Dienstag, 31. August 2010

Missbrauchsgebühr für Anwalt / BVerfG verhängt 500 Euro gegen Anwalt

Das sind deutliche Worte des Bundesverfassungsgerichts.
Den Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird eine Gebühr in Höhe von 500 € auferlegt, weil die Verfassungsbeschwerde missbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG erhoben wurde. Trotz des zutreffenden Hinweises des Präsidialrats auf die Verfristung bestanden die Bevollmächtigten auf einer Behandlung durch die Kammer, wobei sie fälschlicherweise behaupteten, den maßgeblichen Satz der Entscheidung des Oberlandesgerichts „inhaltlich vollständig wiedergegeben“ zu haben. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 <1274>; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009
- 1 BvR 829/09 -, juris, Rn. 15; stRspr).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Der Beschluss ist vom  23.08.2010.


Wer nicht hören will..... / Klappe zu und auch geschlossen halten

Machmal machen Mandanten ein langes Gesicht, weil sie nicht auf den Rat ihres Verteidigers hören wollen, sondern meinen selbst die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.
Ein Mandant erzählte mir erst kürzlich, nein, er hätte keine Aussage gemacht, er hätte auch nichts unterschrieben.
Ich ahnte schon, was kommen würde, nämlich ein Vermerk eines Polizeibeamten, welcher von der Fahrt im Streifenwagen zum Polizeirevier berichtete. Mein Mandant hatte wohl nichts besseres zu tun, als sich "offen" mit den Beamten zu unterhalten.
Gut, der Vermerk war nicht von meinem Mandanten unterschrieben, da hatte er recht, sondern von dem Polizeibeamten, das war aber auch das einzige.

Obwohl der Mandant nicht unerfahren war im Umgang mit der Staatsmacht, hat er nun dazu gelernt, dass er nicht erst unterschreiben muss, um eine Aussage zu machen, sondern Schnauze halten, auch Schnauze halten bedeutet und eben sog. informatorische Befragungen auch ihre Tücken haben können.

Sonntag, 29. August 2010

Kurz und gut

In den letzten Tagen gab es doch ein paar interessante Posts. Denen möchte ich hier nun einwenig Aufmerksamkeit schenken.

Der Kollege Hoenig entdeckte in einer Ermittlungsakte ein neues Wort. Der Mandant dürfte wohl  kaum der Aufforderung, "klau gut", gefolgt sein.

Die Stadt Duisburg scheint beweglich zu sein. Zumindest wurde in dem Verfahren gegen xtranews ein Vergleichangebot unterbreitet. Jetzt fehlt nur noch, dass Sauerland endlich zurücktritt.

Der Kollege Dietrich aus Berlin machte die Erfahrung, dass Staatsanwälte einen verarschen können. Auch ein Staatsanwalt ist nur ein Mensch.

Ein 100 km langer Stau in China beschäftigt den immer wieder gerne gelesenen Kollegen Mydlak.

Die geschätzte Kollegin Rueber aus Koblenz hatte diese Woche ein Wiedersehen mit einem alten Bekannten Das Pikante, es war ein Schöffe.

Das Kleinvieh auch Mist machen kam, weiß der Kollege Burhoff zu berichten.

Missbräuchliche Benutzung des Blaulichts?

Machmal wünscht sich wohl jeder ein Blaulicht aufs Autodach. Es hat viele Vorteile. Im Stau wird einem Platz gemacht, man kommt über rote Ampeln und Vielerlei mehr.
Nun hat aber der normale Bürger kein solches Licht auf seinem Fahrzeug, sondern  eben  nur Rettungfahrzeuge und die Polizei.
Nicht immer wird dieses aber korrekt eingesetzt. Ein Beispiel von gestern Abend:
Schulenburgerlandstraße in Hannover, Verteidiger kennen diese Straße, sie beheimatet u.a. auch eine JVA. 
In der Mitte verlaufen Straßenbahnschienen  in der Art, dass ein Wenden auf diesen mit dem PKW nicht möglich ist, sprich man muss immer bis zur nächsten Kreuzung, um zu wenden. Das tat auch ein Polizeifahrzeug Als jedoch die Ampel erst orange und dann rot wurde, wurde auf diesem kurzer Hand das Blaulicht angeschalten. Sodann fuhr das Polizeifahrzeug über die Kreuzung um zu wenden. Auf der andere Seite wurde es jedoch wieder ausgemacht.
Wer jetzt meint, die seien danach zügig, wenngleich nicht mit Sondersignal, weiter zu einem Einsatz gefahren, der irrt. Weder wurde die Geschwindigkeit erhöht, noch befand sich auch nur weit und breit ein Auto, welches es zu kontrollieren galt. Vielmehr hatte man es scheinbar nun nicht mehr eilig. Denn an zwei weiteren roten Ampeln hielt das Polizeifahrzeug ordnungsgemäß und vorschriftsmäßig an.
Kurze Zeit später stand ich an der Ampel und wünschte mir auch ein Blaulicht.

Samstag, 28. August 2010

Burhoff der Todfeind der Staatsanwälte?

Gestern hatte ich eigentlich nur darüber berichtet, dass statt der vielen Kommentare sich nur ein einziges Buch auf dem Richtertisch befunden hatte, nämlich eines des Kollegen Burhoff.

Es kam in den Kommentaren zunächst die Idee auf, in manchen Fällen  in den Büchern des Kollegen, den Hinweis anzubringen, "nur für den Verteidigergebrauch"

Jetzt aber steht fest, der Kollege Burhoff ist Staatsfeind Nr.1, zumindest für Staaatsanwälte, wie man in einem Kommentar lesen kann, soweit muss man es erst einmal bringen als Verteidiger. Warum nur  "auch" Staatsfeind Nr. 1, dass fragt sich heute auch der Kollege.
Anonym hat gesagt…
Burhoff ist auch bei uns Staatsanwälten der Staatsfeind Nr. 1 :-). Muss doch möglich sein, dem irgendwas anuzhängen ;)

Freitag, 27. August 2010

Warum auch, geht ja nur um das eigene Kind

Manchmal muss man sich wirklich wundern, was einen Menschen auf der Gegenseite so antreibt. 

Besser hätte es die Mutter in dem vom Kollegen Mydlak beschriebenen Fall nicht dokumentieren können, dass ihr Antrag bzgl. des Umgangsrechtes, ganz offensichtlich nicht ernst gemeint war.

Traurig finde ich, dass sich die Mutter vermutlich keine Gedanken macht, wie dies von ihrem Kind aufgefasst wird.

Jetzt wird sie so richtig zickig

Nachdem nun "meine" Verwaltungsangestellt wohl einsehen musste, dass sie mit ihrem Verlangen auf dem Holzweg ist, bekomme ich nun diese Nachricht:
Was will die Dame mir damit sagen? Denn mit mir wurde nicht ansatzweise ein Termin geplane geplant. Es wurde lediglich ein Termin von ihr vorgeschlagen, den ich jedoch aus Kollisionsgründen bereits absagen musste.

