An und für sich bin auch ich ein höflicher Mensch und vertrete die Auffassung, dass man sich nicht grundsätzlich wie die Axt im Walde aufführen muss.
Sicherlich entwickelt auch jeder Verteidiger mit der Zeit seinen eigenen Stil. Bisweilen kommen mir jedoch Formulierungen unter, die ich recht unverständlich finde und die zudem eine nicht zu übersehende Schleimspur durch die Akte ziehen.
So lese ich nun in einer Akte ein Schreiben eines Kollegen, welcher Stellung zu einer Beiordnung als Pflichtverteidiger nimmt:
An das Amtsgericht Schöne-Neue-Welt
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Strafsache gegen Lieschen Müller, Az. 123 Js 456789/10 bedanke ich mich herzlich für die Beiordnung als Verteidiger.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
RA Schleim
6 Kommentare:
"Mit freundlichen kollegialen Grüßen?" Aha... pensionierter Richter? Wenigstens steht nicht drunter "In herzlicher Verbundenheit, Ihr ergebenster..."
Das hätte wohl nur noch gefehlt
Entweder "bewährter Pflichtverteidiger" oder Neuanwalt, der noch um jeden Mandanten froh ist.
So könnte ich auch im ersten Jahr nach meiner Zulassung geschrieben haben. :-)
Oder das Schreiben strotzt vor lauter Sarkasmus über die "Gnade" des gerichts, ihn auch mal wieder zuzuweisen.
Bekanntes Schimpfwort: Für-Beiordnung-Bedanker.
;-)
Mit freundlichen kollegialen Grüßen hat mir einmal ein Staatsanwalt aus den damals noch neuen Ländern geschrieben. Im Telefonat sprach er mich dann auch als Kollege an, was ich dann ziemlich deutlich zurückgewiesen habe. Er meinte dann, dass sei in den "neuen" Ländern so üblich. ....
Ich spreche durchaus alle "Schwarzkittel-Träger" im Gerichtssal mit Kollege/in an. Man hat schließlich regelmäßig miteinander beruflich zu tun. Das macht das Leben angenehmer.
Im Übrigen nehme ich auch nach 12 Jahren Pflichtverteidigertätigkeit Beiordnungen noch gerne an.
RA Schlindwein aus dem wilden Osten
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