeklagte scheint mithin bereits als schuldig.

Dieser Eindruck wird auf der folgenden Seite insoweit noch verstärkt. Dort führt die Kammer Folgendes aus (Bl. .... d.A.);
Dies gilt trotz der nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 16. September 2008 noch aufklärungsbedürftigen Einzelheiten des Geschehens.

Aufgrund der dargelegten Umstände besteht die konkrete Besorgnis, dass die abgelehnten Richter von der Schuld des Angeschuldigten bereits endgültig überzeugt sind. Dadurch ist das Vertrauen des Angeschuldigten in die Unvoreingekommenheit der abgelehnten Richter zerstört.
Dies alleine begründet die Ablehnung der benannten Richter wegen Besorgnis der Befangenheit (vgl. BGHSt 48, 4; NStZ 99, 629; StraFo 01, 384; 08, 71).

Dem steht auch nicht entgegen, dass möglicherweise einer der abgelehnten Richter für eine Haftbefehlsaufhebung gestimmt hat und insoweit der Begründung nicht beigetreten ist. Zwar ist grundsätzlich erforderlich, den „judex suspectus“ konkret zu benennen. Aufgrund des Beratungsgeheimnisses kann der Ablehnende aber nicht sagen, ob und wenn ja, welcher Richter gegen den, die Besorgnis der Befangenheit begründenden Beschluß gestimmt hat. Dieser Umstand rechtfertigt den Befangenheitsantrag gegen alle Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben.

Zur Glaubhaftmachung beziehe ich mich auf den Akteninhalt.


Feltus
Rechtsanwalt


Als ich nun vorhin ins Landgericht kam, begrüßte mich schon die Vorsitzende bereits vor dem Sitzungssaal und übergab mir auch gleich zwei dienstliche Äußerungen, der durch mich abgelehnten Richter X und Y
Da bedauerlicherweise aus dienstlichen Gründen die Richter, welche planmäßig über meinen Antrag zu entscheiden haben, nicht verfügbar waren, wurde erst gar nicht zur Sache aufgerufen.
In 12 Tagen geht es dann also weiter, mal sehen, mit welcher Besetzung.

Beim Landgericht Bückeburg

Heute steht nun, wie von mir berichtet, der zweite Aufguss in Bückeburg auf der Tagesordnung. Ich bin gespannt, was diese noch so alles bereit hält.
Das der Staatsanwalt natürlich nur das Beste für meinen Mandanten möchte, versteht sich von selbst, das hat er mir bereits vor einem Jahr erfolgreich unter Beweis gestellt.
Das die "neue" Kammer natürlich auch nur zum Besten des Angeklagten handelt, hat sich spätestens hier und hier gezeigt.
Es wird also ein hartes Stück Arbeit werden.

Dienstag, 17. März 2009

Erfolgreiche Revision, nun der zweite Aufguss - LG Bückeburg

Heute werde ich wieder in Bückeburg am Landgericht sein und das Vergnügen mit der II. Großen Jugendstrafkammer haben.
Der BGH - BGH Beschluss vom 16.09.2008 (3 StR 302/08 - hatte, auf die von mir eingelegte Revision, ein Urteil der I. Großen Jugendstrafkammer vom letzten Jahr aufgehoben und nach Bückburg zurück verwiesen. Die Schelte des BGH war kurz, aber deutlich ausgefallen.

Derzeit sind 6 Verhandlungstage angesetzt, ob diese ausreichen, bleibt abzuwarten.

Es verspricht zumindest spannend zu werden, zumal das ein oder andere Ansinnen des Herrn Staatsanwaltes Von und Zu......., doch mehr als fragwürdig, um nicht zu sagen grenzwertig ist.

Aber schauen wir zunächst, was der heutige Hautpverhandlungstag bringen wird. Es wird zu berichten sein.

Lehrerin verführt Schüler zum Sex

Wieder ein fürchterlicher Sex-Skandal in den USA, wieder eine sexbessene Lehrerin, die ihren Schüler verführt. Manch einer dürfte sich im Stillen wünschen, in den USA zur Schule gehen zu dürfen.
Ein neuer Sex-Skandal erschüttert Amerika: Die Lehrerin Megan Sainsbury (31) soll eine Schülerin (17) verführt haben!Die Beziehung dauerte nach US-Medienberichten knapp anderthalb Jahre. Das Lesben-Pärchen aus Saratoga (Kalifornien) soll sich geküsst, berührt und romantische SMS geschrieben haben – für Sex gibt es der Polizei zufolge jedoch keine Beweise.
Quelle: bild.de