Mal sehen, was der Vorgesetzt zu diesem Verhalten sagt?

Sauerland bekommt noch einmal Besuch von der Staatsanwaltschaft

In solch einem brisanten Fall erlebt man es wohl eher selten, dass die Staatsanwaltschaft freundlich, im Wege angeblicher Amtshilfe, nach weiteren belastenden Unterlagen fragt. Ob das zielführend ist, bezweifle ich dann doch. 
Nach Angaben der Duisburger Staatsanwaltschaft haben sich im Laufe der Ermittlungen weitergehende Fragen ergeben, die mit dem bereits von der Stadt bereitgestellten Material nicht beantwortet werden konnten. Darum habe sich die Staatsanwaltschaft "im Wege der Amtshilfe an die Stadt Duisburg gewandt" und um die Aushändigung weiterer wichtiger Dokumente gebeten, hieß es.
Quelle:  welt-online
Ich möchte nun nicht der Staatsanwaltschaft irgendetwas unterstellen, bei einem solchen Vorgehen, in einem solchen Fall, bleibt jedoch ein ganz, ganz schaler Nachgeschmack.  

Warum hat der nur Burhoff gelesen?

Normalerweise befindet sich auf dem Richtertisch neben den Akten und einigen Formularblättern, auch der ein oder andere Kommentar.
Nicht so in einem Verfahren gestern. Auf dem Tisch lag lediglich ein Buch, nämlich eines des Kollegen Burhoff, leider.
Ich schätze seine Handbücher sehr. Denn sie sind eine wahre Fundgrube, ganz offensichtlich aber nicht nur für den Verteidiger.
Bedauerlicherweise hatte auch der Richter in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache dieses Buch für sich entdeckt und ganz offensichtlich in ihm gelesen. 
Denn so war ihm aufgefallen, wie er durch das Urteil kundtat, dass ich mich doch auf eine etwas "veraltete" Rechtsprechung berufen hatte. Dieser Umstand war mir zwar klar und ich rechnete auch fast damit, aber ein Versuch war es dennoch wert.

Schade auch, gestern wäre ich doch froh gewesen, wenn es dieses Buch nicht gegeben hätte, ansonsten wirklich sehr empfehlensert, wie übrigens auch dieses  und dieses

Man könnte nun  auch sagen, das ist Waffengleichheit.

Donnerstag, 26. August 2010

Schlafen die bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken?

Manchmal frage ich mich wirklich, was machen die in Saarbrücken eigentlich den lieben langen Tag.

Hier hatte ich berichtet, dass die Staatsanwaltschaft ihre Sperrberufung, nach unendlichem Querulieren durch mich, zurückgenommen hatte. Seit dem 22.06.2010 ist die Akte wieder bei der Staatsanwaltschaft, damit sie Stellung zu meiner Revision nehmen kann.
Innerhalb von mehr als 2 Monate ist bisher jedoch nichts passiert, zumindest nicht bis gestern. Angeblich wurde ausgerechnet gestern nämlich, irgendein Bericht diktiert, der heute geschrieben werden soll. Dann soll es der Rechtspfleger zur weiteren Bearbeitung bekommen. Aha! 
Irgendwann wird dann die Akte der Generalstaatsanwaltschaft vorgelegt und vielleicht gelangt sie dann irgendwann zum Oberlandesgericht.

Scheinbar spielt es für die Staatsanwaltschaft keine Rolle, dass es sich um eine Führerscheinangelegenheit handelt und der Mandant seit 14 Monaten ohne Fahrerlaubnis auskommen muss. Denn erst wird irgendeine Quatschberufung eingelegt und dann muss man mehr als zwei Monate über meiner Revisionbegründung brüten.
Das Beschleunigungsgebot wird wohl dort anders ausgelegt. Ich weiß nicht, aber vielleicht sind zwei Monate im Saarland schnell.

Bleibt nun zunächst nur ein Aufhebungsantrag gem. § 111a II StPO zu stellen. Mal sehen, ob es dann etwas schneller vonstatten geht.

Wenn alles weg ist

Immer wieder werde ich gefragt, "was machst Du, wenn Deine Festplatte ihren Dienst quittiert? Dann ist doch alles weg."
Dann ist in der Tat alles weg. Das aber als Argument gegen einen Laptop im Gerichtssaal heranzuziehen, halte ich für falsch.
Natürlich kann es, so wie es der Kollegin Rueber ergangen ist, auch im Gerichtssaal zu einem echten oder vermeintlichen Datengau kommen. Auch ich musste ein sehr schmerzliche Erfahrung machen.
Jedoch gibt es für solche, oder ähnliche Fälle vernünftige Sicherungsmaßnahmen, dann läßt sich auch ein Datengau relativ unbeschadet überstehen.

Um noch einmal auf die von der Kollegin beschriebene Situation zurück zukommen, sei dem Argument entgegnet, welches man in solch einer Situation gerne zu hören bekommt, "siehste, dass wäre Dir nicht passiert, wenn Du auf Stift und Papier zurück gegriffen hättest," handschriftliche Aufzeichnungen sind mitunter - und das meistens an den spannendsten Stellen - unbrauchbar, da man sie nämlich nicht mehr entziffern kann. 

Vielleicht noch ein Vorteil des Laptops, zumindest für mich, ich kann bei der Zeugenvernehmung mitschreiben, aber auch gleichzeitig den Zeugen beobachten, was ich nicht könnte, würde ich immer handschriftliche Notizen machen müssen, dann nämlich müsste ich auf das Blatt schauen, auf dem ich schreibe. 

Kräftig Abschütteln, sonst gehts ins Auge

Landläufig findet sich der Spruch, "da hilft kein Schütteln und kein Klopfen, in die Hose geht der letzt Tropfen."
Bei diesem armen Hund, der keine Hosen anhat, muss man wohl eher sagen, ins Auge geht der letzte Tropfen.

Mittwoch, 25. August 2010

Wenn der Anwalt pennt / Wiedermal Wiedereinsetzung

Hier wird über einen Beschluss des BGHs berichtet, in welchem dem Angeklagten die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt worden ist, nachdem der Anwalt versäumt hatte die Revision rechtzeitig zu begründen.
Burhoff weist zu recht darauf hin: "Eine ordnungsgemäße Fristenkontrolle ist auch in Strafsachen, in denen im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein Verteidigerverschulden dem Mandanten ja i.d.R. zwar nicht zugerechnet wird."

Zwar mag eine Wiedereinsetzung im Strafverfahren leichter von Statten gehen, insbesondere wenn es um ein Anwaltsverschulden geht, als bspw. im Zivilrecht. Aber vorsichtig, nicht jeder Wiedereinsetzungsantrag im Strafverfahren ist automatisch ein Selbstläufer, wie hier und hier nachzulesen ist.

