Samstag, 26. Juni 2010

Der Senf der Geschäftsführerin

Mit Verlaub, aber ein solch dämliches Statement habe ich selten gehört. Will die Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Osterode allen Ernstes behaupten, sie wisse nicht, dass es verboten sei, ihr Haus schwarz zu renovieren? Oder wollte sie sagen, dass sie es nicht gemacht hätte, wenn sie gewußt hätte, dass sie angeschissen würde?
Wie auch immer, besser wäre wohl gewesen, allen Medienvertretern gegenüber diesbezüglich die Klappe zu halten und schweigbend in den Urlaub zu fahren.

Der Zeitung hatte sie erklärt, sie bedauere den Vorfall. "Hätte ich vorher gewusst, dass es ein Fehler ist, hätte ich ihn nicht gemacht." Sie habe "als Privatperson gehandelt" und sei da "irgendwie so reingeschlittert". Sie und ihr Mann hätten eine "Ordnungswidrigkeit begangen und ein Bußgeld bezahlt. Das ist erledigt".
Quelle: NDR-Online

Wird der Landkreis Osterode ein Fall für die Staatsanwaltschaft Göttingen?

Hat der Landkreis Osterode möglicherweise den Hals nicht voll genug bekommen und ein Bußgeld in Höhe von 7.000 € kassiert, obwohl die Staatsanwaltschaft hätte eingeschaltet werden müssen?
Die Verantwortlichen hätten den Zoll oder die Staatsanwaltschaft einschalten müssen, sagte Joachim Lutze vom Interessenverband freier und unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker. Er wirft dem Landkreis dem Bericht zufolge vor, die Straftat bewusst übersehen zu haben, um das Bußgeld einzunehmen.
Dem Ganzen liegt folgender Fall zugrunde:
Der Fall von Schwarzarbeit im Landkreis Osterode schlägt Wellen: Ausgerechnet die Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft hatte ihr Haus schwarz renovieren lassen. Für diese Ordnungswidrigkeit verhängte der Kreis ein Bußgeld in Höhe von mehr als 7.000 Euro gegen die 61-jährige Betriebswirtin wegen Förderung der Schwarzarbeit. Nun werfen die freien Handwerker dem Landkreis Rechtsbeugung vor, wie NDR 1 Niedersachsen am Freitag berichtet.
Quelle: NDR-Online

Wie gut, dass ich seinen Namen nicht kenne!

Es passiert mir zum Glück nur noch selten. Manchmal liegt es an meiner eigenen Dummheit, manchmal ist es einfach nur Pech und manchmal - so wie gestern - könnte ich mir vorstellen, dass es auch Absicht war.

Einer meiner Mandanten darf gerade die Vorzüge eines Aufenthalts in Hameln genießen, genauer gesagt in der dortigen Jugendanstalt.

Gestern musste ich ihn kurzfristig aufsuchen, denn es galt bestimmte Dinge zu klären. Da Hameln nicht direkt neben Göttingen liegt und ich mir unnötige Wege ersparen wollte, vergewisserte ich mich, ob der Mandant noch dort sei, schließlich hat er nächste Woche einen, wenn auch nur unspektakulären Auftritt vor Gericht.

Der Beamte am Telefon sagte mir, nachdem er nachgeprüft hatte, ob ich auch tatsächlich der bin, der ich vorgab zu sein: "Ja, der ist noch da." Gut dachte ich, fahre ich also los.

Die unzähligen Baustellen auf der Strecke zwischen Hameln und Göttingen, sowie der ländliche Verkehr trieben mich zwar fast in den Wahnsinn, aber ergal, irgendwann war ich angekommen. Die ersten Fußballspiele an diesem Tage (Portugal-Brasilien und Nordkorea-Elfenbeiküste) musste ich zwar im Radio verfolgen, aber da sie ganz offensichtlich nicht sonderlich berauschend waren, hatte ich nun auch nicht das Gefühl, etwas verpasst zu haben.

Frohen Mutes ging ich also dann zur Pforte, trug mein Begehr vor, erhielt einen Besucherausweis und dann die Auskunft: "Der ist schon seit 2 Tagen auf Transport, der muss zu einem Termin." Ja, das mit dem Termin wusste ich ja, das andere jedoch nicht!

Als mir dann der freundliche Beamte an der Pforte sagte, dass mein Mandant seit 2 Tagen in der JVA Rosdorf sei, dache ich mir nur, gut, dass der arme Mensch mir nicht direkt gegenüber sitzt, sondern uns eine Panzerglasscheibe trennt.
Für alle die, die nicht aus dem hiesigen Bereich kommen, Rosdorf gehört zum Landkreis Göttingen und ist von meinem Büro nicht 100km, sondern nur knapp 10km entfernt.

Ok, dachte ich mir, ändern kannst du nichts mehr. Wie gut nur, dass ich mir nicht den Namen des Beamten aufgeschrieben habe, der mir die Auskunft gab, dass mein Mandant noch in Hameln sei.

Es ist glaube ich besser für uns beide, außerdem ist Montag auch noch ein Tag, der Termin ist schließlich erst Dienstag.

Dienstag, 22. Juni 2010

168 Kilogramm Gras geklaut

Es gibt immer wieder Meldungen die einen förmlich dazu zwingen, sich hierüber auszulassen.

