Über den Umfang, die Art und Weise und das Layout einer Homepage lässt sich bekanntlich streiten. Unbestritten dürfte aber sein, dass eine Internetpräsenz, gerade auch für Rechtsanwälte, nützlich ist. Dies setzt jedoch voraus, dass zumindest in einem Mindestmaß der Inhalt der Seiten Sinn macht und auch nachvollziehbar ist.
Nicht so die Homepage eines Kollegen. Auf seiner Seite möchte er sich präsentieren. U.a. wird das Leistungsspektrum und die Preisstruktur der Kanzlei auf einer Unterseite dargestellt und zwar für den Fall einer Pflichtverteidigung. Abgesehen davon, dass er den Inhalt der Seite nicht wirklich überarbeitet zu haben scheint, ist die verwendete Vorlage auch mindestens 8 Jahre alt, oder sollte dort, wo der Kollege tätig ist, tatsächlich noch mit der D-Mark bezahlt werden müssen?
Amüsant ist die Seite in jedem Fall, auch wenn ich davon absehe, hier die genaue Adresse zu veröffentlichen.
Vielen Dank an Jens für den Hinweis.

2 Kommentare:
Das dürfte wohl eher aus der Vorlage kommen - google nach
"Dieser Absatz enthält eine" Vorteile "100 DM"
bringt den Schrott reihenweise...
Naja, da hat der Kollege offensichtlich Anno dunnemals mit einem Homepagebaukasten herumgespielt (man beachte die Standard-Textbausteine) und weiß jetzt nicht mehr, wie er den Müll wieder löschen kann. ;-)
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