Freiwillig die Fahrerlaubnis wegblasen

Der Kollege Burhoff berichtet hier in seinem Blog - immer wieder sehr gern gelesen und ein guter Fundus für Strafverteidiger - von der gewonnen Schlacht, aber dem verlorenen Krieg.

Ich frage mich immer wieder, warum Autofahrer - insbesondere bei einer solchen Alkoholisierung - überhaupt freiwillig einen Atemalkoholtest mitmachen. 
Gut, es mag daran liegen, dass die wenigsten Menschen wissen, dass es ihr gutes Recht ist, einen solchen Test abzulehnen. Die meisten denken, wenn die Polizei einen dazu "auffordert", dann muss man dieser Aufforderung Folge leisten .

Natürlich muss hinzugefügt werden, dass wenn objektive Anhaltspunkte für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben sind, die Entnahme einer Blutprobe - durch den Richter - angeordnet werden kann, was dann wiederum eine entsprechende Kostentragungspflicht zur Folge haben kann. Im Fall der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wird jedoch immer, ob mit oder ohne Atemalkoholtest, eine Blutentnahme folgen.
Es dürfte daher in den meisten Fällen angeraten sein, einen solchen "freiwilligen" Test nicht mitzumachen. Dann kann auch eine Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgreich sein, dann kann nämlich nicht nur die Schlacht, sondern auch der Krieg gewonnen werden. 

Auskunftsverweigerungsrecht / Die bewußt (?!?) falsche Belehrung

"Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden."
So lautet die Formulierung des § 55 StPO eindeutig.

Selten erlebe ich jedoch, dass ein Richter die dahingehende Belehrung richtig durchführt. Meist erfolgt eine solche, oder so ähnliche Belehrung wie: "Sie müssen diese Frage nicht beantworten, wenn Sie sich selbst belasten würden."Gerade wieder gestern in einem niedersächsischen Landgericht miterlebt. 
Ganz davon abgesehen, dass in einem solchen Fall bereits der Hinweis darauf fehlt, dass sich das Auskunfsverweigerungsrecht auch auf nahe Angehörige iSv. § 52 StPO bezieht, ist eine solche Belehrung schlicht falsch, ich würde sogar soweit gehen und behaupten, dass sie zum Teil bewußt irreführend eingesetzt wird.
Denn sie bedeutet in ihrer Konsequenz, dass wenn der Zeuge schweigt, er sich ansonsten selbst belastet hätte. "Wenn Du nichts zu verbergen hast, dann kannst Du ja aussagen", nichts anderes wird mit einer solchen, sehr häufig gebrauchten Belehrung ausgesagt. Dies wiederum würde jedoch einem Geständnis gleich kommen und exakt dieser Umstand ist auch einem Laien in einer solchen Situation klar.
Weshalb dann meistens, um eben keinen "falschen" Eindruck zu hinterlassen, der Zeuge die Frage beantwortet. Was jedoch falsch ist und an dem Sinn des § 55 StPO gänzlich vorbeigeht.

§ 55 StPO spricht jedoch von der Gefahr eines Ermittlungsverfahrens, dessen man sich im Fall der wahrheitsgemäßen Beantwortung aussetzen würde. Und das ist doch ein himmelweiter Unterschied, dass müßte eigentlich jedem Richter klar sein.

Ich bin mal gespannt, wann ich wieder eine Belehrung nach § 55 StPO erlebe, die dem entspricht, was sich im Gesetz wieder findet.

Montag, 23. August 2010

Eine Schriftliche Vollmacht habe ich mir selbst geschrieben

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Diesen Satz kennt wohl jeder Jurist und hat ihn mit Sicherheit auch schon leidvoll erfahren müssen.
Jedoch sollten nicht nur Juristen, sondern auch Verwaltungsangestellte bisweilen einen Blick in selbiges riskieren.

Dies hat eine Verwaltungsangestellte, einer kleinen Gemeinde in Sachsen-Anhalt, wohl nicht getan. Nachdem sie mich vor einigen Tagen am Telefon überwiegend nur anbrüllte und der Auffassung war, durch Brüllen würde das, was sie sagt, richtiger werden, meinte sie einen klugen Schachzug zu machen, indem sie mich in einem zweiten Telefonat, was ich selbst nicht mehr persönlich entgegennehmen konnte, aufforderte, eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Nach § 14 I 2 VerwVerfG kann sie dies auch und ich bin dem auch gefolgt. Ich habe mir eine Vollmacht im Namen meines Mandanten ausgedruckt, diese mit "i.V. Feltus" unterschrieben und so dann zu ihr hingefaxt.

Am Freitag erhalte ich ein Schreiben, in dem sie mir mitteilt, dass meine Vollmacht nicht rechtswirksam sei. Ich habe es mir nicht nehmen lassen und habe zurückgeschrieben, mit der Bitte mir mitzuteilen, weshalb die Vollmacht nicht rechtswirksam sei.

Ihre Antwort steht noch aus. Aber vielleicht sollte die  gute Dame demnächst nicht so viel brüllen, sondern lieber mal in § 167 BGB nachschlagen. Hier ist des Rätsels Lösung nämlich versteckt.

Und falls sich jemand fragt, selbstverständlich bin ich bevollmächtigt durch meinen Mandanten. Nur ist eben diese Bevollmächtigung, wie sich aus § 167 BGB ergibt, formfrei. Dass heißt, es reicht eine mündliche Bevollmächtigung. Ich selbst kann wiederum eine schriftliche Vollmacht wirksam für meinen Mandanten ausfüllen.

Sonntag, 22. August 2010

Rauch, Qualm, Ärger und der Tod

 Erst lese ich hier und hier Beiträge über den Umgang der Raucher mit dem Initiator des Nichtrauchergesetzes in Bayern und dann wird hier über den Tod von Schlingensief berichtet.
Dort ist dann zu lesen, dass er, obwohl er Nichtraucher war, an Lungenkrebs gestorben ist.
All dies sollte doch einmal zum Nachdenken anregen unabhängig ob man Raucher ist oder nicht.

Ich bin noch in der Ausbildung

Ob der arme Hund in der Firma auch den Kaffee kochen muss?

Das Beweisvideo / Wenn ein Polizeieinsatz gefilmt wird

An dieser Stelle hatte ich über das zweifelhafte Urteil des AG Göttingen berichtet, welches 3 Polizeibeamte von dem Vorwurf der falschen Verdächtigung freisprach. Nun ist das Video online.

Man mag zwar nun darüber streiten, ob es sich um ein Antippen handelt und ob der betreffende Journalist den Arm oder den Rücken des Polizisten berührt hat.
Klar ist jedoch in meinen Augen, dass die Polizei hier deutlich überzogen reagiert hat. Deutlich ist   meiner Meinung auch, dass es sich weder um  ein "nach hinten Wegreißen" handelt, noch um einen "Tritt", ebenso wenig läßt sich darin ein Versuch erkennen, "die laufende Festnahme zu verhindern" oder "zu behindern", wie es hinterher verschriftet worden sein soll.

