Ganz offensichtlich scheint die Staatsanwaltschaft, genauer gesagt die Dezernentin nicht verlieren zu können.
Vergangene Woche berichtete ich von zu Staub zerfallenen Anklagen und von den sich damit zwingend ergebenen Freisprüchen.
Am letzten Tag der Rechtsmitteleinlegungsfrist, also 7 Tage später, erfuhr ich jedoch, dass die Staatsanwaltschaft nun doch Berufung eingelegt hat. Es sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass zwei ausgewachsene Staatsanwälte die Angelegenheit genauso beurteilten, wie das Gericht und ich. Der erste hatte ein Votum für einen Freispruch gegeben und der zweite hat diesen dann auch beantragt.
Dies scheint jedoch die Dezernentin, welche die mehr als dünnen Anklagen verfasst hatte, nicht zu interessieren. Sowohl der Vorsitzende, als auch ich rätseln, was nun eigentlich mit dem Rechtsmittel bezweckt werden soll.
Ganz offensichtlich scheint es ihr ein persönliches Anliegen zu sein, meinen Mandanten festnageln zu wollen, vollkommen objektiv selbstverständlich.
In der zweiten Instanz wird jedoch wohl nicht einmal ein Untersetzter, von einem Blumentopf soll ja gar nicht die Rede sein, zu gewinnen sein.
So kann man natürlich auch das Geld zum Fenster rausschmeißen.
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