Dienstag, 21. Juli 2009

Ein Göttinger in Stuttgart - Strafverteidiger auf Reisen


Nun sitze ich also entspannt im Zug, um in Stuttgart einen Haftbefehl „verkündet“ zu bekommen.
Das dazugehörige Verfahren beginnt Ende August vor dem Landgericht der schwäbischen Metropole und ist derzeit bis Mitte November terminiert.

Mal sehen, ob ich für das anstehende Verfahren die Zugalternative wähle.

Dafür spricht, dass meine Ambitionen, pro Verhandlungstag nicht nur 5 – 8 Stunden zu verteidigen, sondern darüber hinaus auch noch min. 7 Stunden den wunderbaren Zustand der deutschen Straßen zu genießen, sich sehr in Grenzen hält.

Dagegen spricht die Alternative DB.

Zumindest war der Zug heute Morgen pünktlich und das Zugbegleitpersonal freundlich, kompetent und kulant gleichermaßen, so dass sowohl die unfreundlichen und inkompetenten Damen am Schalter und in der Hotline, getrost vergessen werden konnten.

Montag, 20. Juli 2009

"Verfahrene" Situation

Seine Zerstreutheit hat einem Belgier auf der Fahrt zum nächsten Bäcker einen Umweg von rund 400 Kilometern eingebracht. Der leicht verwirrte Rentner habe in seiner belgischen Heimat nur mal kurz Brötchen holen wollen - und sei dabei falsch abgebogen, berichtete die Polizei in Würzburg am Freitag.
(...)
Der Belgier war anderen Autofahrern aufgefallen, als er in Badeschlappen auf der Autobahn ziellos umherlief. Nach Angaben seiner Tochter fährt ihr Vater öfter Auto und findet sich dann nicht mehr zurecht. Aber so weit wie am Donnerstag sei er noch nie umhergeirrt.
Quelle: stern.de
Angesichts diesen Ablaufs sind Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers, wohl nicht ganz von der Hand zu weisen. Die belgischen Behörden werden sich wohl dieses Fahrers annehmen.

Bodybuilder prügeln sich mit der Polizei

Man könnte den Eindruck bekommen, als sei die Polizei im beschaulichen Lüneburg nicht sonderlich beliebt.
Nach Angriffen von mehreren Bodybuildern hat die Polizei am Sonnabendabend ein Fitnessstudio in Lüneburg gestürmt. Nach Polizeiangaben hatten vier Beamte nach einem Diebstahl in einem Getränkemarkt die Tatverdächtigen in dem Fitnessstudio entdeckt. Als sie deren Spinde durchsuchen wollten, wurden sie von etwa 15 Besuchern des Studios massiv attackiert, berichtete die Polizei in Lüneburg am Sonntag.
Die Polizei zog sich zurück und umstellte dann mit mehr als 50 Einsatzkräften das Gebäude. Als die Verhandlungen mit dem Inhaber scheiterten, stürmten die Beamten die Räume. Sie durchsuchten das Fitnessstudio und stellten einen Schlagring und geringe Mengen Anabolika sicher. Die gestohlene Geldkassette blieb verschwunden. Die Besucher des Studios leisteten allerdings weiterhin massiven Widerstand.
Etwa 300 Schaulustige verfolgten die Aktion, einige von ihnen griffen nach Darstellung der Polizei plötzlich die Ordnungshüter an. Die Beamten seien bespuckt und beschimpft worden, mehrere Menschen durchbrachen die Polizeiabsperrung. Die Polizisten setzten Schlagstöcke ein und die Einsatzleiter konnten die aufgebrachte Menschenmenge schließlich beruhigen. Zwei Beamte und ein Passant wurden leicht verletzt. Die Polizei ermittelt unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Waffengesetz.
Quelle: abendblatt.de