Tja, es dürfte wohl nicht der erste Polizeieinsatz sein, der sich auf dem Papier anders darstellt, als er sich in der Realität zugetragen hat.

Ob all dies ausreicht den betroffenen Beamten eine vorsätzliche, falsche Verdächtigung sicher nachweisen zu können, wird nun das Landgericht zu klären haben.
Eine überzogene Reaktion dürfte jedoch jetzt schon sicher feststehen. Wobei mehr Beamte versagt haben dürften, als nur die drei, die sich vor Gericht zu verantworten hatten.

Samstag, 21. August 2010

Ich böser Autodieb

 Es ist nun schon eine Zeit her, aber  dieser und dieser Bericht brachten mich darauf, dass mir auch ähnliches wiederfahren ist.

Ich erhielt eines schönen Tages einen Anruf. Ich meldete mich ganz normal, der Anrufer brüllte aber gleich los: "Sie haben mir mein Auto weggenommen. Das ist ne Sauerrei, dass dürfen sie nicht, ich zeige Sie an."
Gefühlte 5 Minuten bölkte er mich an. Irgendwann hatte ich die Chance, erstens nach seinem Namen und zweitens nachzufragen, wen er überhaupt sprechen wollte.

"Ja, sind sie nicht das Inkassounternehmen X?", "Nein", erwiderte ich, "Sind Sie nicht der Geschäftsführer Herr Tobias X?" "Nein, ich bin nicht Herr X, ich bin kein Geschäftsführer, ich bin Rechtsanwalt Tobias Feltus."
"Ach so..." Schweigen in der Leitung....
"Aber ich habe doch die Telefonnummer 012345 gewählt?" 

Ja, das hatte er in der Tat auch, die gehörte nämlich auch zu meinem Büro. Was ich aber erst durch diesen Anruf herausbekommen hatte war, diese Rufnummer stand auf einer Homepage eines Inkassounternehmens, welches aber nicht mehr gab, dennoch gleichwohl noch aktiv zu seien schien. Geschäftsführer war laut Impressum ein Herr Tobias X und Sitz dieses Inkassounternehmens war Göttingen.

Solche Anrufe erhielt seit diesem Tag immer mal wieder, da ich nun aber wusste, was dahinter steckte, konnte ich die Sache immer abkürzen.

Ich bin mal gespannt, wann ich meinen Vornamensvetter und seines Zeichens Geschäftsführer treffen werde..... In Göttingen ist er jedenfalls definitiv nicht mehr.

Freitag, 20. August 2010

Zwei Überfälle, unterbrochen durch vorläufige Festnahme und Haftvorführung

Es gehört schon eine bisschen Glück dazu, nach einem missglückten, bewaffneten Banküberfall und einer anschließenden Haftvorführung, wieder auf freien Fuß zu gelangen, ohne türmen zu müssen. Dieses Glück wurde einer Mutter in Chemnitz zuteil.
Mit dem zweiten Überfallversuch im unmittelbaren Anschluss an die Haftvorführung, dürfte die gute Frau sich nunmehr ein Zimmer im Frauenknast gesichert haben.
Bei der ersten Tat hatte die Frau sogar ihre fünfjährige Tochter dabei. Die Mutter bedrohte am Donnerstag eine 25 Jahre alte Angestellte mit einem Messer und forderte mehrere Tausend Euro. Mitarbeiter konnten aber die Polizei rufen, die Frau wurde festgenommen.
Sie kam auf freien Fuß und schritt gleich wieder zur Tat: Am Abend stand sie mit dem Messer am Schalter einer weiteren Bankfiliale – dieses Mal ohne ihr Kind. Am Freitag sollte sie erneut einem Haftrichter vorgeführt werden.
Quelle: focus-online

Donnerstag, 19. August 2010

Keine Chance gegen Blogs / Duisburg kapituliert

Hier hatte ich unlängst darüber berichtet, dass die Stadt Duisburg eine einstweilige Verfügung gegen einen Blogbetreiber erwirkt hatte.
Nun fand ich hier den Link zu der Kapitulation der Stadt.
Gestern kapitulierte die Stadt dann vor der Blogosphäre: Die unkontrollierbare Verbreitung der vertraulichen Dokumente sei faktisch nicht mehr zu unterbinden, sagte ein Sprecher der Stadt Duisburg. Und fügte hinzu: Die Stadt wolle gegen die Veröffentlichung keine weiteren juristischen Schritte unternehmen.
Quelle: welt-online
Das Fazit ist auch heute wieder: Herr Sauerland ist ein erbärmlicher Oberbürgermeister, auch wenn die Stadt zunächst kapituliert hat.

Es zeigt sich mal wieder, welche Macht das Medium Internet haben kann. Allerdings würde ich mich nun nicht darauf verlassen, dass die Stadt Duisburg tatsächlich keinerlei rechtliche Schritte mehr einleitet, wenngleich das Verhalten dieser und damit auch das des OBs äußerst erbärmlich ist.

Und wer weiß, vielleicht tut sich hier auch ein neues Feld für Abmahngeier auf.

Zweifelhafter Freispruch durch Amtsgericht Göttingen

Auch als Strafverteidiger fragt man sich bisweilen, wie ein Freispruch zustande kommen kann, wenn es doch mal ausnahmsweise einen Videobeweis gibt. 

Drei Polizeibeamte hatten einem, bei einer Demonstration anwesenden Journalisten vorgeworfen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Daraufhin wurde gegen diesen Journalisten ein Strafverfahren eingeleitet.  
Im Zuge dieses Strafverfahrens tauchte dann ein privates Video auf, welches den fraglichen Vorfall und den angeblichen Widerstand im Detail zeigen soll. Fazit: Das Verfahren wurde eingestellt, denn eine Widerstandshandlung war wohl nicht ansatzweise zu erkennen. Leider kann man als Verteidiger nur selten auf den Videobeweis zurückgreifen, wobei dieser insbesondere bei dem Vorwurf von Widerstandshandlungen manchmal bitter notwendig wäre.
In der Konsequenz jener Einstellung wurde dann ein Strafverfahren gegen die, an diesem Vorfall beteiligten Polizeibeamten eingeleitet und nunmehr vor dem Amtsgericht Göttingen verhandelt

Wie das Göttinger Tageblatt heute berichtet, ist gestern nun das Urteil  ergangen; dreimal Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte ihrerseits jedoch Verurteilung beantragt. 
Das Verfahren wird nun wohl in die zweite Runde gehen. Die Berufung durch die Staatsanwaltschaft dürfte in diesem Fall mit Sicherheit kein verdecktes und bedingtes Rechtsmittel sein. Es bleibt also spannend.

Der Prozessverlauf, aber auch das Urteil selbst dürfte so die ein oder andere Frage aufwerfen. Ein bitterer Beigeschmack bleibt aber auch jetzt schon zurück.

