Donnerstag, 29. Juli 2010

Es ist nicht lächerlich, sondern sehr, sehr erbärmlich / Wenn das Denkmal zum Grabstein wird

Auch wenn es formal richtig sein mag, dass Herr Sauerland keine Genehmigung unterschrieben hat, so handelt es sich bei ihm doch auch nicht um den Hausmeister des Rathauses.
Es ist meiner Meinung nach mehr als erbärmlich, sich nun hinzustellen und sich darauf zurück zuziehen, man habe persönlich keine Genehmigung unterschrieben und insoweit auch keine Verantwortung zu übernehmen. Gut, so gesehen wird auch ein Anstifter immer sagen können, wieso, ich habe nicht abgedrückt, das war ein anderer.

Nun aber auch noch zu behaupten,
"Ich klebe nicht an meinem Stuhl, aber wenn ich nun auf meinem Posten als Oberbürgermeister bleibe, dann tue ich das aus Pflichtbewusstsein", (Quelle:derwesten.de)
zeigt sehr deutlich, welch Geistes Kind der gute Mann ist.

Es war noch nie gut, wenn derjenig für Aufklärung sorgen will, der an dem, was aufgeklärt werden soll, selbst direkt oder indirekt beteiligt gewesen ist. Dies mach nur dann wirklich Sinn, wenn man nicht Aufklären, sondern Vertuschen möchte. Ob das hinter dem steht, was Herr Sauerland gesagt hat, kann ich nun nicht sagen. Ein gewisser Verdacht drängt sich jedoch auf.

Ganz offensichtlich kann Herr Sauerland auch nicht erkennen, wohl vernebelt von übertriebener Profilierungssucht, dass das Denkmal, was er sich durch die Loveparade in der eigenen Stadt setzten wollte, zu einem Grabstein mutiert ist.

Mittwoch, 28. Juli 2010

Ein verhängnisvolles Protokoll?

Der Kollege Burhoff meint vollkommen zu recht, dass das, was man in dem hier veröffentlichten Protokoll lesen kann, für manch einen Beteiligten mehr als eng werden könne.

Interessant ist das nun aufgetauchte Protokoll, auch in Anbetracht der handschriftlichen Bemerkung des Planungsdezerneten Dresslers.

Aus dem Protokoll (welsches wohl ein Gespräch am 18.06.2010 der Veranstalter der Loveparade, der Stadt Duisburg und der Feuerwehr dokumentiert) geht nicht nur hervor, dass der Veranstalter - die Lopavent GmbH - u.a. in Person des Geschäftsführers Herrn Schaller, vernebelt von der eigenen Selbstüberschätzung und getrieben von Profitgier und Profilierungssucht, meinte alles richtig gemacht zu haben, sondern auch, dass ganz offensichtlich Herr Rabe - wohl im Auftrag von Herrn Sauerland - erheblich Druck gemacht haben muss, was die "Genehmigungsfähigkeit" der beantragten Veranstaltung anbelangt. Abzuwarten bleibt in diesem Zusammenhang auch, ob dies Ansatz eines weiteren Ermittlungsverfahrens sein wird.

Interessant ist das Protokoll aber auch insoweit, als dass es die Roll des Herrn Prof. Schreckenbergs (man könnte fast meinen, nomen est omen), in einem anderen Licht dastehen lässt.
Dieser hatte bereits kurz nach der Tragödie, durch, als durchaus zynisch zu wertende, Äußerungen nachhaltig und negativ auf sich aufmerksam gemacht. Seine, in dem hier veröffentlichen Interview, dargestellte Verantwortlichkeit, dürfte angesichts des oben erwähnten Protokolls nun aber möglicherweise ins Wanken gekommen sein.

Insgesamt fasst es der Kolleg Burhoff treffend zusammen, indem er seinen Post mit den Worten beschließt:
Wenn man es liest und damit das Geschehene in Verbindung bringt: Man fasst es nicht…

Panikkonferenz, ein Meer an Lügen

Wer die Pressekonferenz am Sonntag mitverfolgt hat, musste feststellen, dass keinerlei Antworten auf die drängenden Fragen gegeben worden sind. Es war offensichtlich, dass es sich hierbei nicht um eine Presse-, sondern um eine Panikkonferenz gehandelt hat. Ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen und Verletzten war sie.