Die Göttinger Polizei beschäftigt sich derzeit mit einer schwerwiegenden Tat, geklaut wurden schätzungsweise 168 Kilogram Gras.
Im Zusammenhang mit dem Diebstahl fahndet die Polizei nach einem roten Traktor, den ein Zeuge am Dienstagnachmittag auf der betroffenen Wiese beim Mähen beobachtet haben will. Der Zeuge war jedoch davon ausgegangen, dass alles seine Richtigkeit habe.
Meine Schätzung geht von einem durchschnittlichen Gewicht eines Heuballens von 14kg aus, bei geschätzten 12 Heuballen, macht dies also nach Adam Ries(e) 168kg.

Der Zank um die nachträgliche Beiordnung im Strafverfahren

Der Kollege Burhoff berichtet in seinem Blog von einer Entscheidung des LG Itzehoe, in welcher das Gericht festgestellt hat, dass u.a. § 140 I Nr. 4 StPO sich nicht allein auf das Verfahren bezieht, in dem gegen einen Beschuldigten Haft vollstreckt wird, sondern auf für andere Verfahren, in denen gegen den inhaftierten Beschuldigten keine U-Haftvollstreckt wird.

Die Entscheidung kam für mich zur rechten Zeiten. In meinem Fall ist es jedoch so, dass die Staatsanwaltschaft, nachdem ich meine Beiordnungsanträge gestellt hatte, schwups die wupps die Verfahren eingestellt hat. Ok, das Ergebnis war für den Mandanten in Ordnung, bloß nicht so ganz für mich. Jetzt werde ich mal sehen, was das Gericht zu der oben genannten Entscheidung, sagen wird. Möglicherweise muss ich ja auch das zuständige Landgericht bemühen.
Es wird zu berichten sein.

Fällt die Partie Frankreich gegen Südafrika aus?

Mal sehen, ob das Spiel Frankreich gegen Südafrika heute überhaupt statt findet, oder ob ein Generalstreik der Mannschaft auf dem Plan steht.

Nach dem die Franzosen bereits zum Weltermeister der Lächerlichkeit gekürt wurden und in der Mannschaft der Kriegszustand ausgerufen worden sein soll und die Sportministerin zur Kriegsministerin mutiert, wäre das wohl der sog. krönende Abschluss, einer interessanten Vorrunde, wenn auch das Beste wohl nur außerhalb des Platzes passiert ist.

Es wäre den Südafrikanern gegenüber allerdings nicht sonderlich fair, da ihnen so zwar 3 Punkte geschenkt, aber die Möglichkeit genommen würde, das eigene Torverhältnis aufzupeppen.
Ok, es besteht auch so nur ne theoretische Möglichkeit für Südafrika das Achtelfinal zu erreichen. Uruguay müsste Mexiko mit mindestens 6:0 schlagen. Würde Frankreich spielen würde es auch ausreichen, wenn diese gegen Südafrika 0:1 verlieren und Uruguay Mexiko mit 5:0 besiegt. Beides in der Tat recht unwahrscheinlich, zumindest aber hätte der Gastgeber einen letzten wirklichen Auftritt.

Glanztaten eines zukünftigen Fußgängers

Manch einem Führerscheininhaber kann einfach nur gratuliert werden, welch reife Leistungen absolviert werden.

Es bleibt nun nur zu hoffen, dass betreffender Autofahrer und künftiger Fußgänger nun, nach all den Glanztaten wenigstens einsieht, dass er jetzt schleunigst Hilfe eines Strafverteidigers benötigt. Ganz ohne Strafverteidiger wird er wohl richtig auf die Klappe fliegen. Dann tuts ein zweites Mal richtig weh.
Ein 30-jähriger BMW-Fahrer hat sich gestern Nachmittag auf der Autobahn 7 eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Der Fahrer stand nach Polizeiangaben unter Drogen und konnte seinen Wagen nicht in der Spur halten. Er sei mehrfach mit den Leitplanken kollidiert. Die alarmierten Beamten hätten daraufhin die Verfolgung aufgenommen. Die Funkstreife konnte den 30-Jährigen jedoch nicht stoppen. Teilweise seien Geschwindigkeiten von bis zu 180 Km/h gefahren worden, hieß es von Seiten der Polizei.. Der BMW-Fahrer fuhr schließlich auf einen wesentlich langsameren Opel Astra auf. Drei Insassen des Opels sowie der BMW-Fahrer wurden leicht verletzt. Die Polizei beziffert den Sachschaden auf 20.000 Euro.

Die Trockenübung im Regen

Mitunter sind Sprüche und Kommentare von Fußballspielen besser, als das Spiel selbst. Gut, für das gestrige Spiel der Portugiesen gilt dies zwar nicht, dennoch war ein Kommentar dabei, der durchaus eine gewisse Komik in sich barg.

Es sei nochmals vergegenwärtigt, dass es während des Spiels der Portugiesen gegen die Nordkoreaner zum Teil goss, wie aus Kübeln.
Oliver Schmidt kommentierte nun irgendeine Aktion der Portugiesen (glaube ich zumindest), wie folgt;
Das war eine Trockenübung im Regen.
Aha.
Unklar war und ist für mich, ob es ein Versprecher war oder der gequälte Versuch lustig sein zu wollen.

Samstag, 19. Juni 2010

Nicht jeder Höhepunkt lohnt sich / Aufgeblasen wirkt eben vieles doch größer

Ich hatte unlängst über einen meiner Höhepunkte berichtet und bereits dort die These aufgestellt, dass es sich betriebswirtschaftlich lohnen sollte, solche Höhepunkte anzubieten.

Manch einem Beteiligten muss dieser Höhepunkt wohl auch weitere unvergessliche Höhepunkte beschert habe, auch wenn man sich trefflich über Sinn und Unsinn solcher Höhepunkte streiten kann. Ok, was für den einen ein Höhepunkt ist, kann für einen anderen genau das Gegenteil sein und bedeuten.