Treffend hat Herr Gückel vom Göttinger Tageblatt die Kernproblematik in einem heute erschienen Kommentar beschrieben:

Ob Polizisten subjektiv etwas anderes interpretieren und zu Protokoll geben dürfen als ein Film objektiv zeigt, hören wir in nächster Instanz neu. Besorgniserregend ist etwas anderes: Dass die Bilder noch so klar sein können, ohne dass von Polizisten und Vorgesetzten ein Fehlverhalten ihrerseits eingestanden wird. (Quelle: Göttinger-Tageblatt)
Pikant ist nicht nur eine scheinbare Uneinsichtigkeit auch von den Vorgesetzten der eingesetzten Beamten, wie Gückel in seinem Kommentar weiter schreibt, sonder auch, dass das Land Niedersachsen den Journalisten zuvor auf Schmerzensgeld verklagt hatte. Die Klage wurde jedoch abgewiesen, wie hier zu lesen ist.
Angemerkt sei auch, dass der betreffende Journalist in der Folge der Demonstration, vier Stunden im Gewahrsam verbringen musste durfte.

Mittwoch, 18. August 2010

Zweifel an der Bevollmächtigung / AG lehnt sich sehr weit aus dem Fenster

Dass ein Verteidiger keine schriftliche Vollmacht vorlegen muss, wenn er als solcher tätig wird, dürfte hinlänglich bekannt sein. (Näheres auch hier, sehr empfehlenswert!)
Gerichte oder Staatsanwaltschaft können nur dann eine solche anfordern, wenn berechtigte Zweifel an der Bevollmächtigung des Anwaltes bestehen.
Solche hat nun das niedersächsische AG Da.  einem befreundeten Kollegen hier aus Göttingen gegenüber geäußert. 
Die Begründung der angeblich bestehenden Zweifel entbehrt nicht einer gewissen Komik, lässt jedoch ihrerseits Zweifel an so manch anderer Befähigung aufkommen.

Der zuständige Richter schreibt dem Kollegen, auf dessen Akteneinsichtsgesuch, nämlich folgendes:
kann Ihnen Akteneinsicht zurzeit nicht gewährt werden, da Sie eine Vollmacht nicht vorgelegt haben.
Hier bestehen Zweifel an Ihrer Bevollmächtigung.
Dem mittellosen Angeklagten ist ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden, nach hiesiger Auffassung kann er sich einen weiteren Wahlverteidiger finanziell nicht leisten.
Diese argumentative Höchstleistung des Richters ist schon äußerst beeindruckend. Denn es bedarf einiger verquerer Winkelzüge im Gehirn, um von der Zahlungsfähigkeit eines Angeklagten, auf Zweifel an der wirksamen Bevollmächtigung eines Anwaltes zu kommen. Von alleine kommt man da nicht ohne weiteres drauf und in einem Kommentar findet sich solch eine brillante Argumentation mit Sicherheit nicht.

Die Antwort des Kollegen mag zwar streitbar sein, hat aber auch einen poetischen, durchaus belustigenden Einschlag. Er erwiderte nämlich u.a. so:
Zusammengefasst lässt sich sagen: Ich kriege die Akten, es sei denn, es liegen Zweifel an meiner Bevollmächtigungvor. Hierzu wiederum schreiben Sie, dass Herr K. pleite ist („mittellos“) und sich mich gar nicht leisten kann. Und - jetzt kommt Ihre geniale Schlussfolgerung - da er es sich finanziell nicht leisten kann, mich zu beauftragen, hat er es auch nicht getan! Wo kommen wir denn auch hin? Einfach einen Anwalt um Rat fragen, obwohl man doch mittellos ist. Das gibt es doch gar nicht! So etwas kann gar nicht sein! Herr K. hat keine Kohle, also hat er mir auch keinen Auftrag erteilt.
Hieraus folgt wiederum zwingend, dass ich es mir nur ausgedacht habe, von Herrn K. beauftragt worden zu sein. Mein Besuch bei ihm im LKH .... war nur ein Traum oder eine Halluzination (warum träume ich dann bloß von Herrn K.? Es gibt so viel Schöneres, von dem man träumen könnte…). Es gibt in Wahrheit gar keinen Grund dafür, dass ich die Akten einsehen will. Ich habe vermutlich nur irgendwo den Namen K. gelesen und das Aktenzeichen und will die Akten jetzt lesen, weil ich nichts Besseres zu tun habe. Ich sitze in Wahrheit sonst den ganzen Tag auf der Parkbank, als promovierter Fachanwalt ist es ja auch naheliegend, dass ich keine echten Mandanten habe, sondern nur erträumte. Oder vielleicht will ich mich einfach nur wichtig machen und schreibe jede Woche Amts- und Landgerichte an, um Ermittlungs- und Verfahrensakten mir völlig fremder Menschen lesen zu können.
Bedenklich finde ich jedoch tatsächlich, dass der Richter dem Kollegen letztlich direkt unterstellt, das Bestehen eines Verteidigerverhältnisses wahrheitswidrig vorzuspiegeln.  Mit den durch den Richter vorgetragenen Argumenten, ein meiner Meinung nach grenzwertiges Vorgehen.

Bleibt nun abzuwarten, wie sich der betreffende Richter äußern wird.

Geständnis und Fahndungshilfe per E-Mail

Sicherlich wollte der junge Bankräuber letztendlich gefasst werden. Sein Vorgehen spricht jedoch sehr stark dafür, seine Schuldfähigkeit gutachterlich überprüfen zu lassen.
Denn ganz offensichtlich hat dieser junge Mann Spiel und Realität verwechselt. Dieser Umstand mag nicht selten sein, dass er aber noch auf seiner Flucht die Polizei per E-Mail in der Fahndung nach sich selbst unterstützt und insoweit ein Geständnis ablegt, ist dann doch eher eine Seltenheit. Nun gut, er hat das bekommen was er wollte, Aufmerksamkeit und möglicherweise ist ihm nun auch Seite 1 sicher.
Er plaudert darin über Umstände der Tat und seine Flucht mit Auto und Zug nach Hamburg. Am späten Vormittag wurde die E-Mail verschickt. Der Schreiber nennt darin bislang unveröffentlichte Details, etwa die genaue Summe, die er erbeutet haben will. Auch wo sich der rote 190er Mercedes befindet, mit dem er zur Tatzeit unterwegs war, ist in der E-Mail zu lesen.
(...)
Der Flüchtige schien sich seiner Sache zu der Zeit noch sehr sicher zu sein, schrieb in seiner E-Mail von einem „Katz- und Mausspiel“. Mehr noch: Auf eine Antwort-Mail der Redaktion ließ er sich auf einen elektronischen Schriftwechsel ein, schwadronierte über die Ermittlungen der Polizei und darüber, dass er den größten Teil der Beute an Straßenkinder und Obdachlose verteilt habe. "Hamburg ist groß" fügt er selbstsicher an eine weitere E-Mail-Mitteilung an, ohne zu Wissen, dass sich die Schlinge bereits enger um ihn zieht.
Quelle: MainPost

Dienstag, 17. August 2010

Sauerland erwirkt einstweilige Verfügung

Da ist wohl jemand der Stadt Duisburg auf die Füsse getreten. Betroffene Hunde bellen, könnte man beinahe meinen.

