Dienstag, 23. Juni 2009

AG Göttingen fasst sich wirklich kurz


In der Kürze liegt die Würze, dachte sich wohl auch ein Richter des AG Göttingen, als er einen Durchsuchungsbeschluss gegen meinen Mandanten erließ. Zur Begründung des Beschlusses findet sich lediglich folgender Satz in der schriftlichen Ausfertigung:
„Der Beschuldigte ist verdächtigt, die im Eigentum des Zeugen Herrn Neunmalschlau stehenden Gegenstände entwendet zu haben.“
Man könnte quasi sagen, dass dies weniger, als nichts ist.

Es drängt sich mal wieder der dringenden Verdacht auf, dass manche Richter tatsächlich alles , aber wirklich alles blind unterschreiben, was von der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Von einer eigenen Prüfung der Sachlage kann hier wohl kaum ausgegangen werden, ganz zu schweigen davon, dass sich dieser Richter mit Sicherheit keine Gedanken darüber macht, was eine Wohnungsdurchsuchung für den Betroffenen bedeutet und ggf. wegen der ländlichen Umgebung, für eine stigmatisierende Wirkung haben kann.

Mal sehen, wie das Landgericht diesen Beschluss wertet.

Montag, 15. Juni 2009

Schlicht der Alptraum eines jeden Studenten

Ob nun Doktor-, Diplom- oder sonstige Studienabschlussarbeit, in jedem Fall ist der Verlust eines entsprechenden Datenträgers, zuzüglich entsprechender Notizen, immer der wahr gewordene Alptraum des betroffenen Studenten.
Daher empfiehlt es sich stets für diese Zweck nicht nur auf die einfache Sicherung zu vertrauen, sondern in jenen Fällen auch eine Zweit-, Dritt- oder sogar Viertsicherung nicht zu scheuen.

Dem Täter bleibt zu wünschen, dass er dem Opfer nicht zwischen die Finger gerät, denn in solch einer Konstellation könnte dieser durchaus einen, insoweit nachvollziehbaren, Kontrollverlust erleiden, der mit Sicherheit nachteilig für den Täter ausginge.
Besonders großes Pech ereilte einen 24 Jahre alten Studenten aus Göttingen am vergangenen Sonntagmorgen. Aus seinem in der Zimmermannstraße geparkten schwarzen VW
Polo haben Unbekannte in den frühen Morgenstunden einen Rucksack gestohlen.In dem Rucksack befanden sich sehr wichtige persönliche Unterlagen des Studenten, darunter eine Doktorarbeit und ein USB-Stick, wie die Polizei mitteilte.
Quelle: göttingern-tageblatt.de

Mittwoch, 10. Juni 2009

Freispruch!!!!

Nach 678 Tagen U-Haft, zwei Hauptverfahren mit insgesamt 19 Verhandlungstagen und einem Revisionsverfahren, ist nun endlich Klarheit eingetreten.
Das Landgericht Bückeburg hat heute Morgen meinen Mandanten freigesprochen.
Nach Auffassung der Kammer konnte der dem Angeklagte gemachte Vorwurf nicht nachgewiesen werden, es blieben zu viele Zweifel.
Auch wenn es eine bittere Pille für den Staatsanwalt ist, so ist doch festzustellen, dass dieses Urteil Ausfluss des Rechtsstaatsprinzip ist und eben der Freispruch die zwingenden Folge.

Montag, 8. Juni 2009

Sex im Auto ohne Tauchausrüstung

Es gibt Stunden der Zweisamkeit, an die man sich gerne und lange erinnern mag. Es gibt aber auch solche, die man am liebsten vergessen würde. Gut, das kann ich verstehen, gerade wenn das Liebesspiel im Fluß endet und eben keine Tauchausrüstung zur Hand ist. Zu dumm nur, dass nicht nur der Hormon-, sondern auch der Alkoholspiegel ganz weit oben gelegen hat.

Auf dem Fahrrad dürfte das dem jungen Mann nicht mehr passieren.
Northeim. Das Liebesspiel eines Pärchens im Auto hat am Samstagabend ein nasses Ende genommen. Im Eifer des erotischen Gefechts hatten der 18-Jährige und seine 26 Jahre alte Partnerin, die sich im fahrbaren Untersatz im Bereich des Lohgrabens in die Einsamkeit am Rhumeufer zurückgezogen hatten, versehentlich den Rückwärtsgang eingelegt. Die anschließende kurze Fahrt endete im Wasser der Rhume.
Quelle: hna.de