Wenn aus der Kolik ein Kind wird

Ob die frisch gebackene Mutter tatsächlich selbst glaubt, was sie erzählt, wage ich zu bezweifeln, aber eine gute Ausrede ist es in jedem Fall.
Hotelfachfrau Diandra R. (21) aus Melle (NRW) spürte ein Drücken und Ziehen in der Nierengegend. Einen Tag später waren die Schmerzen so schlimm, dass sie ins Krankenhaus fuhr. Eine Nierenkolik – dachte sie. Von wegen!
Die Ärzte untersuchten die Frau. Dann die Überraschung: Sie ist schwanger! Die Schmerzen waren Wehen, die Kolik ein kleines Töchterchen (3300 Gramm, 50 Zentimeter).
Die Mutter: „Ich habe wirklich nichts von der Schwangerschaft gemerkt, bin vom Vater getrennt. Ich ärgerte mich über drei Kilo mehr, aber ahnte nichts.
Quelle: bild.de

Räuber und Gendarm

Es drängt sich die Frage auf, ob es die Ausübung der Kunstfreiheit war, die den Kameramann veranlasst hatte, zunächst den Film abzudrehen, oder ob er den Tätern einen fairen Vorsprung verschaffen wollte, frei nach dem beliebten Kinderspiel "Räuber und Gendarm".
Ein Anwohner hat am Montagnachmittag einen Laubeneinbruch in Pankow beobachtet und mit der Videokamera gefilmt. Anschließend rief er die Polizei in die Gartenkolonie Humboldt an der Friedrich-Engels-Straße, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Nachdem die Beamten das kurze Video gesichtet hatten, trafen sie im Bratvogelweg auf einem Spielplatz auf sechs 14 bis 16 Jahre alte Jungen und ein 14-jähriges Mädchen. Bei ihnen fanden die Polizisten umfangreiches Beweismaterial. Die Jugendlichen wurden nach der erkennungsdienstlichen Behandlung ihren Erziehungsberechtigten übergeben.
Quelle: abacho.de

Eine untreue Geisel?

Man nennt dies auch das Stockholm-Syndrom.
Mitgefangene behaupten, die attraktive Franco-Kolumbianerin mit den braunen Locken bis zur Hüfte, habe im Urwald-Camp eine leidenschaftliche Liebesaffäre angefangen.
Als Antwort auf die Scheidungsklage ließ Lecompte durch seine Anwälte erklären, auch er wolle die Scheidung beantragen, weil seine Frau ihm während der Geiselhaft untreu gewesen sei.
Quelle: bild.de

Die morgendliche Hygiene

Es ist wohl jedem bekannt, morgens verrinnt die Zeit noch schneller als sonst. Hierbei ist es auch nichts Ungewöhnliches, wenn man dann mal den Kaffe mehr oder minder im Herausgehen trinkt, oder sich seine Krawatte im Auto schnell noch umlegt.
Was ich allerdings heute Morgen auf meiner Fahrt nach Koblenz erlebt habe, hat mich dann doch zum Schmunzeln gebracht. Ich stand zwischen Wetzlar und Limburg auf der Landstraße im Stau. Mir entgegen kam ein Mercedes Sprinter, offensichtlich ein Monteur. Am Steuer ein junger Mann, der offensichtlich heute Morgen keine Zeit hatte, die notwendige Körperhygiene zumindest zu vervollständigen. Denn er war ganz offensichtlich damit beschäftigt seine Zähne zu putzen. Ob er sich auch im Auto gewaschen und angezogen hat, kann ich nicht sagen.

Sonntag, 15. März 2009

Wenn die Schule zum Kindergarten mutiert

Dieses Problem ist mir aus anderen Schulen persönlich bekannt, insbesondere auch bei denen, die sich in privater Trägerschaft befinden.
Das Problem wird vorallem dann besonders massiv, wenn auf der einen Seite Lehrer sich zu Wort melden, die keine Ahnung haben und auf der anderen Seite Eltern meinen, dass sie immer recht haben und ihre Kindern Engel seien.
Am Anfang stand eine harmlose Verabredung zum Spielen unter Erstklässlern, jetzt ist die Rede von Gewalt an der Internationalen Schule. Das Wort führen mittlerweile die Anwälte. Zwei Elternpaare haben ihre Kinder fristlos aus der Einstiegsklasse abgemeldet.
Ein schier unendlicher Mailwechsel zwischen Eltern, Schule und Juristen, der sich seit dem vorigen Herbst hinzieht und unserer Redaktion vorliegt, offenbart, wie schnell sich die Positionen verhärtet haben.
Quelle: newsclick.de

Trittbrettfahren dürfte teuer werden

Ob der Haftbefehl letztendlich Bestand behalten wird, bleibt wohl abzuwarten. Eines dürfte aber sicher sein, die nun folgende Rechnung wird dem Beschuldigten wohl schwerer im Mangen liegen, denn davon wird er die nächsten Jahre noch was haben, auch wenn er längst wieder in Freiheit ist.
Einen Tag nach einer Amokdrohung an einer Realschule in Ilsfeld im Landkreis Heilbronn ist der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft. Der 19 Jahre alte Schüler sei bereits am Freitagnachmittag festgenommen worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Samstag mit. Der Richter habe wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten Haftbefehl erlassen.
Nach der Amokdrohung im Internet hatte die Polizei am Freitagmorgen vorübergehend das Schulgelände abgesperrt und die betroffene Realschule sowie die angrenzende Grund- und Hauptschule durchsucht. Sie fanden aber keine Hinweise. Die Schüler waren bereits auf dem Weg zur Schule abgefangen und wieder nach Hause geschickt oder teils in das Rathaus gebracht worden. Dort wurden sie von Lehrern und speziell geschulten Polizisten betreut. Nach dem Amoklauf an einer Schule in Winnenden am Mittwoch hatten Polizei und Staatsanwaltschaft «die Bedrohungslage» ernstgenommen.
Quelle: abacho.de

Freitag, 13. März 2009

Eine ordnungsgemäße Messung !?