Leider ist uns heute 17.8. per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffentlichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland. Man beruft sich auf § 97 UrhG.
Quelle: xtranews
Update: Es liegen zwei Kommentare von "DJV Brandenburg" vor, welche auf die im Netz kursierenden Dokumente verweisen. Ich möchte zwar keine chinesischen Verhältnisse und insoweit finde ich auch die Zensur der Medien bedenklich. Ich habe mich jedoch nun dazu entschlossen, diese nicht zu veröffentlichen, da ich selbst keine einstweilige Verfügung riskieren möchte.
Ich bitte darum, mir das nachzusehen.

Montag, 16. August 2010

Der Panikforscher Schreckenberg und die Wahrheit / 20.000 € für Prüfauftrag

Der Panikforscher Prof. Schreckenberg gab sich der Presse im Zusammenhang mit dem Drama auf der Loveparade 2010 immer unnahbar und betonte in Interviews stets, er habe keinen Prüfauftrag gehabt, auch das Veranstaltungsgelände in Duisburg zu begutachten, wie ich bereits hier berichtet hatte.
Schreckenberg: Ich bin nicht für die Sicherheit auf dem Gelände verantwortlich. Ich habe nur am Konzept mitgewirkt, wie dieMassen durch die Stadt, vom Bahnhof zum Tunnel geführt werden.
Quelle: sz-online
Diese Aussage dürfte mittlerweile widerlegt sein, wie sich aus diesem Schreiben wohl eindeutig ergibt.


Interessant in diesem Zusammenhang dürfte auch sein, dass Schreckenberg sich für seine gutachterliche Tätigkeit im Vorfeld 20.000 Euro hat versprechen lassen.
Neue Fragen wirft die Rolle von Stauforscher Prof. Michael Schreckenberg auf. Laut WDR-Informationen soll ihm für die Absegnung eines Fluchtwegekonzepts ein Honorar von 20 000 Euro zugesagt worden sein. Er habe keinen wirklichen Prüfauftrag erhalten und keine Rechnung gestellt, so Schreckenberg auf Nachfrage.
Quelle: derwesten
Ob er natürlich eine Rechnung gestellt hat, oder nicht, und ob bezahlt worden ist,  kann von hieraus nicht beurteilt werden. Ich könnte mir aber vorstellen, dass er es getan hat. Wer verzichtet freiwillig auf 20.000 Euro, na gut, netto auf rund 17.000 Euro.

70.000 Euro pro Jahr? Ein netter Versuch

Kollegin Braun berichtet hier über die Vorstellungen eines jungen, gerade zugelassenen Anwaltes. Die Erheiterung der Kollegin kann ich mir leibhaftig vorstellen.

Jeder Einzelanwalt kennt sie glaube ich, die sog. Initiativbewerbungen. Auch hier trudelt bisweilen, die ein oder andere ein. Das aber eine solche Gehaltsvorstellung in diesem Rahmen gestellt wird, zeugt von.... ich bin mir nicht ganz sicher von was. Mir ist eine solche jedenfalls noch nicht untergekommen.

In der Tat wäre es lohnenswert sich diesen Kandidaten ins Büro einzubestellen und einmal nach den Hintergründen seiner Gehaltsvorstellung bei einer Einzelanwaltskanzlei zu befragen. Die Antwort wäre mir in der Tat ne Tasse Kaffee und Kuchen durchaus wert. Die Reaktion der Kollegin sogar noch ein zweites Stück Torte.

70.000 € p.a. dürfte wohl "etwas" überzogen sein. Nun gut, der Kandidat hat sich wohl gedacht, auf einen Versuch kommts an. Viele Berufseinsteiger sind froh, wenn sie die Hälfte im Jahr realisieren können.

Ein Telefonat würde vieles leichter machen

Ein Kommentator meinte zu meinen damaligen Post, "Gott hält keine Rücksprache, Gott gebietet." Ein solches Beispiel habe ich mal wieder hier vor mir auf dem Tisch.

Kurzfristig musste ich aus privaten Gründen eine Hauptverhandlung ausfallen lassen und beantragte daher die Aufhebung des Termins, was auch geschah.
Gleichzeitig schreibe ich dem Gericht jedoch, dass ich zwecks neuer Terminierung vorschlage mich anzurufen, damit ein gemeinsamer Termin gefunden werden kann, wohl wissend, dass die Wahrscheinlichkeit in der nächsten Zeit einen Tag bei mir zu treffen, der bereits ausgebucht ist, relativ groß ist.

Besagter Amtsrichter scheint es jedoch nicht nötig zu haben hier anzurufen, noder anrufen zu lassen, sondern mir einfach eine neue Terminsladung zu zuschicken. Schade auch, der neue Termin ist, wie sollte es anders sein, an einem Tag, an dem ich schon anderweitig verteidige.

Mal sehen, wie lange nun dieses Spielchen hin und her geht, wenn er es braucht, kann er es haben. Ich werde dennoch nochmals vorschlagen, sich mit mir telefonisch in Verbindung zu setzen. Das dürfte der einfachste Weg sein und bleiben.

Die Wanne mit Mausis-Karte an der Wand

Wie versprochen, nun kommt die Dokumentation über die Platzierung der Wannen-Post an meiner Wand.

Damit die Wanne nicht so ganz alleine da hängt, habe ich noch Mausis-Karte dazu gehängt.

Sonntag, 15. August 2010

Fürsorgliche Beschilderung

Auf die Idee dort mit dem Fahrrad durchzufahren, wäre ich nicht gekommen, aber gut, dass man darauf hingewiesen hat. 
Denn es hätte ja auch so manch ein Berliner vorbeikommen können, der  mit seinem Fahrrad womöglich durchgefahren wäre. Überlebt hätte er es bestimmt. 


Rucke di gu, rucke di gu, Blut ist im.....

Dies und Das berichtet über eine Urteil des OLG Hamm zu der Frage, ob ein Flugzeug, oder eine Taube in der Luft Vorfahrt genießt und wer wen ungestraft fressen darf.
Das Gericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Halter der Taube für den Schaden einzustehen hat, den dieses Tier verursacht hatte, als es in eine Turbine flog.
Gut dass nicht mehr passiert ist, denn dann hätte der Flugzeugeigentümer sich wohl nicht mehr an dem Tierhalter  schadlos halten können, da dann wohl jeglicher Hinweis auf die Brieftaube und deren Halter zerstört gewesen sein dürfte.
Armes Täubchen, es hat in jedem Fall verloren.

"Ist es das erste Kammerverfahren des Kollegen?"

