Montag, 21. September 2009

Tatverdächtiger Richter / LG Göttingen

Das ein Vorsitzender einer Strafkammer des hiesigen Landgerichts verdächtigt wird, in mehreren Fällen – nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Göttingen angeblich in ca. 25-30 – seine Arbeit nicht erledigt zu haben und daher wegen Verdacht der Straf- und Vollstreckungsvereitelung ermittelt wird, hatte ich bereits geschrieben.
Interessanterweise war es selbiger Richter, dass sei am Rande erwähnt, der meinte mich daran erinnern zu müssen, dass ich ein Organ der Rechtspflege sei, aha?!
Nun hat die Staatsanwaltschaft Göttingen das Ermittlungsverfahren an die Kollegen in Braunschweig abgegeben.
Von dort wird bereits jetzt dem Beschuldigten ein goldene Brücke gebaut (warum auch nicht?);
Geyer betonte aber, dass die „momentane Vorwurfslage“ gegen den Richter noch vage sei und die Aktenkopien nur den Anfangsverdacht begründeten. Jetzt müssten die Originalakten geprüft werden. Auch habe der Verdächtigte sich bisher nicht eingelassen. Denkbar sei es, dass es Gründe für Verzögerungen gegeben habe. (Quelle: Göttinger-Tageblatt)
Dennoch stellt sich vorliegend die Frage, wo war die zuständige Dienstaufsicht des beschuldigten Richters und trifft den/die Vorgesetzten in solchen Fällen nicht auch eine gewisse Fürsorgepflicht, insbesondere was die öffentliche Schlachtung angeht? Hätte man nicht viel früher eingreifen könne, ja sogar müssen?

Manchmal, ich gebe gerne zu, dass dieser Gedanke sehr weither geholt sein könnte, drängt sich die Vermutung auf, dass man quasi darauf gewartet haben könnte, nun endlich einen vermeintlich unliebsamen Vorsitzenden zunächst an-, um ihn dann anschließlich abschießen zu können.

Mittwoch, 16. September 2009

Gesangsverein oder der Schuss ins Knie

Heute verweile ich mal wieder vor dem Landgericht Stuttgart. Wie immer bedeutete dies, dass ich früh aufstehen musste, die Fahrt war jedoch recht entspannt, so dass ich gut ausgeruht angekommen bin.
Auch wenn die Verhandlungsführung durch den Vorsitzenden stets fair abläuft, muss ich mich mal wieder wundern, warum manche Mitangeklagten, nebst ihren Verteidigern derartig freudig immer wieder Gesangsvereine gründen müssen, ohne dass es tatsächlich dazu schon eine Veranlassung dafür geben würde.

Ich bin gespannt, wie viele Wahrheiten heute auf den Tisch gepackt werden. Manchmal entwickelt sich ein vermeintlich guter Plan, als wahrer Schuss in den Ofen, wahlweise auch als Schuss in das eigene Knie.

Mittwoch, 9. September 2009

Besoffen auf dem Fahrrad – der neue Weg eines Amtsgerichts

All zu oft schimpfe ich auf die vermeintliche Willfährigkeit von Amtsrichtern, in Bezug auf Anträge seitens der Staatsanwaltschaft. Nun aber hat ein niedersächsisches Amtsgericht Rückgrat bewiesen.

Wie so oft hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Fahrradfahrer den Erlass eines Strafbefehls, wegen Trunkenheit im Verkehr, beantragt. Der Mandant ist bisher nicht vorbestraft, war aber mit 1,8 Promille auf dem Fahrrad fahrend von der Polizei angetroffen worden, ein klassisches Studentenschicksal eben.
Das zuständige Amtsgericht weigerte sich nun jedoch, den Strafbefehl zu erlassen. Nach einem langen schriftlichen Austausch zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, einigte man sich nun darauf, bei sog. Ersttätern keinen Strafbefehl mehr zu erlassen, sondern eine sog. Verwarnung mit Strafvorbehalt auszusprechen.

Der gemeine Leser wird sich nun fragen, was daran so besonders ist. Das Besondere daran ist, dass nach Ablauf einer Bewährungszeit, die Strafe getilgt wird und keine Vorstrafe im Register zurück bleibt.

