Zu Beginn der Hauptverhandlung wirkte der Staatsanwalt noch wenig begeisterungsfahig.
Mein Mandant war angeklagt wegen verschiedener Delikte, insgesamt zwei Anklagen und mehrere Taten. Seine Vorgeschichte war, ich würde sagen, suboptimal. Es bestand der Eindruck des klassischen Bewährungsversagers. Insgesamt ging es also um eine nicht gerade kurze Zeit im Gefängnis.
Nach jedem Zeugen der im Verlauf der Hauptverhandlung gehört wurde, begann jedoch dieses Bild ein Stückchen mehr zu wanken und die Anklagen lösten sich mehr und mehr in Staub auf. Es wurde immer klarer, die meisten Taten konnten meinem Mandanten nicht nachgewiesen werden.
Einzig eine Tat bliebt zunächst noch vakant. Deshalb wurde ein neuer Hauptverhandlungstag anberaumt, zu welchem ein weiterer Zeuge gehört werden sollte.
Doch auch dieser Zeuge brachte kein Licht ins Dunkel, vielmehr machte diese Zeugenaussage, die Aussage eines vermeintlichen Geschädigten noch unglaubhafter, als sie so oder so schon war. Mithin war nun auch der letzte Teil dieser Anklage gänzlich zu Staub zerfallen.
Es folgte nun das, was ich immer mit großer Genugtuung mache, wenn sich die Gelegenheit bietet, ich schloss mich nämlich kurz und bündig dem Antrag der Staatsanwaltschaft an, Freispruch.
Das Urteil lautete dann auch auf Freispruch. Der Vorsitzende, der das ganz Verfahren über bereits ehrlich und direkt war und sich bereits hierdurch von einigen seiner Kollegen deutlich unterscheidet, begründete gradlinig, objektiv und ausführlich, warum mein Mandant freizusprechen war.
3 Kommentare:
Heißt es nicht IN Staub auflösen, aber ZU Staub zerfallen?
@ Matthias
Ja stimmt. Daher habe ich auch den Posttitel geändert. Besten Dank für den Hinweis
@ Mattias
Richtig! In 50 Jahren werden wir uns wahrscheinlich auch "IN Staub aufgelöst haben"......
Kommentar veröffentlichen