Ich war nicht nur fassungslos, ich war sprachlos. Solchen und ähnlichen  Kollegen sollte es untersagt werden, sich im Strafrecht auszutoben.

Ein Verteidiger beantragt auch nach Anklageerhebung keine Akteneinsicht. Selbst als die Staatsanwaltschaft anruft (wie sich aus der Akte ergibt) und von sich aus nachfragt, ob dieser Verteidiger nunmehr  Akteneinsicht haben möchte, wird dies verneint. Es wird damit begründet, dass sein Mandant ja bereits alles gestanden habe und eine Akteneinsicht insoweit entbehrlich sei.  Es hatte mich schon beim Lesen der Akte verwundert.
Kollegen die mit ihm im Vorfeld der Verhandlung Kontakt aufgenommen hatte, begegnete er mit purer Arroganz und tat sich als der begnadetste Strafverteidiger hervor, sein Mandant war nämlich der einzige, dessen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden war .

In der am Freitag begonnen Hauptverhandlung trat dieser Kollege dann jedoch nicht mehr auf, sondern für ihn / anstatt ihm eine andere Kollegin. Auch wenn die Umstände fraglich sind, unter denen sie"ins Boot" gekommen ist, dürfte jedoch klar sein, dass das was der Kollege veranstaltet hatte, auf allen Seiten zu purem Unverständnis geführt hat. Nicht umsonst frage einer der 5 anwesenden Kollegen zu recht, "ist es das erste Kammerverfahren des Kollegen?"

Den betreffenden Angeklagten hat es wohl am stärksten getroffen, zumindest am Freitag. Dieser wahr am morgen noch in den Gerichtssaal getreten, in der Annahme am Ende könne etwas mit Bewährung herauskommen. 
Nachdem das Gericht jedoch seine Strafvorstellung und damit die Höchsstrafenzusage verlautbaren ließ, war   klar,  dass auch für diesen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von weit über 2 Jahren in Betracht zu ziehen ist. Das Ziel einer Bewährung dürfte mithin  aufgegebenen werden müssen, das galt es dann erst einmal zu verdauen, auch für die "neue" Kollegin, die nur die Anklage kannte.

Mittwoch, 11. August 2010

Wer meine Kopien haben möchte, bekommt sie per Fax

Der Kollege Johannes fragt sich, ob er einen Knall hat. Denn er wird von einem Gericht gebeten, die in einem Strafverfahren gefertigten Kopien vorzulegen, damit deren Notwendigkeit überprüft werden könne.
Ja, mir ist das auch schon passiert und nein, wir haben beide keinen Knall, zumindest meint der Kollege Burhoff, dass Johannes keinen Knall hat, in der Sache beziehe ich das somit auch auf mich.

Ich habe in beiden Fällen die Akte, die sich eingescannt bei mir auf dem Rechner befindet, per Fax dem Gericht übersendet. Die Kopie kosten wurden dann übrigens anstandslos bezahlt.

In dem einen Fall hat aber das Gericht den Vogel abgeschossen. Denn etwa zwei Wochen nachdem ich die Akte (es waren meine ich um die 600 Seiten) dem Gericht per Fax übersendet hatte, bekam ich von selbigem einen dicken Brief. Innenliegend die 600 Seiten Fax mit dem Anschreiben, "anbei übersende wir Ihnen, die uns überlassenen Kopie zurück."
Auch nicht schlecht, so wird man sein Altpapier los, was man selbst produziert hat.

In einem anderen Fall hatte ich auf Bitten einer netten Geschäftsstellen Dame, die mich ganz verzweifelt anrief, die Faxübersendung abgebrochen. Der Rechtspflegerin hatte ich dann in einem gesonderten Anschreiben angeboten, die restlichen fertigten Kopien in meinem Büro einzusehen. Was naturgemäß nicht passierte, da das Gericht fast 500km weit weg war. Die Auslagen wurden dennoch erstattet.

Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist eigentlich klar und bedarf nicht immer wieder ausgeweitet zu werden, manchmal sind aber oberschlaue Rechtspfleger dabei, die meinen nun mal den Larry raushängen lassen zu müssen.
Wer also die Akte haben möchte, bekommt sie. Ich renne dafür aber nicht zur Post, das macht dann mein Fax.
Und wer sie im Büro einsehen möchte, kann auch das tun.

Lieber Carsten, ich besuche Dich auch regelmäßig......

Der Kollege Hoenig berichtet hier über ein Gespräch mit einem Vorsitzenden einer Schwurgerichtskammer.
Nachdem der Kollege einen von ihm gestellten Antrag, auch mit dem Ansinnen in die Zeitung kommen zu wollen, begründete, erhielt er daraufhin von dem Vorsitzenden den Ratschlag, einen Mord zu begehen, dann wäre sein Bild sicherlich auf Seite 1.
Im weiteren skizziert Hoenig den Fall und malt sich aus, wie es wohl käme, wenn dann in einem Prozess, natürlich unter Leitung des besagten Vorsitzenden, er als Angeklagter vor der versammelten Presse seine Stellungnahme in öffentlicher Hauptverhandlung zu diesem Gespräch vortragen würde. Dann wäre er, so seine Annahme, wohl wieder auf Seite 1.
Das mag wohl auch so sein, was allerdings berücksichtigt werden sollte, ist, dass beide Auftritt auf Seite 1, dann wohl die letzten wären, für eine ganz, ganz lange Zeit.
Ich fände es schade auf die unterhaltsamen und auch informativen Posts des Kollegen verzichten zu müssen.  Ich würde Dich dennoch regelmäßig in der Haft besuchen kommen.

Auf den Hund gekommen

Auf den Hund gekommen bedeutet wohl soviel wie, in schlimme Umstände geraten zu sein. Dies scheint nun der Polizei Göttingen so gegangen zu sein, nachdem diese auf zwei Superspürnasen vertraut hat. 
Der umstrittene Einsatz von sog. Mantrailer-Hunden, der vor einiger Zeit zur Sperrung einer ganzen Strasse und anschließend zu mehreren Wohnungsdurchsuchungen hier in Göttingen geführt hat, war, so ein Sachverständiger nun, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Man vergegenwärtige sich nochmals kurz: Ein Pappschild wird an einem Tatort gefunden. Der Spurenträger wandert nun durch verschiedene Hände. Fünf Tage nach der Tat wird nun dieses Pappschild zwei Hunden unter die Nase gehalten, die nun die Spur vom Tatort zum Wohnort des Täters aufnehmen sollen. Die Hunde bleiben irgendwann auch vor einem Haus stehen und zeigen durch ihr Verhalten einen vermeintlichen Treffer an. Allein dieser Umstand hat dazu geführt, dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen, das Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse erlassen hat.
Besonders das Gutachten blamiert die Ermittler, denn kein anderer als Johann Fruth, Ausbildungsleiter der bayerischen Landespolizei für Diensthunde und bekannter Sachverständiger für Spürhunde, stellt ein vernichtendes Urteil über den Mantrailer-Einsatz aus. Quelle: Göttinger-Tageblatt
Angesichts dieses Umstandes wirkt die noch vor wenigen Monaten herausgegebene Pressemeldung der hiesigen Polizei und die darin enthaltene Stellungnahme des neuen Polizeipräsidenten, doch mehr als blamabel.
Nun gut, dass ist eben das Ergebnis, dass erzielt wird, wenn man selbst nicht eingestehen möchte, dass man manches wohl etwas hoch aufgehängt und der Lokalreporter zu recht seinen Finger in manch offene Wunde gelegt hat.