Sonntag, 19. Juli 2009

Lieber bi, als nie!? - Homosexueller macht nun Witwe glücklich

Sechs Jahre war Harry mit Pepper liiert, bis er diesen zugunsten einer liebeshungrigen Witwe betrogen und sich nunmehr neu orientiert hatte.
Linda, so heißt die böse Witwe, habe sich, dieser Vorwurf wird ihr in diversen Internetforen wohl gemacht, eigennützig darüber hinweg gesetzt, dass Pepper und Harry 6 Jahre eine glückliche Beziehung geführt hätten.
Offensichtlich scheint die Dame jedoch tatsächlich materiell mehr zu bieten haben, als sein langjähriger treuer Freund.
Harrison Edell, der sich um das Pinguin-Gehege kümmert, sah den Partnerwechsel pragmatischer. Linda besitze gleich zwei Nester und sei damit so etwas wie eine Chefin der Pinguinkolonie. Harry habe sich diese "gute Partie" nicht entgehen lassen wollen.
Quelle: n-tv.de

Mittwoch, 15. Juli 2009

Brille? fielm...! Wäre vielleicht besser gewesen

Vielleicht hat dann doch die Sehkraft des Beamten versagt, als dieser, im Namen einer niedersächsischen Denkmalschutzbehörde, das Haus eines Mandanten, aus einer Entfernung von 100 m, in Augenschein nahm. Denn damals will besagter Mensch erkannt haben, dass in jenem statt Holz-, Kunststofffenster eingebaut waren.
Daraufhin wird nun – wie sollte es anders sein – ein Bußgeldverfahren eingeleitet und schlussendlich ein Bußgeldbescheid erlassen; Vorwurf, Verstoß gegen Denkmalschutzauflagen. Eine stolze Summe von über 4.000 Euro sollte der Mandant bezahlen.
Logisch, dass hiergegen Einspruch eingelegt wurde.
Es kam zu einer Hauptverhandlung, in welcher der besagter Beamte, mit dem vermeintlichen Blick eines Adlers, felsenfest behauptete, es handele sich um Kunststoff- und nicht wie vorgeschrieben um Holzfenster, die in das Haus eingebaut seien.
Es folgte, was folgen musste, nämlich ein Sachverständigengutachten.
Das Ergebnis dessen erstaunte mich nicht wirklich, denn, so wurde sachverständig festgestellt, es handelt sich tatsächlich um Holzfenster.
Ein vor Ort Termin hätte wohl das selbe Ergebnis erbracht, denn es waren tatsächlich nie Kunststofffenster verbaut gewesen.
Tja, so kann Geld natürlich auch vernichtet werden. Wer die Kosten des nun erfolgten Freispruchs zahlt, dürfte klar sein.
Hätte der Beamte 100 Euro in eine neue Brille investiert und hätte er diese auf Staatskosten abgesetzt, wäre dem Steuerzahler erhebliches erspart geblieben.

Ich denke auf diesen Beamten trifft die, vom Kollegen Siebers geschaffene Abkürzung "WLF" (WeisheitLöffelFresser), voll und ganz zu.

Dienstag, 14. Juli 2009

Wenn einem die Sch... bis zum Halse steht

Hier düfrte wohl der Ausspruch, "ganz schön tief in der Scheiße sitzen," zutreffend sein.
Ein 46-jähriger Mann musste in Bochum von der Feuerwehr gerettet werden, weil er bis zur Hüfte in einem Gully feststeckte. Wie er dort hinein geraten war, konnte der laut Polizei leicht angetrunkene Mann allerdings nicht erklären. Der Mann war bei dem Versuch, sich selbst zu befreien, gescheitert.
Quelle: rp-online

Alles nur für Mama

So dürfte sich der Bräutigam seine Hochzeitsnacht nicht vorgestellt haben, auch wenn Hochzeitsnächte was Besonderes sein sollten.

Die Mutter des Bräutigams hatte sich auf der Feier mit mehreren Gästen gestritten. Im Zuge der Auseinandersetzung kam es bei der Hochzeit am Samstagabend auf einem Flensburger Parkplatz zu einer Schlägerei zwischen dem Bräutigam und einigen Gästen. Das gab die Polizei erst am Dienstag bekannt.