Die Kollegin Rueber berichtete über einen dienstbeflissenen Messbeamten, der durch seine Vorwegverteidigung glänzte.
Das wird nun durch einen Hinweis eines Amtsgerichts im schönen Hessen getopt.

Von dort wurde mir als Anlage zu einem Schreiben, indem ich gefragt wurde, ob ich den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht lieber zurücknehmen wolle, folgende Anlage übersendet.
Das die ordnungsgemäße Messung natürlich nur unzureichend dokumentiert ist und sich auch diesbezüglich etliche Fragen auftun, die sich nicht erschöpfend aus der Akte beantworten lassen, steht auf einem anderen Blatt.
Anlage:
Das Gericht weist weiter auf folgendes hin:
Die Messstelle auf der BAB 7 in N. auf Höhe km ...., K — F mit dem stationären Verkehrsradargerät vom Typ Multanova MUVR 6 F-2 etwa 500 Meter hinter dem die zulassige Hochstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzenden Verkehrsschild ist gerichtsbekannt. Es handelt sich um eine Messstelle, die zu einer Vielzahl der hiesigen Ordnungswidrigkeitsverfahren führt.
Diese Messstelle ist fest eingerichtet und wird von den als gewissenhaft bekannten Polizeibeamten S. und B. seit Jahren bedient.
Verschiedene Sachverständigengutachten haben zu keinen Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit der Messstelle geführt. Die Fahrbahn verläuft dort gerade. Die Gefahr, dass Gegenverkehr gemessen wird, besteht wegen der erheblichen Breite der Fahrbahn — jedenfalls bei einer Messdämpfung „mittel“ nicht. Aus diesem Grund tritt auch keine Reflektion der Messstrahlen durch den Gegenverkehr ein. Die Betonabtrennung der Fahrbahnen reflektiert nicht, weil diese eine Schräge aufweist, welche ankommende Strahlen nach oben wirft.
Der vorliegende Eichschein zeigt eine gültige Eichung. Die Messbeamten haben ein Messprotokoll erstellt, das nicht zu beanstanden ist
Bei der Vielzahl der Verfahren können die Messbeamten S. und B. immer wieder berichten, dass sie das Messgerät streng nach der Gebrauchsanweisung aufgebaut haben. Das Gehäuse sei parallel zur Fahrbahn aufgebaut worden, wonach das Zentrum des Messstrahles genau in einem 22 ° -Winkel zur Fahrbahn stehe. Das Gerät werde in 3 fest eingelassene Stahlhülseneingesetzt und ausgerichtet. Der Messbetrieb werde aus dem Einsatzwagen heraus aufmerksam verfolgt. Von dort könne man den annähernden Verkehr und die Messanlage sehen.

Zweites Todesopfer geborgen

Nun gibt es also die traurige Gewissheit, dass der Einsturz des Stadtarchivs ein zweites Todesopfer gefordert hat.
Neun Tage nach dem Einsturz des Stadtarchivs in Köln ist am Donnerstag eine zweite Leiche aus dem Trümmerhaufen geborgen worden. Ob es sich bei dem Toten um den vermissten 24-jährigen Design-Studenten handelt, war nach Angaben eines Feuerwehrsprechers zunächst «unklar, aber wahrscheinlich». Die genaue Identität des Toten müsse nun gerichtsmedizinisch geklärt werden. Die Leiche habe neun Meter unter Erdniveau gelegen.
Quelle: abacho.de

Donnerstag, 12. März 2009

Die Auffassung einer Kriminalbeamtin

Der Aussage einer Kriminalbeamten vor dem Koblenzer Landgericht folgend, belehrt sie nur dann nach § 55 StPO, wenn sie Kenntnis davon hat, dass sich der Zeuge strafbar machen würde, würde er eine Aussage machen. Wenn sie aber über solche Umstände nichts weiß, belehrt sie auch nicht.
Eine durchaus interessante Auslegung, der sooft falschen Belehrung.

Frau Dr. Wichtig kommt zu spät

Keiner hats gemerkt. Erst als Frau Dr. Wichtig den Sitzungsssal betrat, fiel es auf. Eine Dolmetscherin fehlte, gleichwohl war die Hauptverhandlung fortgesetzt worden.
"Oh und keiner hats gemerkt", war der kurze Kommentar der Vorsitzenden einer großen Strafkammer in Koblenz.
Auf Befragen des Gerichts gab die Angeklagte, für welche die Dolmetscherin ansich bestimmt war, an, in der Lage gewesen zu sein, der bisher fortgesetzen Zeugenvernehmung zu folgen. Insoweit wurde auf ein Nachholung, der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Zeugenvernehmung, verzichtet.