Freitag, 5. Juni 2009

Rudi Assauer bekommt eins zwischen die Beine

Selten dürfte wohl häusliche Gewalt derart ausführlich dokumentiert worden sein, wie es dies nun auf Sylt der Fall war.
Tja, der Promi-Bonus hat eben so seinen Preis.
Kampen, der Ort, wo die Schönen und Reichen feiern. Es ist gegen 20.45 Uhr. Simone Thomalla und Rudi Assauer stehen vor dem Restaurant „Zum Österreicher“. Sie trägt eine Jacke mit ins Gesicht gezogener Kapuze, er in Jeans und dunkelblauem Blazer. Er telefoniert mit seinem Handy, dann kommt es offensichtlich zum Streit. Sie geht allein Richtung Hauptstraße, er läuft ihr hinterher.Assauer fasst seiner ehemaligen Lebensgefährtin an den Arm, sie schreit auf. Er nimmt sie kurz in den Schwitzkasten. Sie stößt ihn zurück, läuft Richtung Kurhausstraße. Und hier eskaliert die Situation.Sie schreien sich an. Sie weint. Er stößt sie über eine kleine Mauer in ein Blumenbeet.
Quelle: bild.de

Donnerstag, 4. Juni 2009

Staatsanwalt beantragt Freispruch


Nach dem sich seit gestern auch für den Staatsanwalt die Sachlage vollständig gedreht hatte, hat dieser vorhin konsequenterweise Freispruch beantragt. Es kommt selten vor, dass ich mich einem Antrag eines Staatsanwalts anschließen kann, gerade nach einer so streitigen Verhandlung, wie dieser.
Jetzt bleibt also abzuwarten, ob die von mir sowie dem Staatsanwalt dargelegten Umstände, die Kammer zu überzeugen im Stande waren.
Aus meiner Sicht an sich ein klarer Fall, aber wer weiß, welche Überraschungen das Landgericht Bückeburg noch so bereit hält.
Spätestens am 10.06. wird darüber zu berichten sein.

Das Stolperbein und eine versuchte Körperverletzung / Minister a.D. vor Gericht

Manches Mal kann man sich schlicht nur wundern, was vermeintliche Zeugen antreibt Strafanzeigen zu erstatten. Viel erstaunlicher ist aber, wenn ein solches Geschehen dann noch seinen Niederschlag in einer Anklage, oder einem Strafbefehl findet.
Erklärlich wäre es jedoch, wenn es Staatsanwaltschaft und Gericht darum ginge, die mutmaßlich hübschen Beine einer Stewardess in Augenschein nehmen zu können.
Sie zeigten ihre Füße. Erst der Bundestagsabgeordnete Steffen Reiche von der Anklagebank aus, dann die belgische Stewardess Natascha O. als Zeugin. Und sie waren sich auch im Gerichtssaal nicht einig. Wo hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete denn nun auf dem Rückflug von Brüssel nach Berlin seine Füße? Standen sie tadellos unter dem Vordersitz, wie Reiche stets beteuerte? Oder ragte ein Bein ausgestreckt in den Gang und wurde absichtlich zum Stolperbein? Der Streit ist seit fast zweieinhalb Jahren in der Welt und wird seit gestern erneut vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt.
Es geht um versuchte Körperverletzung. „Ohne rechtfertigenden Anlass“ habe Reiche der Flugbegleiterin ein Bein gestellt, hieß es in der Anklage. „Nur durch ihre Aufmerksamkeit“ habe Zeugin O., die gerade Getränkebecher einsammelte, ein Hinfallen vermeiden können. „Ich kann ausschließen, dass meine Füße zu dem Zeitpunkt im Gang standen“, konterte Reiche. „Ich kann ausschließen, dass ich der Stewardess ein Bein gestellt habe.“ Der 48-jährige frühere brandenburgische Bildungsminister und Pfarrer im Ruhestand hatte gegen einen Strafbefehl über 3000 Euro Einspruch eingelegt und so für den Prozess gesorgt.
Quelle: tagesspiegel.de


LG Bückeburg hebt Haftbefehl auf / Morgen wird plädiert

Es geschehen noch Zeichen und Wunder in Bückeburg.

Gestern war der 10 Verhandlungstag in einem Strafverfahren vor dem Landgericht. Es ist, wie schon mehrfach berichtet, der zweite Aufguss eines Verfahrens, in dem ich die Revision erfolgreich durchfechten konnte.

Eigentlich schien alles klar, heute sollen die Plädoyers gehalten und am 10.06. das Urteil verkündet werden.
Die erneute Verurteilungen war so sicher, wie das Amen in der Kirche, zumindest schien es bis gestern so.
Denn auch die Zeugenaussage von Frau Dr. O. (das erste Mal samstags verhandelt) schien keinen wirklichen Einfluss auf das Verfahren zu haben. Sie war im ersten Verfahren mit dem Glaubhaftigkeitsgutachten betraut und war damals zu dem Ergebnis gelangt, dass aufgrund erheblicher Widersprüche in den Aussagen des Nebenklägers, eine glaubhafte Aussage nicht mit hinreichender Sicherheit angenommen werden könne.

Alle Zeugen waren bereits vernommen worden, einschließlich der beiden Berufsrichter der 1. großen Jugendkammer, Frau Dr. B. und Herr R.