Bei allem Verständnis dafür, dass sich alle beteiligten Personen, also Herr Sauerland, Herr Rabe von der Stadt Duisburg, Herr Schaller als Veranstalter und Herr von Schmeling als Polizeipräsident (vertretungsweise), zurück haltend verhalten haben - in Anbetracht der drohenden Geständnisfiktion ihrer Angaben -, ist es jedoch beschämend, dass nunmehr offensichtlich sein dürfte, dass sie alle gelogen haben. Dem kann nicht ansatzweise Verständnis entgegengebracht werden.
Ich erspare mir an dieser Stelle die Einzelheiten auszubreiten, sie sind offenkundig und wohl allseits bekannt. (u.a. hier nachzulesen)

Eine Farce, wie es der Stern zu recht bezeichnet, ist es jedoch, dass sich die Beteiligten die Schuld, wie einen Ping-Pong-Ball hin und her spielen.
Die Landesregierung von NRW, insbesondere Herr Jäger als Innenmister sollte aufpassen, dass er sich hieran nicht auch noch beteiligt. Er lies verlautbaren, dass die Verantwortung für die Katastrophe die Veranstalter treffe, wie bei focus-online zu lesen ist.

Zwar mag es aus verteidigungsstrategischen Gründen angezeigt sein, dass die Beteiligten bedacht sein sollten, was und wie sie etwas zum dem tragischen Unglück sagen. Dennoch bin ich der Meinung, dass insbesondere der profilneurotische Oberbürgermeister durchaus politisch die Verantwortung hätte übernehmen sollen, ohne das er hierdurch eine persönliche Schuld bereits jetzt eingestehen und damit ein "Geständnis" ablegen müsste. Aus Anstand und Respekt den Opfern gegenüber, wäre ein solcher Schritt jedoch erforderlich gewesen. Das hat Herr Sauerland bedauerlicherweise verpasst, auch wenn er, wovon ich überzeugt bin, relativ bald wohl zurücktreten werden wird.
Im Übrigen sollte auch Herr Rabe schleunigst seinen Hut nehmen.

Sonntag, 25. Juli 2010

Wenn Erklärungen nach einer solchen Tragödie schlicht lächerlich sind

Bereits als die ersten Meldungen gestern über die Tragödie in Duisburg bekannt wurden, war klar, dass die Planung und Durchführung der diesjährigen Loveparade fehlerhaft gewesen sein muss.

Wenn nun der OB von Duisburg, Herr Adlof Sauerland, jedoch behauptet, dass das Sicherheitskonzept "stichhaltig" gewesen sei, aber wahrscheinlich "individuelle Schwächen" Auslöser der Katastrophe gewesen seien (wie u.a. hier zu lesen war), klingt das wie purer Hohn, ganz davon abgesehen, dass ein Konzept wohl spätestens dann nicht mehr stichhaltig ist, wenn es derart gravierende "individuelle Schwächen" aufweist, bzw. durch einen solchen Vorfall zu Tage fördert.

Mehr als armselig ist auch die Erklärung des vermeintlichen Experten, dem Panikforscher Herrn Michael Schreckenberg, der angegeben haben soll, "im Sicherheitsplan war nicht vorgesehen, dass Menschen von oben herunterfallen" und insoweit keine Mängel bei der Sicherheitsplanung zu erkennen vermeint (Quelle: tageschschau.de). Es ist ja auch derart fernliegend, dass Menschen von einer Treppen stürzen können.
Nicht unberücksichtigt sollte bleiben, dass dieser "Fachmann" an der Planung des Sicherheitskonzeptes der diesjährigen Loveparade beteiltigt gewesen ist.

Das Mathematik nicht jedermanns Stärke ist, ist wohl kein Geheimnis und auch generell nicht weiter schlimm. Wenn aber die Stadt Duisburg behauptet, oder durch ihren Pressesprecher behaupten lässt, das Veranstallungsgelände sei nicht zu klein gewesen, so zeigt dies, dass Mathematik auch dort nicht zu deren Stärken zählt. Denn sollen wirklich 260.000 qm für 1,4 Millionen Besucher ausreichen? Das entspräche pro Besucher etwa 0,2 qm.