Bisweilen ist es schon ein harter Kampf mit guten und nicht guten, mit wichtigen und unwichtigen Dolmetscherinnen und Dolmetschern.

144 Fahrradfahrer zur Kasse gebeten

In Zeiten knapper Kassen wird man eben "kreativ", den Staatshaushalt freut es jedenfalls.
GÖTTINGEN (jk) - Bei einer gezielten Radfahrer-Verkehrskontrolle haben Beamtinnen und Beamte der Innenstadtwache der Polizei und ihre Kolleginnen und Kollegen der Bereitschafstpolizei am Dienstag (10.03.09) in Göttingen innerhalb von rund acht Stunden insgesamt 144 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen und ca. 220 Flyer (siehe Anhang) verteilt.
Die Palette der festgestellten Verstöße war weit gefächert und reichte u. a. vom Fahren ohne Licht, Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung oder in der Fußgängerzone bis hin zu fehlender Ausstattung oder technischen Mängeln am Rad.
Daneben hatten die Beamten auch den Problembereich der "Rotlichtverstöße" im Visier. So stoppten die Ordnungshüter im Bereich des Geismar Tores 48 Radler die die für sie bereits länger als eine Sekunde "rot" zeigende Lichtzeichenanlage einfach nicht beachteten. Nicht nur das die Betroffenen durch ihr Fehlverhalten sich selbst und auch andere gefährden, auf sie kommt jetzt auch ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zu. Zwei von ihnen müssen wegen vorsätzlicher Begehung sogar die doppelte Summe bezahlen.
Quelle: Pressemeldung der PI Göttingen

Sex in der Sauna, Schweinereien in Braunschweig

Man mag sich fragen, ob das ein oder andere Mal nicht nur das Gefühl von Scham beim Beobachter aufkommt, sondern möglicherweise auch Neid.
Nur vier Tage nach unserer Berichterstattung über einen Gerichtsprozess um homosexuelle Handlungen im Bürgerbadepark ist es dort erneut zu unschönen Szenen in der Männer-Sauna gekommen. (...)
In dem neuen Fall am Dienstag wurden nach Informationen unserer Zeitung zwei Gäste im Ruheraum bei eindeutigen Handlungen beobachtet. Ein zunächst schlafender Mann war im Ruheraum von Geräuschen geweckt worden. Er blickte auf, wo diese herkommen könnten, und sah die beiden Männer.
Quelle: newsclick.de

Nur eine PR-Aktion?!

Das war fast zu erwarten. In jedem Fall hat die Fluggesellschaft so eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit genossen.
Der irische Billigflieger Ryanair ist einem Zeitungsbericht zufolge von dem Plan abgerückt, an Bord seiner Flugzeuge eine Toiletten-Gebühr einzuführen. Airline-Chef Michael O'Leary habe jetzt intern klargestellt, "dass es nur ein Witz war", sagte die Ryanair-Verkaufsleiterin für Deutschland, Anja Seugling, der "Ostthüringer Zeitung".
Quelle: n-tv.de

Montag, 9. März 2009

Beifahrer hätte fahren sollen

Wäre doch mal lieber der Beifahrer gefahren, dann wäre es wohl nur bei einem Verstoß gegen § 21 StVG geblieben.
Der Fahrer eines Renault hat an der Bahn in Osterode mit 100 km/h eine Polizeistreife überholt. Die Polizei hielt den Wagen an und kontrollierte die Insassen.
Der 29-jährige Fahrer hatte keinen gültigen Führerschein und 1,4 Promille. Der 20-jährige Beifahrer stand ebenfalls unter Alkoholeinfluss, ein Test ergab 0,46 Promille.
Quelle: göttingern-tageblatt.de

Auricher Richter zu Bewährungsstrafe verurteilt

Nachdem das Verfahren gegen seine Frau gegen Arbeitsauflage eingestellt worden war, ist nun ein (ehemaliger) Richter des OLG Oldenburg wegen versuchter Erpressung verurteilt worden.
Als Richter am Oberlandesgericht Oldenburg sollte er für Recht sorgen, nun ist der Jurist selbst wegen versuchter Erpressung verurteilt worden. Das Landgericht Oldenburg verhängte am 05.03.2009 eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige 5.000 Euro vom einem Emdener Unternehmer gefordert hatte. Im Gegenzug wollte der Angeklagte dafür sorgen, dass ein Strafverfahren gegen den Mann aufgehoben wird. Bei dieser Tat verstieß der 56-Jährige nach Auffassung des Gerichts zudem gegen das Datenschutzgesetz.
Quelle:beck-online.de

