Sonntag, 31. Mai 2009

Stadt-Radio Göttingen und nun ein korrigierter Bericht

Da habe ich wohl die Falsche gescholten. Freitag Nachmittag bekam ich einen Anruf aus der Redaktion des Senders. Der Redakteur meinte zu mir, dass die von mir gescholtene Reporterin ganz aufgeregt war, als sie meinen Blogbeitrag las. Denn, so der Redakteur weiter, sei ihr erst in diesem Moment aufgefallen, dass der von ihr – an sich richtig – vorgeschriebene Beitrag, nochmals umgeschrieben wurde und eben bei diesem Umschreiben sich der Fehlerteufel eingeschlichen habe, Stress und Trubel am Ende eines Arbeitstages in der Redaktion.

Insoweit hatte ich aber dennoch recht, so etwas passiert, wenn jemand den Text schreibt, der nicht dabei war. Aber zu verantworten hatte es eben nicht, wie von mir zunächst angenommen, die besagte Reporterin. Bei ihr kann ich mich nun nur entschuldigen, sorry!

Der Berichtet wurde nun korrigiert.
Im so genannten „Pumpgun-Prozess“ hat sich der Hauptangeklagte bereit erklärt, im Rahmen des Versuchs einer Schadenswiedergutmachtung eine Zahlung an eine karitative Einrichtung zu leisten.
Das ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen dem Angeklagten und dem Nebenkläger, das heute vor dem Landgericht Göttingen stattfand. Obwohl beide Parteien ihre unterschiedlichen Meinung über den Tathergang betonten, erklärte der Nebenkläger, für ihn sei „die ganze Sache vergessen“. Darüber hinaus befragte das Gericht heute die drei Angeklagten zum Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung. Der34-jährige Hauptangeklagte gab zu, die Idee zum Bau der Brandsätze gehabt zu haben, der gleichaltrige Angeklagte aus Einbeck sagte, er habe noch nie einen Brandsatz gebaut, an diesem Abend jedoch das erste Mal einen solchen geworfen. Der dritte Beschuldigte räumte ein, er habe die Materialien an einer Tankstelle gekauft und mit seiner EC-Karte bezahlt. Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.
Quelle: stadtradio-goettingen.de

Freitag, 29. Mai 2009

Stadt-Radio Göttingen und ein Bericht über den Pumpgun-Prozess

Sehr verwundert war ich, als ich gestern Nachmittag im Radio einen Bericht über einen Prozess hier vor dem Landgericht Göttingen vernahm, an dem ich noch am Vormittag als Verteidiger teilgenommen hatte - zumindest meinte ich dies, bis ich den Bericht hörte und später auch las.

Schade eigentlich, denn bisher war die Berichterstattung durch den Sender meist zutreffend und weitest gehend neutral, anders als man es von dem hiesigen Lokalblatt gewohnt ist.
Im so genannten „Pumpgun-Prozess“ wird der Hauptangeklagte eine Schadensersatzzahlung an eine karitative Einrichtung leisten.
Das ist das Ergebnis eines persönlichen Gesprächs zwischen dem Angeklagten und dem Nebenkläger, das heute vor dem Landgericht Göttingen stattfand. Obwohl beide Parteien betonten, nach wie vor unterschiedlicher Meinung über den Tathergang zu sein, erklärte der Nebenkläger, für ihn sei „die ganze Sache vergessen“. Darüber hinaus befragte das Gericht heute die drei Angeklagten zum Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung. Alle drei bestritten, im vergangenen November die Brandsätze auf das Nachtlokal in Weende geworden zu haben. Einer der Angeklagten erklärte, er habe noch nie Brandsätze gebaut. Die beiden anderen gaben zu, die Idee zum Bau der Molotow-Cocktails gehabt zu haben beziehungsweise die Materialien an einer Tankstelle gekauft und mit einer EC-Karte bezahlt zu haben. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.
Quelle: www.stadtradio-goettingen.de
Wenn ich es nun nicht besser wüsste, würde ich meinen, dass die Reporterin gar nicht anwesend war, oder aber ich habe den Teil mit den drei Geständnissen – zwar nicht ganz im Sinne Anklage, aber es waren Einlassungen, die sich nicht auf ein Leugnen beschränkten – nur geträumt.

Ich hoffe nur, wovon ich jedoch ausgehen, dass die Kammer besser zugehört hat, als die Reporterin.