Es wird abzuwarten sein, ob all die Fragen, die nun nach solch einer Tragödie auftauchen, auch tatsächlich geklärt werden können.

Samstag, 24. Juli 2010

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ist wirklich lustig

Das finde ich lustig. Das Anschreiben an mich und die Kostenrechnung, an die Ermittlungsakte angetackert (was man auf dem Bild leider nicht so gut sehen kann), ist also Aktenbestandteil und darf nicht entfernt werden. Wird es nun zum neuen Aktendeckel?
Na immerhin darf ich es lesen.

Freitag, 9. Juli 2010

Wenns schnell gehen soll

Grillen ist durchaus eine schöne Beschäftigung, mitunter wird dann aber doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen, oder aber so mancher Anzündversuch ist einem möglicherweise nicht unerheblichen Alkoholisierungsgrad geschuldet.

Wie auch immer, die Schadensmeldung an die Versicherung dürfte so einige Hürde mit sich bringen. Der Tag selbst wird dem Betroffenen wohl noch lange in Erinnerung bleiben.
Bei einem Brand auf dem Campingplatz in Schönhagen ist gestern Nachmittag Sachschaden in Höhe von etwa 40.000 Euro entstanden. Nach Polizeiangaben hatte ein 61-jähriger den Brand verursacht. Der Mann versuchte seinen Grill mit einem Gasbrenner anzuzünden.

Wenns in der Hose heiß ist

Das dürfte etwas dünn sein.
Der junge Mann bestreitet laut Polizeiangaben bisher, der Brandstifter zu sein. Doch die Beamten stufen ihn als verdächtig ein. Ein Zeuge habe beobachtet, wie er mit einem Feuerzeug hantierte. Dieser Zeuge machte die Polizisten auf den Mann aufmerksam. Der mutmaßliche Brandstifter hatte sich laut Polizeiangaben in der Kantstraße hinter einem Auto versteckt. Er sei betrunken gewesen. Die Beamten fanden in seiner Hosentasche tatsächlich ein Feuerzeug, es sei sogar noch heiß gewesen.
Mag ja sein, dass die Polizei über weitere Beweise verfügt. Allein die Tatsache, dass jemand ein Feuerzeug bei sich führt, welches vielleicht noch heiß gewesen sein soll, dürfte jedoch nicht ausreichen, den Beschuldigten in U-Haft zu nehmen.
Denn so dürfte es auch äußerst schwer sein, ein Auto alleine mit einem Feuerzeug tatsächlich in Brand zu setzen.
Der junge Mann täte gut daran, sich schnellst möglichst einen Strafverteidiger zu suchen.

Sprayen ein tödliches Freizeitvergnügen

Es ist nicht nur in aller Regel verboten, sondern kann auch tödlich enden. Wobei hierbei gar nicht in erster Linie das Einatmen von gesundheitsgefährdenden Dämpfen eine Rolle spielt.
Ein ICE der Deutschen Bahn ist am Freitag bei Rathenow in Brandenburg in eine Gruppe jugendlicher Graffiti- Sprayer gefahren. Einer davon kam dabei ums Leben.
Ein Jugendlicher kam dabei ums Leben, wie ein Bahnsprecher in Berlin mitteilte. Die Sprayer hatten sich morgens mit ihren Farbdosen an einem Güterzug zu schaffen gemacht, als der ICE heranraste.

