Machmal kann man sich nur wundern, was Beschuldigte der Polizei gegenüber angeben. Nicht umsonst heißt es ja auch, Reden ist Blech, Schweigen ist Gold.
Bisweilen wird nämlich genau hierdurch, die Grundlage auch für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis geliefert. Schweigen kann eben doch Gold wert sein.
Weiter gab er an, dass er aus gesundheitlichen Gründen bereits seit Jahren gezwungen sei, Medikamente einzunehmen. Wahrscheinlich wegen dieser Medikamente oder eines kurzfristigen Krampfanfalls habe er den Unfall verursacht, er habe wohl einen "Black-Out" gehabt. Eine Überprüfung ergab, dass der Mann keinerlei Alkohol getrunken hatte.
Nach Abgabe einer freiwilligen Blutprobe wurde dem 56-jährigen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Göttingen zunächst einmal die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein beschlagnahmt.
Quelle: Göttinger-Tageblatt
Fazit: Selber schuld.
Letztlich aber gut so, dass der gute Mann zukünftig zu Fuß gehen wird.
2 Kommentare:
... obwohl die Geschichte ziemlich schräg klingt: Wenn der Gute tatsächlich nicht alkoholisiert war und auch sonst keine Straftaten begangen hat, frage ich mich doch, wie „auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Göttingen zunächst einmal die Fahrerlaubnis entzogen" werden konnte. Eher käme da die zuständige Führerscheinstelle in Betracht.
@ RA JM
weil der gute Mann zuvor wohl ne Verkehrsunfallflucht begangen hat.
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