Klatten-Erpresser soll für 6 Jahre in Haft

Das dürfte sich für den Gigolo nicht gelohnt haben.
Das Landgericht München sprach Sgarbi am Montag des gewerbsmäßigen Betrugs, des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs und der versuchten gewerbsmäßigen Erpressung schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte für den geständigen 44-jährigen Schweizer neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung fünf Jahre.
In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung hatte der 44 Jahre alte Schweizer zu Prozessbeginn zugegeben, die BMW- und Altana-Großaktionärin Klatten und weitere Frauen um knapp 9,4 Millionen Euro betrogen und durch kompromittierende Bilder von intimen Treffen mit ihm erpresst zu haben.
Quelle: focus-online.de

Nach 31 Verhandlungstagen, Prozess gegen Strafverteidiger ausgesetzt - LG Hannover

Es ist die klassische Schlappe für Gericht und Staatsanwaltschaft, nach 31 Verhandlungstagen beginnt das Theater von vorne.

Und dabei steht der Geburtstag und damit auch der Tag der Pensionierung der Gerichtspersonen doch von Geburt an fest.
Der Prozess gegen den Anwalt Anselm S. ist am Freitag am 31. Verhandlungstag geplatzt. Ein Mitglied der 2. Großen Jugendkammer ist krank geworden, ein anderer Richter geht demnächst in Pension.
Ein Ergänzungsrichter hatte am Verfahren nicht teilgenommen. Damit ist nach dem Prozess gegen die Internistin Mechthild Bach der zweite große Prozess beim Landgericht geplatzt, weil ein Mitglied der Kammer ausfällt. Matthias Kannengießer, der Sprecher des Landgerichts, bedauerte die Aussetzung. Man habe keinen Ergänzungsrichter eingesetzt, weil die Beteiligten in ihrer Prognose von einer kürzeren Verhandlungsdauer ausgegangen seien, sagte Kannengießer: „Aber man kann mit einer Prognose eben leider auch mal falsch liegen.“
Quelle: haz.de
Die Verteidiger des in Hannover vor Gericht stehenden Strafverteidigers haben jedenfalls sehr gut Arbeit geleistet.

Ehelicher Verkehr

Nicht immer geht es in der Ehe harmonisch zu, bisweilen verlagern sich daraus resultierende Streitigkeit auch in den öffentlichen Verkehrsraum, wie im vorliegenden Fall:
Ernste Folgen hat am Wochenende ein Ehestreit während einer Autofahrt in Schwäbisch Gmünd verursacht. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, gerieten ein Mann und seine Frau so heftig aneinander, dass die Frau das Fahrzeug verlassen wollte. Der Mann weigerte sich jedoch, das Auto, in dem auch die beiden zwei und drei Jahre alten Kinder des Ehepaares saßen, anzuhalten. Auch als die Frau die Türe öffnete, um während der Fahrt auszusteigen, gab er weiter Gas.
Die Frau stieg dennoch aus dem Wagen aus und hielt sich am Türrahmen fest. Sie wurde 30 bis 40 Meter mitgeschleift. Als ihr Mann dann rechts in eine Straße einbog, verlor sie den Halt und stürzte zu Boden. Dabei erlitt sie Prellungen und Schürfwunden. Als Folge ließ die Staatsanwaltschaft den Führerschein des Ehemannes beschlagnahmen. Ihm droht außerdem eine Anzeige.
Quelle: abacho.de

Göttinger - Passanten aus 60 Meter Höhe mit Steinplatten attackiert

Die Freizeitbeschäftigung mancher Jugendlichen wird auch zusehends "abenteuerlicher", dass allerdings niemand getroffen wurde, scheint wirklich ein Wunder zu sein. Man könnte mutmaßen, dass dies am göttliche Beistand liegt.
Kaum zu glauben, dass niemand getötet oder verletzt wurde: Jugendliche haben vom Turm der Jacobi-Kirche aus 60 Meter Höhe große Steinbrocken in die Fußgängerzone geworfen. Die Täter wurden gefasst.
Quelle:goettinger-tageblatt.de

Dienstag, 3. März 2009

Witwe Gsell veranstaltet Chaosfahrt durch die Frankfurter City

Nun denn, jetzt brauchen zumindest einige andere Autos eine Schönheitsop, sofern die überhaupt noch helfen kann.
Auto fahren will eben doch gelernt sein, ob mit oder ohne Alkohol.......
Tatjana Gsell hat mit 1,43 Promille Alkohol im Blut am Steuer ihres Porsche Carrera am späten Montagabend in Frankfurt am Main vier geparkte Autos gerammt und Unfallflucht begangen. Die Polizei berichtete von einer 37-jährigen Unfallverursacherin, bestätigte aber auf Anfrage der AP, dass es sich um Gsell handelt. Zeugen des Unfalls hatten gegen 22.40 Uhr die Polizei über Notruf alarmiert und das Kennzeichen des Porsche genannt.
(...)
Nach Zeugenangaben war der Porsche auf der Hansaallee nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Er streifte zunächst einen geparkten Skoda Octavia, bevor er in einen Mercedes C 180 prallte. Der Mercedes wurde durch die Wucht des Aufpralls auf einen Volvo geschoben. Bei dem Zusammenstoß fiel das vordere Kennzeichen herunter und blieb an der Unfallstelle liegen. An dem Porsche entstand ebenfalls erheblicher Sachschaden. Insgesamt liegt der Schaden laut Polizei bei etwa 25.000 Euro.
Die 37-Jährige hat als Witwe des Nürnberger Schönheitschirurgen Franz Gsell und an der Seite von Prinz Ferfried von Hohenzollern Schlagzeilen gemacht.
Quelle:news yahoo.com

Bald ein Pranger im Kreis Heinsberg?

