Da mein Befangenheitsantrag – erwartungsgemäß – als unzulässig, wenn auch unkreativ, verworfen wurde, hatte sich die Besetzung der 2. großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Bückeburg nicht geändert und die Verhandlung begann am gestrigen Tage.
Nachdem der Nebenkläger sich ernsthaft weigerte auszusagen, wurde der Polizeibeamter als Zeuge vernommen, welcher damals (2004) die Sachverhaltsaufnahme und erste Vernehmung des vermeintlichen Opfers durchgeführt hatte. Der Vorwurf lautete schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes im Jahre 2003.
Eigentlich ein Delikt bei dem sämtliche Warnlampen auf Seiten des vernehmenden Beamten hätten angehen müssen, insbesondere auch wegen des zwischen Tat und Anzeige liegenden zeitlichen Abstandes. Die Lichter blieben jedoch offensichtlich aus.
Der Beamte führte damals eine ganz normale Vernehmung des fraglichen Opferzeugen durch, ohne eine wörtliche Protokollierung zu veranlassen.
Auf meine Frage, wie die schriftliche, sich bei den Akten befindende Aussage entstanden sei, entgegnete der Polizeibeamter, der Zeuge habe ihm Passagen erzählt und wenn diese rund gewesen seien, habe er diese so runter diktiert. Ah ha??!!
Auf meine Frage, wann er den die wörtliche Protokollierung durchführen würde, entgegnete mir der Beamte, „dann wenn es darauf ankommt.“ Ah ha ??!! – zum zweiten – Wann es allerdings darauf ankommt, konnte der Zeuge aber auch nicht mehr wirklich beantworten. Und das es im vorliegenden Fall gerade darauf angekommen wäre, war dem gestrigen Zeugen offensichtlich nicht klar, obgleich er sich zuvor noch rühmte, in dem Umgang mit jugendlichen Zeugen erfahren zu sein und hierfür von der überaus engagierten Nebenklagevertreterin den Schulterschlag erhielt.
Auf meine weitere Frage, ob der Zeuge auch mal auf eine „Geschichte“ reingefallen sei und auf eine vermeintlich „glaubhafte“ Aussage vertraut habe, die sich dann aber als „falsch“ herausgestellt habe, erwiderte er mit hoch rotem Kopf; „ja, kurz vor meiner Pensionierung sogar noch, aber das hat sich dann vor Gericht herausgestellt.“
Der weitere Fortgang bleibt spannend, insbesondere weil die Verhandlung in Bückeburg statt findet.
Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt.
Nachdem der Nebenkläger sich ernsthaft weigerte auszusagen, wurde der Polizeibeamter als Zeuge vernommen, welcher damals (2004) die Sachverhaltsaufnahme und erste Vernehmung des vermeintlichen Opfers durchgeführt hatte. Der Vorwurf lautete schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes im Jahre 2003.
Eigentlich ein Delikt bei dem sämtliche Warnlampen auf Seiten des vernehmenden Beamten hätten angehen müssen, insbesondere auch wegen des zwischen Tat und Anzeige liegenden zeitlichen Abstandes. Die Lichter blieben jedoch offensichtlich aus.
Der Beamte führte damals eine ganz normale Vernehmung des fraglichen Opferzeugen durch, ohne eine wörtliche Protokollierung zu veranlassen.
Auf meine Frage, wie die schriftliche, sich bei den Akten befindende Aussage entstanden sei, entgegnete der Polizeibeamter, der Zeuge habe ihm Passagen erzählt und wenn diese rund gewesen seien, habe er diese so runter diktiert. Ah ha??!!
Auf meine Frage, wann er den die wörtliche Protokollierung durchführen würde, entgegnete mir der Beamte, „dann wenn es darauf ankommt.“ Ah ha ??!! – zum zweiten – Wann es allerdings darauf ankommt, konnte der Zeuge aber auch nicht mehr wirklich beantworten. Und das es im vorliegenden Fall gerade darauf angekommen wäre, war dem gestrigen Zeugen offensichtlich nicht klar, obgleich er sich zuvor noch rühmte, in dem Umgang mit jugendlichen Zeugen erfahren zu sein und hierfür von der überaus engagierten Nebenklagevertreterin den Schulterschlag erhielt.
Auf meine weitere Frage, ob der Zeuge auch mal auf eine „Geschichte“ reingefallen sei und auf eine vermeintlich „glaubhafte“ Aussage vertraut habe, die sich dann aber als „falsch“ herausgestellt habe, erwiderte er mit hoch rotem Kopf; „ja, kurz vor meiner Pensionierung sogar noch, aber das hat sich dann vor Gericht herausgestellt.“
Der weitere Fortgang bleibt spannend, insbesondere weil die Verhandlung in Bückeburg statt findet.
Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt.