Dennoch bleibt festzustellen, dass es sich wohl gelohnt hat. Schätzungsweise rund 30.000 Euro, vermutlich aber wesentlich mehr, dürften als Einnahmen allein bei den flankierenden Geschwindigkeitskontrollen zu verzeichnen sein. Das macht pro Stunde 7.500 Euro. Zumindest betriebswirtschaftlich ein nicht allzu schlechtes Ergebnis, aber das ist auch das einzige. Gut, abgesehen davon, dass auch Strafverteidiger von dieser Beglückungsaktion profitieren werden.

Aber zu wirklich mehr Sicherheit auf den Straßen, dürfte es nicht führen, das ist zumindest mein ganz persönliche Meinung.

Freitag, 18. Juni 2010

Gefährlicher Dilettantismus in Reinkultur

Es ist ein weitverbreitetes Phänomen. Kollegen meinen eben schnell mit einer Strafverteidigung etwas Geld verdienen zu können, haben aber nicht einmal ansatzweise einen Plan, was zu tun ist.
Die einfachsten Grundregeln werden schlicht nicht befolgt. Gefährlicher Dilettantismus in Reinkultur, der mir nun vorliegt.

Dem Kollegen müsste an sich ein partielles Berufsverbot erteilt werden, denn dessen Verhalten ist nicht nur saumäßig dumm, sondern vor allem auch kreuzgefährlich.

Mandant wird eine Straftat vorgeworfen und nicht gerade aus dem Bereich der Kleinkriminalität. Es geht hierbei möglicherweise um einen längeren, stationären Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt.

Dieses muß auch der Kollege gewusst haben, allein der Vorwurf lässt dies stark vermuten. Dennoch empfiehlt er dem Mandanten, zu einem durch die Polizei angesetzten Vernehmungstermin zu gehen, obwohl er noch keine einzige Seite der Ermittlungsakte gesehen, geschweige denn Akteneinsicht beantragt hat. Aber Vorschuss ist bereits in beträchtlicher Höhe eingestrichen worden.
Unglaublich, dennoch leider immer wieder wahr!

Glücklicherweise kammen Bekannte des Mandanten das Vorgehen des Kollegen seltsam vor, so dass dieser nun bei mir gelandet ist.
Ich hoffe nur für den Kollegen, dass dieser mir so schnell nicht über den Weg laufen wird, es könnte passieren, dass ich ausfallend werde.

Donnerstag, 17. Juni 2010

Meine beiden verkehrstechnischen Höhepunkte

Ich glaube, ich habe gestern jeden Stau und jede Strassensperrung die es hier in der Region gab, mitgenommen. Dabei gab es zwei persönliche Höhepunkte.

Erstens eine Straßensperrung zugunsten der stattfindenden Thüringen-Rundfahrt. Ich hatte allerdings das Gefühl, dass mehr blauweiße Krafträder mit blitzendem Blaulicht mitgefahren sind, als Fahrradfahrer. Aber wer weiß, wie hoch die Verlustquote unterwegs schon war.

Der andere Höhepunkt war dann die Vollsperrung auf der A 7 kurz vor Göttingen. Zur Hauptverkehrszeit wurde in beiden Richtungen die Autobahn in Höhe der Raststätte Göttingen dicht gemacht und die rechte und mittlere Fahrspur zu einer gigantischen Kontrollstation, mit allem Schnickschnack den sich ein Polizist eben so wünscht, umfunktioniert. PKWs mussten über den Standstreifen und die Überholspur fahren und wurden dort selektiert, getreu dem Motto "die Guten ins Töpfen, die Schlechten ins Kröpfchen."

Hinterhältig war jedoch, dass ein bis zwei Kilometer nach der Kontrollstelle, also dort wo man froh war wieder "frei" fahren zu können, nachdem man sich gefühlte Stunden durch den gebildeten Stau und die Kontrollstelle gequält hatte, eine Geschwindigkeitsmessung aufgebaut war.
Nun gut, die Kosten für die Kontrolle müssen ja auch irgendwie wieder herein gespielt werden.

Ebenso wie der vorherigen Kontrollstelle, konnte ich jedoch auch dem Blitzer unbehelligt entkommen. Von mir bekommen die also kein Geld.

Reifeprüfung und unreifer Leistungsabsturz

Die Reifeprüfung ist der Höhepunkt der Schulzeit, das Oberlicht der höchste Punkt der Schule. Beides hatte in der Nacht zu Mittwoch ein 18-jähriger Schüler der IGS Geismar erreicht – dann ging es abwärts.

(...) Am Abend schnürte ein Trupp Schüler Stühle und Tische zusammen und gestaltete die Pausenhalle nach ihren Ideen. Gegen 21 Uhr gingen alle nach Hause.Fast alle. „Es gibt immer ein paar Schüler, die nicht von der Schule loskommen“, sagt Vogelsaenger. Sie wollten die letzte Nacht des letzten offiziellen Schultages auf dem Schulgelände übernachten. Irgendwann muss sie Übermut überkommen haben. Drei der Schüler schafften es auf bisher unbekannte Weise, auf das Dach zu klettern. Das war nicht für möglich gehalten worden; die Schule galt als einbruchsicher. (...)

Der Einbruchalarm sorgte dafür, dass er rasch gefunden wurde. Als „reife Leistung“ bezeichneten seine Mitabiturienten gestern ledig seine Kletterkünste

Vielleicht ist das auch der Einstig in das Berufsleben und der betreffende Schüler wird nun von Sicherheitsfirmen angeheuert, Schwachstellen in der Gebäudesicherung zu finden, oder aber er gründet seine eigene Firma und damit also quasi vom Hacker zum Millionär.