Man fragt sich, warum nicht gleich die Adresse mitgeliefert wird, damit nicht umständlich recherchiert werden muss, wo das Monster jetzt wohnt.
Sofern der Landrat des Kreis Heinsberg fürsorglich ist, hat er bereits einen Pranger in Randerath aufstellen lassen.
Ein wegen Vergewaltigung von drei Mädchen rechtskräftig verurteilter Mann ist nach Verbüßung seiner Strafe in Bayern nach NRW umgezogen. Wie der Landrat des Kreises Heinsberg, Stephan Pusch (CDU), am Montag mitteilte, soll sich der 57-Jährige derzeit in Heinsberg-Randerath aufhalten.
Quelle: abacho.de

Ein unschuldiger Beschuldigter - jetzt spricht er!

Vor wenigen Tagen berichtete ich an dieser Stelle über einen Polizeieinsatz in Göttingen, anlässlich eines vermeintlichen Bankraubes, der im Auge des Betrachters einen gewissen Unterhaltungswert hatte.

Ich hatte mir aber damals schon die Frage gestellt, wie muss es wohl den beiden Mitarbeitern des Ingenieurbüros ergangen sein.
Hier nun die Antwort, von einem der beiden vorläufig Festgenommenen:
"Die Story hat ja für viel Gelächter gesorgt, aber mal im Ernst: Plötzlich während der Arbeit festgennommen zu werden und zu Unrecht beschuldigt zu werden, eine Bank überfallen (bzw. gestohlen) zu haben, ist gar nicht witzig. Die Polizisten wirkten sehr nervös, denn sie dachten ja, wir wären "Schwerverbrecher" und würden ebenfalls Waffen besitzen. Ich hatte das Gefühl, eine dumme Bewegung, und die Situation eskaliert. Ich weiß nicht, ob der Person, die uns bei der Polizei angezeigt hat, bewusst ist, in was für brenzlige Situationen man unschuldige Menschen durch solche Verdächtigungen bringen kann. Auch daß man so einfach jemanden verläumden kann, lädt zum Missbrauch ein. Bei der Polizei könnte durchaus mal hinterfragt werden, ob derartige Anschuldigungen ausreichend begründet sind und ob sie angemessen reagiert. Wenigstens eine Entschuldigung für das Missverständnis ist aber das Mindeste, was man in diesem Fall erwarten kann. Soviel Respekt kann man seinen Mitmenschen doch wohl entgegenbringen, oder?
Im Übrigen sind wir als Mitarbeiter eines Ingenieurbüros regelmäßig zu Routineuntersuchungen in Trinkwasserschutzgebieten beauftragt. Wir laden daher alle PassantInnen herzlich ein, uns einfach mal anzusprechen, wenn Sie uns bei der Feldarbeit antreffen. Wir "beißen nicht" und geben gerne Auskunft über unsere Tätigkeit. Das trägt sicher am ehesten dazu bei, derartige Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden und nicht in Zusammenhang mit irgendwelchen Fantasiegeschichten gebracht zu werden."

Montag, 2. März 2009

Ein immer wiederkehrender Fehler - bedauerlich

„Sie müssen keine Fragen beantworten, bei deren wahrheitsgemäßer Beantwortung sie sich strafbar machen würden.“
Eine Belehrung die man oft von Richtern zu hören bekommt, bedauerlich ist es aber dennoch immer wieder. Diese Art der Belehrung zeigt im Übrigen meist mehr als deutlich, dass der Belehrende nicht verstanden hat, was § 55 StPO bedeutet.
§ 55
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.
Das zwischen dem sich "Strafbarmachen" und "sich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen" ein Himmel weiter Unterschied besteht, dürfte klar sein.

Was aber hätte die, bedauerlicherweise oft übliche und oben erwähnte - falsche - Belehrung zur Konsequenz?
Sie hätte zur Konsequenz, dass der Zeuge, in dem Moment, in dem er eine Antwort auf eine Frage im Hinblick auf § 55 StPO verweigert, ein Eingeständnis abgibt. Denn er antwortet – der Logik der falschen Belehrung folgend - schließlich deshalb nicht, weil er sich sonst strafbar machen würde. Er würde also in diesem Moment, durch sein Schweigen, ein klares Geständnis ablegen.

Schade, dass das auch in Koblenz bisher noch nicht verstanden wurde.