Dienstag, 26. Mai 2009

14-Jähriger überlebt mit 4,9 Promille

Manch ein Erwachsener wäre bei diesem Wert bereits ein klarer Fall für den Bestatter gewesen. Auch wenn nicht viel gefehlt hat, dass der Jugendliche ein Fall für jenen wird, so zeigt sich doch, dass der Junge nicht unerheblich an Alkohol gewöhnt gewesen sein dürfte.
Ein sturzbetrunkener 14-Jähriger ist in Wietze bei Celle leblos in einem Bushäuschen gefunden worden. Der Junge hatte am frühen Sonntagmorgen 4,9 Promille im Blut. Nur eine sogenannte Blutwäsche in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) habe dem Jungen das Leben gerettet, teilte die Polizei am Montag mit.
Quelle: goettinger-tageblatt.de

Freitag, 8. Mai 2009

Morgen habe ich mein erstes Mal – Landgericht Bückeburg

Morgen wird es soweit sein, ich werde zum ersten Mal an einem Samstag den Gerichtssaal des Landgerichts Bückeburg, als Verteidiger betreten und dort auch verhandeln. Der Umstand, dass wir auch samstags verhandeln, ist u.a. den vollen Terminkalendern aller Verfahrensbeteiligten geschuldet.

Es wird mit Sicherheit zwar kein 8 Stunden Termin, gleichwohl ist es auch kein reiner Schiebetermin. Denn so soll die Gutachterin Frau Dr. O. aus B. aus dem ersten Aufguss, als Zeugin vernommen werden.

Diese war nämlich als Sachverständige im ersten Verfahren zu dem Ergebnis gelangt, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage des vermeintlichen Opferzeugen nicht mit hinreichender Sicherheit angenommen werden könne. Denn so wich die Zeugenaussage in der Hauptverhandlung in einigen, aus gutachterlicher Sicht relevanten Punkten, zu stark von der, vor der Polizei gemachten Aussage, ab.
Dies war der damaligen I. Großen Jugendstrafkammer, unter Vorsitz von Frau Dr. B. , jedoch offensichtlich gleichgültig. Diese – also die Kammer - nahm für sich nämlich in Anspruch, die Glaubhaftigkeit der Aussage besser und vor allem richtiger – im Sinne der Anklage – beurteilen zu können und verurteilte eben daraufhin den Angeklagten. Das diese Auffassung der BGH nicht teilte, hatte ich bereits berichtet, und schließlich ist es auch mit ein Grund, weshalb wir nunmehr im zweiten Aufguss stecken.

Donnerstag, 7. Mai 2009

Das Finanzamt Pankow/Weißensee und das Zivilrecht

Ganz offensichtlich scheint die Dame vom Finanzamt Pankow/Weißensee die letzte Fortbildung verpasst zu haben. Denn so schreibt diese in einem Schreiben an meinen Mandantin Folgendes:
Meine Recherchen haben ergeben, dass Sie das Auto wieder veräußert haben. Der Kaufvertrag ist jedoch unwirksam mangels Formfehler.
Seit wann liebes Finanzamt, ist der Kaufvertrag über ein Fahrzeug formbedürftig?

Der geneigte Leser wird sich nun fragen, worum geht es eigentlich?
Es geht um die Frage, ob meine Mandantin noch Halterin eines Fahrzeuges ist oder nicht – zumindest steuerrechtlich. Der Sachverhalt ist an sich ganz einfach. Meine Mandantin verkauft ein Fahrzeug, lässt sich aber bedauerlicherweise in dem Kaufvertrag nicht bestätigten, dass das Fahrzeug, die Kennzeichen und die Papiere in Empfang genommen werden. Kann daher auch nicht den in § 13 Abs. 4 Satz 1 FZV geforderten Nachweis in Gänze erfüllen. Soweit gehe ich zunächst noch mit. Aber warum in aller Welt ist der Kaufvertrag nichtig, und weshalb macht das Finanzamt nicht von der Möglichkeit des § 13 Abs. 4 Satz 4 FZV Gebrauch?
Fragen, die mir und meiner Mandantin das Finanzamt nicht erklären kann. Schade eigentlich.

Sonntag, 3. Mai 2009

Der 823-Rap - Vertonte Theorie

§ 823 BGB ist sicherlich keine einfach Bestimmung. Umso mehr macht es Spaß, den Rap des Kölner Professors Berger anzuschauen, der den Inhalt dieses Paragraphen auf eine sehr illustere Weise versucht seinen Studenten nahe zu bringen. Es lohnt sich dieses Video anzuschauen.

Poetische Mathematik

Eine Mathe-Vorlesung mit einem Spaßfaktor, der sicherlich nicht üblich ist. Zumindest ist sie auch für den objektiven mathematischen Laien, eine nette Unterhaltung.

Körting vergleicht 1. Mai Krawalle mit einer Vergewaltigung

Man mag durchaus das ein oder andere Mal an Äußerungen von Politikern zweifeln, insbesondere auch dann, wenn sie offensichtlich keine Ahnung von dem haben, was sie eigentlich machen.
So derat peinliche Vergleiche, wie die des Innensenators Körting, in Bezug auf die 1. Mai Krawalle in Berlin, hört man jedoch glücklicherweise selten.(Screenshot, tageschau.de)