Mittwoch, 16. Juni 2010

Gut Ding will Weile haben

In manchen Dingen kann ich sogar Gerichte verstehen, wenn sie mal wieder etwas länger brauchen, auch wenn es nicht immer akzeptabel ist und dann eine passende Reaktion erforderlich ist. Manchmal lässt man als Verteidiger manche Dinge aber einfach auch nur laufen, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Auch Untätigkeit kann insoweit sinnvoll sein.

Da das Ergebnis in dem vorliegenden Sachverhalt bereits feststand, musste ich mir im Prinzip auch keine Gedanken machen.
Gleichwohl bin ich erstaunt, dass das zuständige Gericht, bzw. der zuständige Richter im vorliegenden Fall geschlagene 1,5 Jahre gebraucht hatte, um einen Beiordnungsantrag zu bescheiden. Meine Erinnerungen an die ausstehende Beiordnung vermag ich zahlenmäßig gar nicht mehr genau zu bestimmen.
Immerhin kam die Beiordnung vor der bereits abgesprochenen Einstellung, so dass mir weiterer Ärger nun erspart geblieben ist.

Montag, 14. Juni 2010

Danke Mausi


Jetzt sitze ich also nicht mehr ganz alleine da. Es ist schön, dass auch die Kollegin Braun meiner gedacht hat.

Das Grillfest mit dem Kollegen Burhoff wird bestimmt ein Knaller. Bringe dann auch meine Briefmarkensammlung mit, lieber Carsten.

Wenn es blutet, tuts meistens weh

Gut, ich hatte im Prinzip damit gerechnet und es verwundert nicht wirklich. Die Staatsanwaltschaft hat ihr taktisches Rechtsmittel nun begründet, zumindest einen entsprechenden Versuch unternommen. Widersprüchlicher geht es aber kaum mehr.
Diese beschränkt das Rechtsmittel nunmehr auf das Strafmaß und meint, dass die ausgeworfene Strafe dem Unrecht der Tat nicht gerecht würde. Es sei sowohl eine höhere Geldstrafe als auch eine längere Sperrfirst zu verhängen. Erstaunlich wie lange die Behörde gebraucht hat, diese zwei Sätze zu formulieren, geschlagene 2 Monate seit Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe. Der Finger des Staatsanwaltes muss wirklich viel Blut gelassen und es muss sehr wehgetan haben.

Es wird aber ganz offensichtlich vergessen, dass die durch das Amtsgericht verhängte Sperrfrist, der bereits im Strafbefehl verhängten, entspricht. Im Übrigen hatte das Amtsgericht die durch den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft (gleichzeitig auch Dezernent) beantragte Strafe, sogar noch um 10 Tagessätze erhöht.
Insgesamt liegt die Verurteilung zwar damit 20 Tagessätze unter der im Strafbefehl beantragten Strafe, jedoch wurde im Strafbefehl noch von einer vorsätzlichen Straftat ausgegangen. Die Verurteilung selbst erfolgte jedoch lediglich - im Übrigen antragsgemäß - wegen des entsprechenden Fahrlässigkeitsdeliktes.
Indem nunmehr die Berufung auf das Strafmaß beschränkt wurde, zumindest durch die Staatsanwaltschaft, wird der Schuldspruch des Fahrlässigkeitsdeliktes jedoch akzeptiert. Wie aufgrund dessen jedoch eine höhere Strafe gerechtfertigt werden soll, bleibt, wie bei so vielem dieser Staatsanwaltschaft, im Dunkeln.

Es bleibt also festzustellen, dass es eine Quatschberufung ist und bleibt und letztlich nur zu einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung führt, was so selbstverständlich von der Staatsanwaltschaft ganz offensichtlich bezweckt und gewollt ist.

Das Verfahren wird weiterhin spannend bleiben. Mal sehen wie das Landgericht nun über meinen Antrag, die Berufung der Staatsanwaltschaft als unzulässig zu verwerfen, entscheidet, ob also das rechtsstaatswidrige Verhalten der Staatsanwaltschaft in seine Schranken verwiesen wird. Ich glaube es zwar noch nicht, aber bekanntlich stirb die Hoffnung zuletzt.

Freitag, 11. Juni 2010

Ein Erfolgserlebnis braucht man am Tag


Ok ich gesteh ein, das nächste Mal sollte ich mir andere Konkurrenten suchen.

Jetzt habe ich sie auch! Danke Carsten

Es ist doch schön zu sehen, dass Kollegen an einen denken. Beachtenswert ist sowohl die Karte, aber besonders die schon vielfach diskutierte Marke.

Lieber Carsten, vielen Dank für den Brief.
Wie versprochen wird die Post einen ehrenvoll Platz an meiner Bürowand finden. Entsprechende Dokumentation wird selbstverständlich erfolgen.

Der blutige Finger des Staatsanwaltes

Ich hatte hier über eine Sperrberufung der Staatsanwaltschaft berichtet. Der Kollege Siebers hatte ein solches Rechtsmittel auch zu recht als "Quatschberufung" bezeichnet.

Erstaunlich ist, wenn auch bei diesem Beamten der Staatsanwaltschaft vorhersehbar, dass ich nunmehr seit bald zwei Monaten auf die so großspurig auch mir gegenüber angekündigte Berufungsbegründungsschrift warte.
Vermutlich saugt er sich gerade seinen Finger blutig, in der Hoffnung einen Grund finden zu können. Es ist jedoch ein untauglicher Versuch, dass sollte man ihm vielleicht dann mal sagen.