Dienstag, 6. Juli 2010

Vorsitzender Richter des Landgerichts Göttingen wettert gegen die Verteidiger

Das Verteidiger nicht immer beliebt sind bei Gerichten und deren Vorsitzenden, ist wohl kein Geheimnis. Diese Unbeliebtheit schlägt sich dann auch bisweilen in der mündlichen Urteilsverkündung nieder. Selten aber wettert ein Vorsitzender so sehr, wie es nun der Vorsitzende einer Strafkammer des Landgerichtes Göttingen getan hat. Dass er den Verteidigern Konsequenzen angedroht hat, grenzt jedoch an Sandkastenniveau, erstaunen tut es aber in diesem Fall nicht wirklich.
Noch schlimmer: Die Anwälte hätten in der Verhandlung zudem „kübelweise Dreck und Schmutz“ über das Opfer des Überfalls ausgegossen und versucht, den Finanzvermittler persönlich zu diskreditieren. Zum Glück seien diese Angriffe an dem Mann abgeprallt. Die Anwälte hätten zudem bei dem wahrheitswidrigen Versuch des Angeklagten mitgespielt, das Gericht durch die dreiste Behauptung hinters Licht zu führen, der 39-Jährige habe nur Geld zurückholen wollen, das er dem Finanzvermittler zu Anlagezwecken gegeben habe. Diese „absolut abwegige und abenteuerliche“ Geschichte, so Marahrens, sei von den beiden Juristen mitgetragen worden. Dergleichen sei ihm in seinen 33 Berufsjahren noch nicht vorgekommen.
Dieses Verhalten der beiden Anwälte, drohte Marahrens, werde möglicherweise Konsequenzen nach sich ziehen. Welche, ließ der Richter offen.
Sollte außer der heißen Luft mehr folgen, so sei den beiden Kollegen viel Erfolg für die anstehenden Verfahren gewünscht. Ich glaube nicht, dass betreffender Richter am Ende immer noch oben auf schwimmen wird, vielleicht wird aber genau das ihn daran hindern, den Worten Taten folgen zu lassen.

Interessant ist im Übrigen auch der zur Zeit einzige Kommentar zu dem oben zitierten Artikel: (Screenshot, 06.07.2010, 9:00 Uhr)
Ob das Göttinger-Tageblatt darauf reagiert, bleibt abzuwarten. Sonderlich objektiv ist die bisherige Berichterstattung jedoch nicht.

Sonntag, 4. Juli 2010

Maradonas peinlicher Auftritt auf der Pressekonferenz

Ich gehe davon aus, dass wohl jeder Leser das sensationelle Spiel am gestrigen Nachmittag gesehen hat. Es war durchaus ein tolles Spiel, zum einen fussballerisch zum anderen aber auch wegen des Ergebnisses.
Und jeder weiß, die Niederlage für Maradonas Mannschaft begann mit einem Tor von Thomas Müller und zwar von dem Thomas Müller, den Maradona noch im März aus der Pressekonferenz schmiss.
Vermutlich hatte Maradona damals vorher zu viel von illegalen Dingen nasal, oral oder sonst wie zu sich genommen, auf jeden Fall gab er an, dass er diesen Müller nicht kenne und daher darauf bestehe, dass dieser die Pressekonferenz verlasse.
Ein Nationaltrainer der die Spieler des Gegners nicht kennt? Deutschland hatte im März noch gegen Argentinien gespielt.
Nun ja, jetzt dürfte Maradona ihn kennen. So kanns gehen.




Samstag, 3. Juli 2010

Burhoff hatte doch recht!

Der Kollege Burhoff hatte vor ein paar Tagen durch einen "sensationellen" Post, den er selbst als Produkt der Wärme deklariert hatte, für Aufsehen gesorgt.

Nun, nachdem die Mannschaft von Diego Maradona mit 4 zu 0 nach Hause geschickt worden ist, ist festzuhalten, dass letztlich die in dem Post versteckte Prophezeiung doch eingetreten ist. Zumindest könnte man bei diesem Ergebnis meinen, dass Argentinien gar nicht auf dem Platz war.

Der verehrte Kollege scheint hellseherische Fähigkeiten zu besitzen, oder einfach eine funktionierende Kristallkugel.

Jugendrichterin Heisig ist tot

Die bundesweit bekannte Berliner Jugendrichterin Kirsten H. hat sich vermutlich das Leben genommen. Am Sonnabend wurde nach tagelanger Suche eine Frauenleiche in einem Waldstück in Berlin gefunden. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass kein Fremdverschulden vorliegt. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sprach von einem möglichen Suizid. Die genaue Todesursache sollte frühestens am späten Abend nach der Obduktion bekannt werden. Heisig hatten offenbar Erfolg und Popularität zu Schaffen gemacht.
Quelle: abendblatt
Es ist immer bedauerlich, wenn ein Mensch keinen Ausweg mehr sieht und sich entschließt seinem Leben ein Ende zu bereiten.

