Psychiater und Juristen leben mitunter in zwei vollkommen verschiedenen Welten, dies wohl nicht zuletzt aufgrund ihrer unterschiedlichen Profession. Dies ist an sich zunächst einmal auch weiter nicht problematisch und Grund um nun zu Pauschalisieren. Manchmal aber ist man kurzfristig geneigt, genau dies zu tun.
Ich durfte nun mal wieder ein Negativbeispiel eines vermeintlich erfahrenen Arztes erleben.
Dass dieser meine Auffassung als nicht diskussionswürdige Laienmeinung bezeichnete, hatte mich nicht wirklich gekränkt. Zumal dieser Arzt, der immer wieder seine jahrzehntelange Berufserfahrung in der Vordergrund stellte und sich im Übrigen beinah schon hellseherische Fähigkeiten zusprach, unmittelbar nach dem er mir vorwarf, unprofessionelle Vergleiche heranzuziehen, selbst in dieser Form argumentierte und sich damit letztlich selbst und dies nicht nur in meinen Augen, deklassifizierte.
Äußerst erstaunt hatte mich dann auch, dass dieser der Auffassung ist, ein trockene Alkoholiker, der im nüchternen Zustand wieder zur Flasche greife, dies stets aus freiem Willen tue und insoweit auch geschäftsfähig sei, es geschehe schließlich freiwillig.
Ein "psychisch" kranker Mensch selbst jedoch, aufgrund seiner Erkrankung, nie mit freiem Willen etwas entscheiden könne und schon von daher in einem Unterbringungsverfahren keine wirksame Freiwilligkeitserklärung abgeben könne. Über letztere Ansicht kann man nun zwar streiten, absolut nicht diskussionswürdig finde ich jedoch, dass er dies in Gegenwart seines Patienten tat und damit zu einer vollständigen Konfusion dessen beitrug.
Amüsiert habe ich mich dann wiederum sehr, als der Arzt auch dem Richter vorwarf keine Ahnung zu haben und angeblich unerfahren zu sein (was dieser nun wirklich nicht ist) und nun meinte, diesem die Rechtslage erklären zu wollen, ohne jedoch selbst das entsprechende Gesetz und die aktuelle Rechtslage zu kennen.
Ein Dritter fasst es passend zusammen, "er ist und bleibt ein komischer Kauz."
1 Kommentare:
Bedauerlich nur, dass solche komischen Vögel anscheinend vom Gericht beauftragt werden.
Kommentar veröffentlichen