Donnerstag, 31. Dezember 2009

Ein frohes Neues Jahr

Wünsche all meinen Lesern und zwar allen, einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Donnerstag, 10. Dezember 2009

Ein Richter, ein Anwalt, ein Zahnarzt und das Glashaus

Es mag nun doch den ein oder anderen Leser verwundern, aber auch ich lese durchaus gerne den Blog des Richter Ballmanns. Auch wenn viel über dessen Anonymität gestritten wird, so sind dessen Einträge meist lesenswert.
Dieser Blogger versah sich nun eines mehr als merkwürdigen Angriffs des Kollegen Haeger. Dieser, wohl eher bekannt aus zweifelhaften Auftritten in diversen Comedysendungen, machte unlängst damit Furore, dass er den ersten Anwaltsdiscount eröffnete und nun meinte, im Niedrigpreissektor anwaltliche Dienstleistungen anbieten zu wollen. Ein Zahnarzt spielte zunächst auch noch mit.

Die Antwort des Kollegen Haeger an den Richter Ballman ist anders, als man es möglicherweise von einem Komiker erwarten hätte können, humorlos und zeugt davon, dass dieser Mensch wohl auch nicht weiter, als von der Wand bis zur Tapete denkt.

Es ist wohl ein Klassiker

Wenn ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, so kann auch dessen Aussage nicht verlesen werden. So steht es in § 252 StPO.
Die klassische und wohl jedem Studenten bekannte Frage ist in diesem Zusammenhang, kann die Aussage gleichwohl, über Vernehmung des Vernehmungsbeamten, in die Hauptverhandlung eingeführt werden?
Nein, so die einhellige Auffassung in der Rechtsprechung.
Das wollte mir ein Vorsitzender des Schöffengerichts eines niedersächsischen Amtsgerichts zunächst nicht glauben. Als ich ihm dann aber die Fundstelle im Kommentar sagte, musste er mir schweren Herzens beipflichten.
Schade, denn der Zeuge war das einzige Beweismittel, welches die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren aufzubieten hatte. Der Vernehmungsbeamte konnte nun auch nicht mehr gehört werden.
Die Konsequenz also, Freispruch in Bezug auf die angeklagte Tat.
Der Mandant war froh meinem Rat, keinen Angaben zu machen und einfach nur zu schweigen, gefolgt zu sein und sah ein, dass es Sinn macht, in einem Strafverfahren einen Strafverteidiger neben sich zu haben, dessen erste Prämisse nicht ist, dem Gericht einen "angenehmen" Verhandlungstag zu bereiten.