Eigentlich hatte ich beabsichtigt nun beim Landgericht einen Antrag nach § 322 StPO zu stellen, Verwerfung der staatsanwaltschaftlichen Berufung wg. Unzulässigkeit. Da aber die Akte seit meiner Revisionsbegründungsschrift nun bei der Staatsanwaltschaft liegt und scheinbar verstaubt, ist mir dies bisher nicht wirklich möglich.
Ich habe der Staatsanwaltschaft nun erst einmal nahe gelegt, das Rechtsmittel endlich zurückzunehmen und nicht länger rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung zu betreiben.

Wäre es keine Führerscheinsache und insoweit eilbedürftig, hätte ich mich wohl ganz entspannt zurückgelehnt und abgewartet.
Da aber, was der Staatsanwalt auch genau weiß und wohl daher auch das Rechtsmittel eingelegt hat, so allmählich die Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis auslaufen würde, bin ich in diesem Fall besonders daran interessiert das Verfahren voranzubringen.

Mal sehen ob ich bald in die Verlegenheit komme, den Antrag beim Landgericht stellen zu dürfen.

Interessant zu diesem Thema ist übrigens der Aufsatz in StRR 2010, Seite 84-89, sehr zu empfehlen.

Mittwoch, 9. Juni 2010

Das fände ich schade

Ich habe schon das ein oder andere mal offen bekundet, gerne dem Blog des Kollegen Burhoff zu folgen.
Insbesondere für Verteidiger ist nicht nur seine Homepage, sondern auch der Blog ein wahrer Fundus.

Jetzt aber kündigt der Kollege an, sich mit nunmehr insgesamt rund 8 Millionen Euro zur Ruhe setzen zu wollen und fortan auch das Bloggen sein zu lassen. Zunächst also erstmal Glückwunsch zu dem unerwarteten Reichtum.

Wenn es kein Scherz gewesen wäre, hätte ich es tatsächlich sehr bedauert.

Ebenso wie der Kollege frage auch ich mich, wer überhaupt auf solche E-Mails noch hereinfällt. Ein paar Dumme scheint es aber immer noch zu geben.

Sau dämlich vom Verteidiger

Manchmal kann man sich einfach nur wundern, was manche Kollegen von der Schweigepflicht bzw. von der Vertraulichkeit des Verteidigergespräches halten. Wäre ich Staatsanwalt gewesen, hätte ich nachfolgendes Gespräch wohl als Vermerk zur Akte genommen. Das Gespräch, dem ich unfreiwillig folgen durfte, fand in einer JVA statt.
Anwalt: Guten Tag Herr Meyer. Unterschreiben Sie erstmal die Vollmacht.
Mandant: Ich will wieder raus hier.
Anwalt: Trifft es zu, was im Haftbefehl steht?
Mandant: Nein !
Anwalt: Nein ?
Mandant: Ich war zwar dabei, habe aber nichts gemacht.
Anwalt: Keine Beihilfe?
(Da gerade vor meinem Raum ein LKW vor fuhr, war der weitere Gesprächsverlauf zunächst unverständlich. Als der Motor jedoch abgestellt war, konnte ich dem Gespräch weiter unfreiwillig folgen.)
Anwalt: Sie sind in den X Markt eingebrochen?
Mandant: Nein, in den A-Markt. Dann hat die Polizei mich festgenommen und Handschellen angelegt.
Anwalt: Klar, wegen Schmierestehen.
Anwalt: Ach das kennen sie ja schon Herr Meyer. Sie sind ja auch schon von Herrn Dr. Neunmalschlau begutachtet worden. Die Therapie nach § 64 müssen Sie machen.
Anwalt: Wir kümmern uns darum und holen sie hier heraus.

Man mag nun auch über den Inhalt und Verlauf des Gespräches trefflich diskutieren können. Das war es aber weniger, was mich gestern erstaunte. Vielmehr verwunderte mich eben, dass ein Verteidiger derart arglos ein Verteidigergespräch führt und hierbei nicht einmal darauf achtet, dass die Türen, die ohne Frage da und auch funktionsfähig gewesen wären, schließt.

Gerade im Gefängnis, aber auch ansonsten achte ich als Verteidiger darauf, dass keiner dem Gespräch mit meinem Mandant, ob freiwillig oder unfreiwillig, folgen kann.
Gut, der Kollege wird wohl nicht bemerkt haben, dass ich im Raum neben an saß und selbst auf meinen Mandanten wartete, von daher auch meine Türe offen stand. Gleichwohl hätte er die seinige in jedem Fall schließen können.

Es sei noch angemerkt, dass auch ich nicht vor gezielte Abhörmaßnahmen gefeit bin, gleichwohl dürfte in solchen Fällen das gezielte Abhören von Verteidigergesprächen unzulässig und insoweit nicht verwertbar sein. Darüber hinaus stellt eine derartige Maßnahme immer auch ein gewisses Sprengstoffpotential dar, welches richtig platziert, eine große Sprengkraft entwickeln kann.
Was ich jedoch verhindern kann, ist, dass ein Dritter ungewollt Kenntnis von dem Gespräch erhält. Hierzu gibt es auch mehrere, ganz einfache Möglichkeiten, derer man sich durchaus bedienen kann und auch sollte.

Dienstag, 8. Juni 2010

Ja wo ist er denn hin?

Ein Satz der normalerweise nicht mit sonderlich großes Erstaunen verbunden sein dürfte, außer er kommt von einem Bediensteten einer JVA und bezieht sich auf einen Inhaftierten.