CDU-Politiker als Drogenkurier verhaftet

Feiner Anzug, elegante Krawatte, seriöses Lächeln – auf den ersten Blick ist Andreas Zwickl (40) ein Erfolgsmensch. Ein Politiker, dem die Wähler vertrauen.
etzt nahmen Drogenfahnder Andreas Zwickl fest.
Dabei war seine Tarnung fast perfekt: Der gelernte Friseur aus Neckarsulm (Baden-Württemberg) galt als Talent in der Landes-CDU. Er begann 1986 bei der Jungen Union, stieg schnell zum stellvertretenden Landesvorsitzenden auf. Er stand sogar als Ersatzkandidat für Platz 1 auf der Landesliste für die Europawahl im Juni!„Ich bin fassungslos und entsetzt. Ich kenne Andreas Zwickl seit vielen Jahren als engagiertes Parteimitglied“, sagt CDU-Generalsekretär Thomas Strobl.Eine Razzia in einer Junkie-Wohnung brachte die Ermittler auf Zwickls Spur. In dessen Wohnung fanden die Beamten dann 5000 Euro in bar und Heroin: 80 Ein-Gramm-Päckchen (je 30 Euro). In der U-Haft gab der Politiker zu, ein Drogenkurier zu sein. Mit einem Komplizen (30) hatte er Heroin über die holländische Grenze nach Deutschland geschmuggelt – regelmäßig seit anderthalb Jahren.
Quelle: bild.de
Was nun folgte, ist wohl logische Konsequnez
Zwickl hat mit sofortiger Wirkung alle seine Ämter niedergelegt.

Unzulässige Altautoentsorung?

Man könnte beinahe meinen, der Eigentümer sei scharf darauf gewesen, noch in den Genuss der Abwrackprämie zu kommen.
Eine nicht angezogene Handbremse hat einen Autofahrer aus den Niederlanden am Sonntag im niedersächsischen Stade seinen Wagen gekostet. Der 38-Jährige hatte den Pkw auf einem abschüssigen Parkplatz an einem Schiffsanleger an der Elbe geparkt und dabei vergessen, die Handbremse anzuziehen, wie ein Polizeisprecher berichtete. Nachdem er den Wagen verlassen hatte, rollte das Auto eine Steinböschung hinunter und versank in der Elbe. Der Niederländer erlitt einen Schock, der Gesamtschaden wird auf etwa 30 000 Euro geschätzt.
Quelle: abacho.de

Ex-Bundestrainer Skibbe muss vor Gericht

Mit einem pikanten Fall von Erpressung muss sich ab Donnerstag das Landgericht Düsseldorf befassen. Im Mittelpunkt steht Ex-Fußball-Bundestrainer Michael Skibbe. Eine 33-jährige Polizistin und ihr 26-jähriger Freund sollen versucht haben, Skibbe um eine sechsstellige Summe zu erleichtern. Andernfalls wollten sie intime Handy-Fotos veröffentlichen, die Skibbe und seine damalige Lebensgefährtin zeigen. Die Bilder sollten sich angeblich auf der Speicherkarte eines Handys befinden, das zuvor aus dem Dienstwagen des früheren Bundestrainers gestohlen worden war.
Quelle: abacho.de

Es scheint, als gehe es Skibbe nicht viel anders, als Milionärserbin Klatten, die nun wohl auch in den Zeugenstand treten muss, dies aber wohl auch will.

Waffe im Knast

Eigentlich sollte es nicht passieren und dennoch ist es mir passiert.
Es war an sich alles normal. Ich bekam eine Ermittlungsakte, bestehend aus mehreren Bänden, ins Gerichtsfach, um die angefragt hatte. Da das ganze etwas eilbedürftiger war, bin ich einen Tag später in die JVA gefahren, in der mein Mandant derzeit logiert.
Wie üblich habe ich mich bei der Pforte angemeldet und sodann Platz im Wartezimmer genommen. Kurze Zeit darauf, wurde ich von einem Justizbediensten abgeholt, der mich in den Untersuchungsraum brachte. Dort legte ich meine Sachen – sprich die Ermittlungsakten und meine Handakte – in den Röntgentunnel und ging selber durch den Scanner. Auf der anderen Seite des Röntgengerätes konnte ich dann einen Blick, auf den dazugehörigen Bildschirm werfen. Was ich nun aber sehen konnte, ließ meinen, aber auch den Blick des Beamten erstarren. Auf dem Bildschirm war klar und deutlich eine Schere zu erkennen. Zunächst befürchtete ich, dass sich diese Schere bei mir in der Akte, also in der Handakte, befinden könnte. Recht schnell und nach nochmaligem scannen wurde deutlich, nein, dieses Schere musste sich in den Ermittlungsakten befinden. Und tatsächlich, in der letzten Akte, ganz hinten, in der Tasche war ein Briefumschlag eingeheftet, in der sich die, bei der Tat verwendete Schere befand.
Da ich diese Schere nicht entfernen konnte, die Polizei hatte diese nämlich sehr kunstvoll eingeheftet, holte ich mir also bei der Pforte einen Schließfachschlüssel und schloss entsprechenden Band ein.
Glücklicherweise war die Situation offensichtlich, dennoch war es unangenehm. Der anschließende Besuch verlief dann aber glücklicherweise normal.