Den ersten Ermittlungen zufolge soll die 65 Jahre alte Mutter die Hochzeitsfeier des 28-Jährigen massiv gestört haben. Einige Gäste wollten die Frau deshalb nach Hause fahren. Weil der angetrunkene Bräutigam dies aber nicht wollte, soll es zu der Schlägerei gekommen sein.

Quelle: rp-online

Nicht viel, nur oft

„Eigentlich trinke ich nicht viel, nur oft“, war die Aussage eines Zeugen auf die Frage, ob er ein Alkoholproblem habe.
So kann man seine Sucht natürlich auch ausdrücken.
Gleichwohl stritt er ab, tatsächlich ein Alkoholproblem zu haben, obgleich andere Zeugen sehr wohl berichteten, dass besagter Zeuge ein großes Problem mit, nein, wohl eher ohne Alkohol habe.

Das nennt man dann wohl Realitätsverlust.

Montag, 13. Juli 2009

Und so sprach das LG Göttingen


Das AG hatte sich ja bereits in einem Durchsuchungsbeschluss kurz gefasst. Das Landgericht toppt dies nun auf seine ganz eigene Art und Weise.

Es sei angemerkt, dass die im Durchsuchungsbeschluss aufgelisteten Beweismittel zum größten Teil derart allgemein gefasst sind, dass aus Sicht des objektiven Leser eine Beschlagnahme schlichtweg unmöglich ist, da eine Individualisierung nicht erfolgte (z.B. „Wäsche“ - ohne weitere Individualisierung - oder dergleichen). Ganz zu schweigen von der quasi nicht existenten Begründung, die, nochmals in Erinnerung gerufen, in Gänze so ausfiel:
Der Beschuldigte ist verdächtigt, die im Eigentum des Zeugen Herrn Neunmalschlau stehenden Gegenstände entwendet zu haben.
Wie nun das Landgericht zu seiner Entscheidung kommen konnte, ist mir schleierhaft.

Falls der geneigt Leser meint, die Begründung sei von mir in gekürzter Form dargstellt, muss ich ihn leider enttäuschen. Es ist alles, was das LG zu meiner Beschwerde zu schreiben hatte. Ja, ich war auch enttäuscht.
Die Beschwerde hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
Im Zeitpunkt des Erlasses des angegriffenen Beschlusses lagen die Voraussetzungen für die Anordnungen von Durchsuchung und Beschlagnahme vor. Das Amtsgericht durfte in Anbetracht der bisherigen Ermittlungen der Polizeiinspektion .... vom Vorliegen eines die Anordnung der Durchsuchung rechtfertigenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten ausgehen.
Der Beschwerdeführer geht fehl mit seiner Auffassung, der angefochtene Beschluss sei zu unbestimmt bzw. nicht ausreichend begründet. Vielmehr hat das Amtsgericht die in Rede stehenden Beweismittel bezeichnet und zudem den Verdacht gegen den Beschuldigten dargelegt.
Ohne Worte!

Auf die Akteneinsicht bin ich jedenfalls schon sehr gespannt.

Dienstag, 7. Juli 2009

Sagenhafte Wahllichtbildvorlage


Man sollte meinen, dass zumindest die Voraussetzungen von Nr. 18 RiStBV, ermittelnden Polizeibeamten geläufig sein sollten.
Tja, weit gefehlt.
Denn so sitze ich eben über einer Ermittlungsakte und staune nicht schlecht, als ich mir die darin befindliche Wahllichtbildvorlage ansehe.
Es werden 8 Personen abgebildet. 7 von diesen erfüllen die Kriterien für eine Wahllichtbildvorlage, der 8. leider überhaupt nicht. Nun darf der geneigte Leser raten, auf welchem der Bilder der, von dem Zeugen scheinbar wieder erkannte Beschuldigte, zu sehen ist.
Richtig, auf Bild 8!
Große Leistung, kann ich da nur sagen.