Es gibt mir schon zu denken, wenn eine Haftanstalt nicht mehr mit Bestimmtheit sagen kann, wo mein Mandant ist.
Ich dachte eigentlich, dass auch in einer JVA, Mandanten nicht einfach so im schwarzen Loch verschwinden können.

Gut, mit etwas Kombinationsvermögen habe ich nun die richtige Haftanstalt ausfindig machen können, so dass einem Besuch nunmehr - hoffentlich - nichts mehr im Wege stehen dürfte.
Fazit ist also, verschütt gegangen ist auch er nicht, wenngleich er es sich vielleicht gewünscht hätte.

Der beliebte Versuch eine Berufungsrücknahme zu erzwingen

Es wird immer wieder gerne genommen, das Schwert der Begutachtung. Gerne wird von einer Berufungskammer ins Feld geführt, dass, sollte die Berufung nicht zurück genommen werden, ja auch § 64 StGB in Betracht zu ziehen wäre und folglich eine, durchaus kostenintensive Begutachtung anstünde, mit weiteren, zum Teil nicht abzuschätzenden Risiken.

Zwar gilt in Fällen, in denen nur durch die Verteidigung Berufung eingelegt worden ist, das sog. Verböserungsverbot, dh. das die Strafe nicht verschärft werden kann. Dieses hindert aber eine Berufungskammer nicht, auch die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu verhängen.
Diese bedeutet jedoch in aller Regel faktisch eine Verschlechterung. Denn so ist eine solche Maßregel zwar auf 2 Jahre beschränkt, wird aber in aller Regel voll ausgeschöpft, mit der Folge, dass der Verurteilte länger inhaftiert ist, als er dies ansonsten wäre, zumal die Zeit der Unterbringung nur bis zu 2/3 der eigentlichen Freiheitsstrafe angerecht wird.
Des Weiteren ist die Möglichkeit einer Drogentherapie und der damit verbundenen Zurückstellung der Strafe gem. § 35 BtMG und einer anschließenden Aussetzung der Strafe zur Bewährung dann verbaut.

Das weiß jede Berufungskammer und jeder Vorsitzende weiß auch, dass hiermit ein nicht ganz unerheblicher Druck auf die Verteidigung aufgebaut werden kann, um diese zur Rücknahme der eingelegten Berufung zu nötigen.

Ergänzend sollte noch hinzugefügt werden, dass dies sicherlich nur dann funktioniert, wenn Alkohol oder Drogen in dem konkreten Sachverhalt eine Rolle spielen. Eine Begutachtung ohne derartige Hinweise dürfte ansonsten nicht zulässig und insoweit dann auch nicht zu befürchten sein.

Sonntag, 6. Juni 2010

Das arme Brüderchen der Wanne / klein und schutzlos?

Der Kollege Siebers meint in einem Kommentar zu diesem Artikel des Kollegen Burhoff, dass nur die Wanne das Original ist.
Da hat er wohl vollkommen Recht und das dürfte insoweit auch in Gänze unbestritten sein.
Es ist vollkommen beachtenswert, welche Idee der gute Kollege Hoenig hatte, als er seine Wanne gebar. Wohl kaum in diesem Bereich zu übertreffen.
Dass aber der kleine Bruder der großen Wanne, dem es jetzt sogar verwaltungsgerichtlich gestattet wurde, mit entsprechender anwaltlicher Beschriftung herumzufahren, als schaler Abklatsch bezeichnet werden soll, finde ich dem armen kleinen Kind gegenüber gemein, schließlich ist und bleibt es das Brüderchen der Wanne.

Komm mit, ich bring Dich jetzt um

Selbst wenn das mein Bruder oder meine Schwester zu mir sagen würde, würde ich der Aufforderung wohl kaum folgen. Aber was kommt dann?
Einer von zwei Brüdern ist in der Nacht zum Sonntag nach einem Streit im Landeskrankenhaus gelandet. Nach Darstellung der Northeimer Polizei war der jüngere der beiden, ein 50 Jahre alter Mann aus Dortmund, für einen Besuch nach Northeim gekommen und besuchte eine Tanzbar an der Sudetenstraße. Plötzlich stand sein Bruder vor ihm und forderte ihn auf, auf die Straße zu kommen – weil er ihn „abstechen“ wolle.
Dann folgt meist ein warmes, weiches Bett in einem Krankenhaus, mit forensischer Abteilung.
Na, so kann man auch ein Wochenende verbringen, meist aber nicht nur eins.

Freitag, 4. Juni 2010

Selbstmordserie als Arbeitskampfmethode?

Lohnaufschlag als Stimmungsaufheller: Nach der Selbstmordserie unter seinen Mitarbeitern erhöht der weltgrößte Elektronikhersteller Foxconn die Löhne um 30 Prozent - umgerechnet erhalten Arbeiter jetzt 143 Euro.
Elf Foxconn-Mitarbeiter haben sich seit Jahresbeginn umgebracht, die Belegschaft wirft dem Konzern, der unter anderem das iPhone herstellt, unerträgliche Arbeitsbedingungen vor. Jetzt reagiert der weltgrößte Elektronikhersteller: Er erhöht die Löhne um 30 Prozent, von monatlich 900 auf 1200 Yuan, umgerechnet beträgt der Lohn nun 143 Euro. Der Aufschlag gelte ab sofort, sagte ein Unternehmenssprecher. "Wir hoffen, die Lohnerhöhung wird helfen, die Lieferbedingungen der Arbeiter zu verbessern und ihnen erlauben, mehr Freizeit zu nehmen, was gut für ihre Gesundheit ist", sagte der Sprecher.
Arbeitskampf kann mitunter sehr merkwürdige Züge annehmen, auch wenn die Selbstmorde mit Sicherheit nicht als Arbeitskampfmethode eingesetzt worden sein dürften.
Es ist schon bitter, wenn erst Tote dazu führen, dass Arbeitslohn und Arbeitsbedingungen verbessert werden, wobei ich bezweifeln möchte, dass diese nunmehr als angemessen angesehen werden können.