Sonntag, 1. März 2009

Netter Versuch - echte und unechte Preisnachlässe

Das Rechnen nicht zu meinen Stärken gehört, möchte ich gar nicht verhehlen. Das vorliegend aber kein Rechenfehler vorliegt, sonder vermutlich schlicht Dreistigkeit, verschließt sich auch meinen Augen nicht. (Das erste Bild war als Werbung in einer anderen Homepage eingeblendet)


Wenn man auf deren Homepage selbst geht, eröffnet sich das zweit Bild, man kann also doch rechnen.

Preis zurückgegeben

Egal wie es war, ist das Handeln nunmehr nur konsequent und folgerichtig.
Im sogenannten Hakenkreuzfall von Mittweida hat Rebecca K. den ihr verliehenen Preis für Zivilcourage zurückgegeben. Ihr Anwalt Axel Schweppe sagte der Chemnitzer «Freien Presse» (Samstagausgabe), seine Mandantin mache keine Rechte mehr an dem Preis geltend. Ein Schuldeingeständnis sei dies jedoch nicht. Laut Zeitung wurde der Preis bereits im November 2008 zurückgegeben, dies jedoch nicht öffentlich gemacht.
Quelle: abacho.de

Holzklotz-Wurf von Autobahnbrücke

Großes Programm wurde jetzt am Wochenende auf der Autobahn geboten, nachdem Unbekannte einen Holzklotz von einer Fußgängerbrücke geworfen hatten und die Scheibe eines LKW trafen.
Fast ein Jahr nach dem tödlichen Holzklotz-Wurf von einer Brücke bei Oldenburg ist jetzt ein Lkw-Fahrer bei einem ähnlichen Vorfall auf der Autobahn 7 bei Kassel mit dem Schrecken davongekommen. Das Holzstück hatte am Freitagabend die Frontscheibe seines Sattelzugs durchschlagen, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Der 39-Jährige aus dem Raum Flensburg erlitt eine Prellung an der Brust, behielt jedoch die Kontrolle über sein Fahrzeug und konnte den Lkw nach etwa zwei Kilometern auf dem Seitenstreifen zum Stehen bringen. «Das hätte auch anders ausgehen können», sagte eine Polizeisprecherin.
Die Polizei ermittelt wegen versuchter Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Die Staatsanwaltschaft Kassel wurde eingeschaltet. «Wir gehen davon aus, dass der Holzklotz von der Fußgängerbrücke geworfen wurde», sagte die Polizeisprecherin. Das gespaltene Rundholz sei 15 mal 20 Zentimeter groß. So ein Scheit falle nicht von selbst von der Brücke. Zumal die Fußgängerbrücke über die A 7 für Autos gesperrt sei. Das Brennholz könne somit nicht aus Versehen von einem Anhänger gefallen sein, fügte sie hinzu. Da müsse jemand nachgeholfen haben.Die Polizei sucht Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben. Der Vorfall ereignete sich gegen 20.20 Uhr in Höhe der Anschlussstelle Kassel Nord in südlicher Fahrtrichtung. Zur Spurensicherung wurde die Autobahn in diesem Bereich gesperrt. Der Holzscheit wurde von Kriminalbeamten sichergestellt und auf mögliche Spuren untersucht. Auch der Sattelzug wurde unter die Lupe genommen. Doch zunächst gab es keine heiße Spur auf den oder die Täter.
Quelle: abacho.de

Polizist überfällt Bank - Fluchtfahrzeug vor der Dienststelle geklaut

Einem durchschnittlichen Bürger kann man sicherlich nicht den Vorwurf machen, dass er doch wissen müsse, wie ein Bankraub zu planen sei.
Anders aber bei einem Polizisten, der müsste wissen, dass man nicht vor dem eigenen Polizeipräsidium das Fluchtfahrrad klaut und schon gar nicht seine eigene Armbanduhr bei dem Überfall trägt.
Er muss sich wegen schwerer räuberischer Erpressung, Strafvereitelung und Urkundenunterdrückung verantworten. Mit dem Bankraub hatte der Beamte, so die Anklage, die Zwangsversteigerung seines Eigenheims und die Sperrung seiner Konten verhindern wollen. Zum Verhängnis wurde ihm, dass er das zur Flucht nach dem Überfall benutzte Fahrrad einem Kollegen am Polizeipräsidium gestohlen hatte - und dabei ins Visier einer Überwachungskamera geraten war. Die Kamera hatte den Fahrrad-Diebstahl aufgezeichnet. Charakteristische Bewegungen und eine auffällige Armbanduhr verrieten den auf Abwege geratenen Gesetzeshüter.
Quelle: express.de
Es zeigt sich, dass der Mann vermutlich nicht lange darüber nachgedacht hat, sondern einfach drauf los gezogen ist.