Gestern sollte lediglich der damals vernehmende Kriminalbeamte gehört werden. Es schien eine kurze Nummer zu werden, quasi ein pro forma Termin.
Es kam nun aber anders. Die Vernehmung gestaltete sich langwierig und am Ende war klar, dass nichts klar war, insbesondere was die erste polizeiliche Vernehmung des Nebenklägers anbelangte und mögliche, ganze erhebliche suggestive Beeinflussungen des kindlichen Zeugen.
Folgerichtig, wenngleich für mich sehr überraschend, hatte der Staatsanwalt im Anschluss an diese Vernehmung beantragt, den Haftbefehl aufzuheben, da ein dringender Tatverdacht nicht länger aufrecht erhalten werden könne. Er trat mithin einer, von mir vor wenigen Tagen eingereichten weiteren Haftbeschwerde, bei.

Die Kammer beriet recht schnell und verkündete dann die Aufhebung des Haftbefehls.

Damit hätte ich nun wahrlich nicht gerechnet, auch wenn ich zugeben muss, dass es ein wesentlich angenehmeres Verhandeln mit der 2. großen Jugendkammer ist, als es das im ersten Aufguss mit der 1. großen Jugendkammer der Fall war.

Nun bleibt also mit Spannung das Urteil am 10.06. abzuwarten.

Dienstag, 2. Juni 2009

Wirt schießt mit Maschinenpistole auf Gäste

Das Kneipenschlägereien durchaus nicht selten vorkommen und diese auch nicht sonderlich beliebt bei Kneipenwirten sind, dürfte auf der Hand liegen. Dass man nun aber damit rechnen muss, in der Kneipe in das Mündungsfeuer einer Maschinenpistole zu schauen, sollte hoffentlich nicht an der Tagesordnung sein.

Die Anklage, die mit Sicherheit kommen wird, dürfte so die ein oder andere Anforderung an den Verteidiger stellen.
Für den Beschuldigten und für seinen Zustand dürfte allerdings sprechen, dass er offensichtlich nicht in der Lage war zu treffen, Gott sei Dank, kann man da nur sagen.
Wohl einer der wenigen Fällen, in denen der Nebenkläger im Schwurgerichtsverfahren noch an der Gerichtsverhandlung teilnehmen kann.
Zum Streitschlichten hat ein Wirt (55) in Mannheim zur Maschinenpistole gegriffen. Während einer Prügelei von zwei betrunkenen Männern in seinem Lokal nahm sich der ebenfalls betrunkene Gastwirt die Waffe und schoss fünfmal auf einen der Männer. Verletzt wurde niemand. Als die Polizei eintraf, versuchte der Schütze zu flüchten. Polizisten fanden neben der Schnellfeuerwaffe auch eine weitere Pistole sowie Munition. Gegen den Wirt wurde Haftbefehl erlassen.
Quelle: bild.de

Deutscher Schuhwerfer freigesprochen

Durchaus Augenmaß hat dieser englische Richter gezeigt, auch wenn es verwundert, dass die englischen Gerichte offenbar am Pfingstmontag verhandeln. Es bleibt aber auch nicht verborgen, dass die Staatsanwaltschaft möglicherweise durch ihre Anklage übers Ziel hinaus geschossen ist.
Der deutsche Doktorand, der wegen eines Schuhwurfs auf Chinas Regierungschef Wen Jiabao vor Gericht stand, muss nicht in Haft und auch keine Geldstrafe zahlen. Über den Protest in Cambridge urteilte der Richter mild und ließ Martin J. mit einer Ermahnung davonkommen.
Der deutsche Schuhwerfer von Cambridge bleibt straffrei. Nach zweitägiger Verhandlung sah das Gericht keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass Martin J. mit seinem Schuhwurf dem chinesischen Regierungschef Wen Jiabao habe Schaden zufügen wollen. (...)
Zum Prozessauftakt am Pfingstmontag hatte die Staatsanwaltschaft bekräftigt, J. habe mit seinem Schuhwurf die Grenze des erlaubten Protestes überschritten. Rufe und Pfiffe des Doktoranden beim Besuch Wens an der Uni Cambridge könnten als "rechtmäßiger Protest" gewertet werden, der Schuhwurf sei jedoch ein aggressiver Akt gewesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Kritiker warfen der Staatsanwaltschaft vor, sie habe sich mit ihrer scharfen Anklage China gegenüber devot verhalten, um außenpolitische Wogen zu glätten. Wen indes hatte wenige Tage nach der Tat um Gnade für den Deutschen gebeten. "Ausbildung ist die beste Hilfe für einen jungen Studenten", ließ der Ministerpräsident über den chinesischen Botschafter in London übermitteln. "Es ist zu hoffen, dass die Universität dem Studenten die Gelegenheit gibt, seine Studien fortzusetzen."
Zur Urteilsverkündung sagte Richter Ken Sheraton an den deutschen Doktoranden gewandt: "Sie verlassen das Gericht mit einem Freispruch, aber mit einer Verwarnung für Ihr künftiges Verhalten." Bei einer Verurteilung im Sinne der Anklage hätten Martin J. sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von umgerechnet 5780 Euro gedroht.
Quelle: spiegel-online.de