Dumm gelaufen / Heute gibts Fallobst

Der Tag fängt mal richtig bescheiden an. Das Wetter verspricht zwar viel Gutes, dennoch bin ich heute Morgen nicht sehr erbaut. Es kann heute also nur noch besser werden.

Ich war mir zwar im klaren, dass es immer mal passieren kann, gleichwohl trifft es einen dann doch immer unvorbereitet. Gut, dass mag vielen Situationen innewohnen, mich hat jedoch eine von vielen heute ereilt.

Treu hat er viele Jahre seine Dienste geleistet. In Verhandlungen war er immer ein guter Begleiter und ich konnte mich meist auf ihn verlassen. Erst gestern hat er sich wiedermal in einer Sitzung durchaus bewährt. Beklagen konnte ich mich bisher nicht.
Offensichtlich aber waren ihm die vergangenen, durchaus stressreichen Wochen zuviel geworden. Denn ohne Ankündigung hat er sich nun verabschiedet, mein Laptop, oder auch liebevoll von einem Vorsitzenden mal als Apfel-Klapprechner bezeichnet.

Nun gut, es scheint, so zumindest meine derzeitige Diagnose, sich die Festplatte verabschiedet zu haben. Mal sehen, ob eine Inbetriebnahme nun noch möglich ist, oder ob der Rechner ein Fall für den Sondermüll geworden ist.

Der Hilfetext bei Apple auf der Homepage ist übrigens diesbezüglich wenig aufbauend.
Nichts ist frustrierender, als den Mac einzuschalten und feststellen zu müssen, dass der Computer nicht startet.

Donnerstag, 3. Juni 2010

Bombensplitter schlägt nach Explosion 700m weiter in ein Haus

Ich dachte auch nicht, dass ein 1000 Meter großer Radius als Absperrzone notwendig ist, als die Bomben in Göttingen entschärft wurden, bzw. entschärft werden sollten.
Da selten etwas passiert, so wie tragischerweise am Dienstag, fehlen zum Glück Vergleichsmöglichkeiten.
In diesem Video des Göttinger Tageblatts kann man jedoch sehen, dass auch ein Haus in 700m Entfernung durchaus noch erheblich unter Beschuss geraten kann.

Man kann sich ausmalen, wie es ausgegangen wäre, wäre das Mädchen in ihrem Zimmer gewesen.

Vollrausch / Wenn alle besoffen sind

Es ist nicht gerade eine alltägliche Anklage, eine Anklage wegen Vollrausch (§ 323a StGB), es gibt sie aber. Ebene eine solche liegt mir vor.
Wie eine mögliche Einlassung in einem solchen Verfahren aussehen kann, kann man sich sicherlich denken. Daran hatte aber wohl der Richter, als er mich zwecks Terminierung eines Hauptverhandlungstermins anrief, wohl nicht gedacht.
Zunächst wurde also erst einmal der Termin ausgekaspert. Relativ schnell fanden wir auch einen solchen.
Dann fragte der Vorsitzende mich, ob denn mit einer Einlassung zu rechnen wäre. Noch bevor ich allerdings erwidern konnte, gab der gute Mann sich die Antwort selbst:
"Ach ja, er wird sich vermutlich an nichts mehr erinnern können. Dann werde ich wohl alle Zeugen laden müssen."
Dem konnte ich nur zustimmen. Mal sehen wie es läuft, denn die meisten Zeugen dürften sich in einem, mit dem meines Mandant vergleichbaren Zustand befunden haben.

Um auch gleich einem möglichen Missverständnis vorzubeugen, nein, der Richter war auch während des Telefonates nicht besoffen. Ich wollte also selbiges nicht einmal im Ansatz durch den gewählten Titel zum Ausdruck bringen.

Mittwoch, 2. Juni 2010

Geklonter Blogpost

Wohl durch ein technisches Versehen hat sich mein Post von gestern Abend selbstständig geklont. Der eigentlich Post ist hier zu finden:
Aus Bombenalarm wird Bombenexplosion / Fliegerbombe in Göttingen explodiert
Inhaltlicher Nachtrag:
Im Radio konnte ich eben vernehmen, dass wohl gegen 11 Uhr eine Pressekonferenz statt finden soll. Dann dürfte es auch erste Erkenntnisse über denn tatsächlichen Unglückshergang geben. Bis dahin werden sich aber wohl noch einige Gerüchte und Spekulationen breitmachen.