Ich möchte hier nun auch nicht über sie herziehen. Nicht weil man über Tote nicht schlecht spricht, sondern auch weil ich sie nicht kannte.
Ich finde es aber als Mutter - oder auch als Vater - schlicht unverantwortlich, seinen Kindern mit dem eigenen Selbstmord eine derart große Hypothek aufzulasten. Dass haben Kinder nicht verdient. (Soweit ich weiß, sind die Töchter von Frau Heisig 13 und 15 Jahren)

Aber gut, selbst die vermeintlich konsequenteste Hand ist und bleibt eben nur eine Hand, ebenso wie ein Richter oder eine Richterin eben unter der Robe nur ein Mensch ist und bleibt.

Freitag, 2. Juli 2010

Staatsanwaltschaft Göttingen setzt neue Maßstäbe

Jeder Strafverteidiger kennt solche Akten. Dem Mandanten wird vorgeworfen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben.

Zukünftig wird sich nun die Staatsanwaltschaft Göttingen an ihrem eigenen Maßstab messen lassen müssen.
Die Polizei hatte Humke-Focks beschuldigt, er habe sich nach der Festnahme am Iduna-Zentrum „mit Anlauf“ in die Polizeikette geworfen, um zu dem Festgenommenen zu gelangen.
Humke-Focks’ körperlicher Einsatz, erklärte die Staatsanwaltschaft jetzt, habe „nicht die Intensität erreicht, um ein ,Widerstandsleisten mit Gewalt‘“ im Sinne des Strafgesetzbuches anzunehmen. Um diesen Tatbestand zu erfüllen, hätte die Gewaltanwendung geeignet sein müssen, „die Durchführung der Vollstreckungshandlung zu verhindern oder zu erschweren“. Das sei aber nicht mit für eine Anklageerhebung ausreichenden Sicherheit zu beweisen gewesen. Daher habe die Staatsanwaltschaft „im Zweifel für den Beschuldigten“ entschieden, erklärte Behördensprecher Buick.
Nicht dass dies hier nun missverstanden wird. Ich bedauere nicht die Einstellung des Strafverfahrens gegen Humke-Focks, ganz und gar nicht. Ich nehme die Entscheidung und deren Begründung schlicht zur Kenntnis und werde ggf. darauf verweisen.

Lebt das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz hinterm Mond?

Wissen Schweizer Bundesrichter nicht, was twittern ist? Diesen Eindruck könnte man in der Tat bekommen, wenn man den heutigen Blogeintrag des Journalisten Felber ließt.

Im Hinblick auf eine nächste Woche stattfindende öffentliche Urteilsberatung des Bundesverwaltungsgerichts in Bern hat ein Journalist angefragt, ob er direkt aus dem Gerichtssaal über den Verlauf twittern kann. Die Antwort des Gerichts im Wortlaut: «Wir klären ab, ob das technisch möglich ist.»

Nun kann es natürlich sein, dass der Ausdruck "ob das technisch möglich ist" im Schweizerdeutsch eine vollkommen andere Bedeutung hat, als im Hochdeutschen. Ich kann es mir aber ehrlich gesagt nicht so ganz vorstellen.

Ich bin gespannt auf die Antwort des Bundesverwaltungsgerichts der Schweiz.

Lesenswert ist im Übrigen auch der dort verlinkte Artikel aus der NZZ vom 21.04.2010.