Insgesamt also ein durchweg positiver Weg, den dieses Amtsgericht nun eingeschlagen hat.

Montag, 7. September 2009

Es gibt auch nette Kollegen

Ja, es gibt auch nette Kollegen.


Danke Andreas, er hat virtuell gut geschmeckt. Ich werde mich revanchieren.

Unschuldig hingerichtet - ein tragisches Argument gegen die Todesstrafe

Vor fünf Jahren starb Cameron Todd Willingham im Todestrakt von Huntsville, Texas, auf einer Liege festgezurrt, wegen Brandstiftung und dreifachen Kindsmordes. Nun verdichten sich die Hinweise, dass er unschuldig war.
Quelle: tagesspiegel
Wer immer noch meint die Todesstrafe sei 100%ig sicher, so ist doch festzustellen, dass letztlich nur sicher ist, dass nichts sicher ist. Nur wenn ein Todesurteil vollstreckt ist, ist sicher, dass dieses Urteil unwiderruflich ist.
Es ist und bleibt eben eine archaische, alttestamentarische Strafe, und das in sog. "fortschrittlichen" Industriestaaten, wohl ein klassisches, wenngleich sehr tragisches, Paradoxon.

Freitag, 4. September 2009

Bitter! Wenn ein Richter und ein Gutachter die Kontrolle verlieren

Wie gut das man als Verteidiger mit manchen Richtern, aber auch mit so manchem Sacherständigen, nur beruflich zu tun hat und dies zum Teil nur in homöopathischen Dosen.

Ich bin nicht immer einverstanden mit dem, was so mancher Strafrichter treibt und zu welchem Ergebnis so mancher Sachverständige gelangt. Gut, das mag nun naturbedingt sein, bleibt aber gleichwohl in vielen Fällen sachlich.

Wenn nun aber ein Richter nicht mehr mitbekommt, dass er seiner Aufgabe nicht im Stande ist gerecht zu werden, sondern, benebelt von der eigenen Selbstüberzeugung und auf der eigenen Selbstherrlichkeit schwebend, vollkommen unqualifiziert und in Gänze überzogen, die an sich übliche Sachlichkeit über Bord wirft, dann ist das schlicht nur bitter und hat wohl mit naturbedingt unterschiedlichen Standpunkten, weniger als nichts zu tun.

Besonders Tragisch für den Mandanten wird es aber besonders dann, wenn sich hierzu noch ein, von seiner eigenen Profilneurose geistig vollkommen betäubter Sachverständiger, paart.

Es bewahrheitet sich doch immer wieder, dass vermeintliche Koryphäen meist keine besseren, wohl eher im Gegenteil, schlechteren Gutachter sind, als ein „gewöhnlicher“ Angehöriger dieser Zunft. Bei Ersteren handelt sich eben meistens nur um die besseren Schaumschläger.

Dass dies ein Mandant nicht verstehen muss, sondern sich vielmehr vollkommen verarscht vorkommt, ist insbesondere in solchen Horror-Konstellationen doch mehr als nachvollziehbar.

Dienstag, 1. September 2009

Beiordnung zu Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts

Nicht immer scheint sich selbst gefestigte, höchstrichterliche Rechtsprechung bis in jedes niedersächsische Amtsgericht herumzusprechen.

Bei dem vorliegenden Beschluss frage ich mich mal wieder, will der Vorsitzende mich auf den Arm nehmen, oder glaubt er wirklich das, was er schreibt.

Vermutlich aber bearbeitet dieser Richter üblicherweise Zivilverfahren und meint nun, die dort geltenden Maßstäbe, auf das Strafverfahren anwenden zu müssen.

Darüberhinaus ist mir auch nicht klar, was die Beiordnung zu Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes, mit der Schwere der Tat zu tun hat. Es wäre wohl verständlicher, wenngleich nicht richtiger, gewesen, hätte der Richter das, was er zum Ausdruck bringen wollen, in zwei Sätzen geschrieben.

Mal abwarten, ob das Gericht seine Entscheidung selbst revidiert, oder mal wieder das zuständige OLG ein Machtwort sprechen muss.