Dienstag, 1. Juni 2010

Aus Bombenalarm wird Bombenexplosion / Fliegerbombe in Göttingen explodiert

Letzte Woche wurde bereits eine Fliegerbombe hier in Göttingen auf dem Schützenplatz geborgen und entschärft, ganz ohne Zwischenfall, es gab zum Glück nur Bombenalarm.
Heute sollte eine weiter Bombe geborgen werden. Etwa 7000 Menschen müssen evakuiert werden.
Noch über eine Akte vertieft, saß ich, wie so oft, auch diesen Abend im Büro. An den Trubel rund um das Büro (Hubschrauber, Rettungs- und Polizeifahrzeuge) hatte ich mich bereits gewöhnt, ich wußte ja warum.
Um 21 Uhr 37 gab es jedoch einen unnatürlich lauten und heftigen Knall. Wenig später liefen auch schon die ersten Meldungen über Twitter und andere Ticker auf. Soweit bekannt, 3 Todesopfer.
Letztlich sind es derzeit über all ähnliche Meldungen, wie hier bei spiegel-online:
Göttingen - Bei der Explosion einer Fliegerbombe sind am Dienstagabend in Göttingen drei Menschen getötet worden. Zwei Personen wurden zudem schwer verletzt, vier weitere leicht. Wie ein Sprecher des Katastrophenstabs sagte, sei die Fliegerbombe gegen 22 Uhr bei den Entschärfungsarbeiten explodiert.
Oder hier beim StadtRadio Göttingen:
Auf dem Göttinger Schützenplatz ist offensichtlich gegen 21.30 Uhr eine Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg detoniert. Ein Sprecher der Stadt bestätigte gegenüber dem StadtRadio um 22.40 Uhr, dass es drei Tote, zwei Schwerverletzte und vier Leichtverletzte gegeben habe. Ein Rettungsassistent, der in der Notunterkunft im Max-Planck-Gymnasium eingesetzt ist, hat gegenüber dem StadtRadio angegeben, dass es vier Tote gegeben habe. Nach Angaben des Stadtsprechers ist der Bereich 300 Meter um den Schützenplatz hermetisch abgeriegelt. Die Godehard-Sporthalle soll beschädigt oder womöglich zerstört worden sein.
Dieses Ereignis führt einem mal wieder ganz deutlich vor Augen, dass die über 60 Jahre alten Bomben, immer noch kreuzgefährlich sind.

Gäfgen erzielt Teilerfolg in Straßburg / Verstoß gegen Folterverbot bestätigt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Magnus Gäfgen bei seiner Folter-Klage recht gegeben: Die Richter verurteilten Deutschland, weil Polizisten dem Kindermörder während seiner Vernehmung mit Misshandlungen gedroht hatten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens schlossen die Richter aber aus.
Das Urteil kann er sich nun also in seiner Zelle aufhängen, mehr dürfte es ihm wohl nichts bringen.

Gleichwohl kann ich mich dem Statement des Kollegen Hoenig im Übrigen nur anschließen. Unstreitig dürfte insoweit auch sein, dass es ein richtungsweisendes Urteil ist.

Der vermeintliche Vernehmungstermin

Ok, jetzt verstehe ich was der Mandant neulich am Telefon wollte. Er erzählte mir, dass ihm wieder irgend so ein Ding angehängt werden soll. Er hätte Post von der Polizei bekommen und fragt mich nun, was er denn tun solle.
Der von mir erteilte Rat war klar; nicht hingehen und auch sonst Schnauze halten und mir den Brief schicken, ich würde mich dann der Sache annehmen.

Heute bekomme ich dann auch seine Post. Bereits beim Öffnen bin ich sehr erstaunt, denn ich sehe innenliegend ein Schreiben des Amtsgerichts. Von einer Ladung zu irgendeinem Vernehmungstermin keine Spur, stattdessen die Anklage.
Auch gut, denke ich, dann weiß ich ja, was ich nun zu tun habe.

Die Frage war nur, wann?

Es gibt immer wieder nette Ausreden von Beschuldigten. Gut, ein Beschuldigter muss keine Angaben machen, er kann den Beamten sogar das Märchen von den 7 Geislein und dem bösen Wolf erzählen, wahlweise auch jedes andere. Besser ist es jedoch grundsätzlich keinerlei Angaben, nicht einmal zum Geburtstag der Großmutter, zu machen.

Immer wieder finden sich jedoch Angaben in Akten, die einen schlicht belustigen.
Die Antwort, die mir nun mal wieder untergekommen ist, ist wohl nicht selten, nichts desto trotz belustigend:
"Meinen Führerschein habe ich gerade verlegt, den habe ich nicht dabei, kann ihnen den aber bald vorbeibringen."
Die Frage des Wanns war jedoch unbeantwortet geblieben. Ein Blick in das System brachte dem Beamten jedoch sofort die Antwort, nämlich wohl frühestens in einem Jahr, denn der Führerschein war bereits eingezogen und die Fahrerlaubnis entzogen.
Tja, ein Versuch war es dem Beschuldigten wohl wert, wenngleich ein gänzlich untauglicher.

Bei der nächsten Kontrolle konnte sich selbiger Beamter übrigens die Frage nach Vorlage des Führerschein gänzlich sparen, denn die Antwort kannte er ja bereits.

Armer alter frustrierter Mann

Ich finde den Hype, der um Lena Meyer-Landrut gemacht wird, etwas überzogen, insbesondere aber den Vorschlag, ihr und Stefan Raab das Bundesverdienstkreuz verleihen zu lassen. Aber so etwas gehört wohl dazu, sei es drum.

Das sich nun aber Ralf Siegel wie ein schmollendes Kind hinstellt, wutschnaubend, mit beiden Beinen auf den Boden stampfend darauf besteht, dass er der einzige Deutsche sei, der den Grand Prix Eurovision gewonnen hat, ist einfach nur lächerlich, mag es noch so formal richtig sein. Ebenso wie seine Kritik an dem, hinter "unser Star für Oslo" stehendem und ganz offensichtlich geld- und erfolgreichen Konzept und der von Lena Meyer-Landrut dargebrachten, beachtlichen Leistung.
Es war wohl nichts anderes von ihm zu erwarten, er hat also auch nur sein Soll erfüllt.

Armer alter frustrierter Mann.