Donnerstag, 1. Juli 2010

Die Abseitsregel / Eine gelungene Erklärung aus Sicht einer Frau

Du befindest Dich in einem Schuhladen und stehst an der Kasse. Vor Dir in der Schlange steht nur noch eine einzige Dame, eine nette, sympathische Erscheinung. Sie scheint die Kassiererin zu kennen. Auf einmal entdeckst Du auf dem Regal hinter der Kassiererin ein Paar Schuhe, in das Du Dich sofort verliebst. Du hast zwar schon genügend Schuhe, aber dieses Paar ist einzigartig, Du musst es einfach haben, dieses Paar ist nur geschaffen worden, um Dir zu gehören. Du musst es besitzen, damit Dein Leben glücklich fortgeführt werden kann, es geht nicht mehr ohne dieses Paar ...! Plötzlich bemerkst Du, wie die Dame vor Dir in der Schlange mit demselben Paar Schuhe liebäugelt ... die blöde Kuh! Per Blickkontakt signalisiert sie, daß das Paar nicht in Deine Hände gelangen soll. Ihr beide habt nicht genügend Geld dabei, um das Paar zu bezahlen. Vordrängeln macht also keinen Sinn ohne bezahlen zu können. Die Verkäuferin schaut Euch geduldig an und wartet. Deine Freundin, die gerade im Laden andere Schuhe anprobiert, erkennt Deine mißliche Lage und reagiert, wie es eine wirkliche Freundin tut, die man in einer Extremsituation wie dieser braucht. Sie plant, Dir ihr Portemonnaie zuzuwerfen, damit Du das hinterhältige, fiese Biest vor Dir geschickt umrunden und die Schuhe kaufen kannst. Sie wird Dir den Geldbeutel über sie hinweg nach vorne werfen, und während dieser sich in der Luft befindet, umrundest Du das Miststück, fängst das Geld und kaufst blitzschnell die Schuhe. Aber! So lange Deine Freundin den Akt des Zuwerfens nicht abgeschlossen hat, d.h. das Geld sich noch in ihrer Hand und nicht in der Luft befindet, darfst Du Dich beim Überholen zwar auf gleicher Höhe, aber nicht schon vor der anderen Kundin befinden; andernfalls bist Du im Abseits.
Endlich mal eine Erklärung die griffig, nachvollziehbar und vor allem auch für den weiblichen Teil der Bevölkerung verständlich sein dürfte.

Medienerklärung der Verteidigung Kachelmanns

Hier findet sich die Medienerklärung des Verteidigers von Herrn Kachelmann.

Man mag über das Vorgehen und die gewählte Strategie trefflich streiten können. Wie aber auch der Kollege Hoenig zu recht feststellt, sollte man sich mit weitschweifender Kritik zurückhalten, da nicht vergessen werden sollte, dass das, was öffentlich bekannt und diskutiert wird, nicht alles ist, was zur Beurteilung des Falles notwendig sein dürfte, auch wenn glücklicherweise noch zwischen Boulevard- und Qualitätsjournalismus unterschieden werden kann.

Da ist wohl die Staatsanwaltschaft eingeknickt

Ich hatte bereits über das taktische Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Saarbrücken berichtet, welches diese einlegte, um die von mir erwartete Sprungrevision zu sperren.
Nachdem auf Seiten des zuständigen Staatsanwaltes ganz offensichtlich viel Blut aus dem Finger gesaugt worden war, von den Qualen möchte ich gar nicht sprechen, um die Berufung zu begründen, hatte ich dann den Antrag beim Landgericht Saarbrücken gestellt, das durch die Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel der Berufung gem. § 322 StPO als unzulässig zu verwerfen und diesen auch entsprechend deutlich begründet.

Gespannt war ich nun, als ich Post von dort bekam. Das Landgericht stellt durch Beschluss fest,
"dass die Kosten der Berufung der Staatsanwaltschaft und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten der Landeskasse zur Last fallen, nachdem die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel wirksam zurück genommen hat."
Aha, denke ich, so gehts natürlich auch.

Da wird doch nicht etwa der Vorsitzende beim Staatsanwalt vorstellig geworden sein (ob persönlich oder telefonisch) und diesen zur Rechtsmittelrücknahme genötigt haben? Ganz getreu dem Motto, "wenn Du nicht zurücknimmst, muss ich verwerfen....."
Auch wenn dies natürlich von den Beteiligten abgestritten werden dürfte, glaube ich nicht, dass die Staatsanwaltschaft nunmehr einem völlig "unmotivierten" Sinneswandel erlegen ist. Dann hätte sich der Staatsanwalt vor zwei Wochen nicht die Finger blutig saugen müssen.

Jetzt bleibt abzuwarten, was das OLG Saarbrücken zu der unsäglichen Dienstanweisung, die ich hier besprochen hatte, sagt.