Dienstag, 10. August 2010

Ein schweigender Anwalt reicht / Und er kann sich selbst eine Vollmacht schreiben

Hier findet sich ein Beschluss, welcher sich mit der Frage auseinandersetzt, muss der Verteidiger, der den Angeklagten im Strafbefehlsverfahren vertritt, in der Hauptverhandlung etwas sagen, oder nicht.

Nein, sagt das Kammergericht Berlin:
Der Verteidiger muss – ebenso wie der Angeklagte selbst – nicht an der Verhandlung mitwirken und Erklärungen zur Sache abgeben; er kann sich grundsätzlich darauf beschränken, anwesend zu sein und damit zu erkennen zu geben, dass er bereit sei, von den Rechten des Angeklagten in der Hauptverhandlung Gebrauch zu machen. Daher lässt sich aus dem bloßen Schweigen eines Verteidigers und dem Absehen von einer Antragstellung nicht schließen, er sei nicht vertretungswillig. Dies bedarf vielmehr eindeutiger Indizien. (KG Beschluss vom 07.07.2010, 1 Ss 233/10)
Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass man sich als Verteidiger die zur Vertretung notwendige schriftliche Vollmacht in der Hauptverhandlung sogar selbst ausstellen kann (vorausgesetzt, der Mandant hat einen hierzu zuvor mindestens mündlich bevollmächtigt),  hier erfolgreich praktiziert.

Besonders ausgefuchst ist manchmal eben doch Banane

Im Vollmachtsblog berichtet heute der Kollege Melchior von einem Eigentor des Verteidigers, welches sich selbiger wohlverdient hat.

Tja, wer besonders schlau und ausgefuchst sein will, schießt gerne am Ziel vorbei. Dabei sollte die einschlägige Rechtssprechung zur Frage der Vollmachtsvorlage und dem Eintritt von Verfolgungsverjährung bekannt sein, zumindest dann, wenn man sein Verteidigerverhalten darauf ausrichtet.

Ich weiß warum ich nie eine schriftliche Vollmacht vorlege, es hat seine guten Gründe. Bedauerlicherweise verstehen diese aber nicht jeder.

Schnell unterwegs, noch schneller ist der Wagen weg

Ich wollte es ja, gebe es offen zu, zunächst nicht ganz glauben. Und auch jetzt vermag ich es nicht wirklich glauben zu wollen. 

Hier habe ich gelesen, dass ein Schwede, welcher mit 290 km/h auf einer schweizerischen Autobahn geblitzt worden sein soll, bis zu 782.000 Euro Bußgeld / Strafe zahlen muss. Hierhier und hier finden sich weitere Pressemeldungen zu dem Fall.
Den Wagen im Wert von knapp 200.000 Euro hat die Polizei gleich einbehalten.


Ja, da fällt mir nur ein, alter Schwede, welch ein teures Ticket.

Wenn ein Staatsanwalt einem Minister erklärt, was eine Strafanzeige ist

Ok, dass Politiker keine Ahnung von dem haben, was sie Tag ein Tag aus machen, ist nichts neues. Dafür gibt es dann vermeintliche Fachleute im Ministerium.

Das aber ein Justizminister ganz offensichtlich nicht weiß, was eine Strafanzeige ist und ob eine solche, in einem das Justizministerium betreffenden Sachverhalt erstattet wurde, spricht für sich.

Unlängst hatte ich hier über den Selbstmord eines Inhaftierten in der JVA Rosdorf berichtet. 
Da gestern für eine elitäre Runde es mal wieder an der Zeit war, Knastluft zu schnuppern und ganz wichtig in Kameras zu schauen, wurde natürlich auch besagter Vorfall zur Sprache gebracht.
Sowohl von der neuen Anstaltsleitung und dem Herrn Minister waren jedoch neue Mitteilung eher nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden. Dafür aber die unbeabsichtigte Offenbarung von Herrn Justizminister Busemann:
Busemann betonte, dass es in dem Fall „keine Strafanzeige“ gebe. Der Anwalt C.s habe nur „Hinweise im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens“ gegeben. Die Staatsanwaltschaft widerspricht: Das Schreiben bitte um strafrechtliche Überprüfung. „Das können wir nur als Anzeige betrachten“, so Oberstaatsanwalt Hans Hugo Heimgärtner. Quelle: Göttinger-Tageblatt 
Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens jetzt ihm erklärt wurde, wann eine Anzeige vorliegt und wann nicht.

Vielleicht sollten in Ministerien auch mal wieder Auffrischungskurse für Basics angeboten werden. Herr Busemann scheint so etwas in der StPO nötig zu haben, auch wenn er Volljurist ist.

Montag, 9. August 2010

Ein Fabrikdach als Landebahn / Leider spreche ich kein Tschechisch

Ich verstehe zwar kein Tschechisch, gleichwohl ist das Bilder international verständlich. Ich wüsste gerne, wie es diesem Segelflieger gelungen ist, auf dem Dach dieser Firma zu landen. Man könnte wohl von einer Punktlandung sprechen. Wohl gemerkt, es handelt sich augenscheinlich nicht um einen Einschlag, resultierend aus einem unkontrollierten Absturz, sondern um eine Landung.

Der Pilot hat nun wohl die Erfahrung gemacht, die ein Jetpilot macht, wenn er auf einem Flugzeugträger landet, wobei dort die Landebahn noch um einiges länger sein dürfte, als die im vorliegend Fall. Gut, die Anflugsgeschwindigkeit dürfte auf hoher See etwas höher sein.


Ein Video kann man sich  hier anschauen. Wer Tschechisch versteht, versteht sogar noch, was die Reporter erzählen, vielleicht kann es mir jemand ja auch übersetzen. 

Nein, ich bin nicht die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Göttingen

Es passiert immer wieder, dass, wenn das Telefon klingelt, jemand am anderen Ende ist, der einen nicht sprechen wollte und sich schlicht verwählt hat.
Das ich jedoch von irgendwelchen Redakteurbüros angerufen werde und man mit dem Pressesprecher der hiesigen Staatsanwaltschaft sprechen möchte, war mir bisher noch nicht passiert.
Nun aber ist es mir gleich mehrfach hintereinander passiert und das obwohl ich eine Telefonnummer habe, die nicht ansatzweise, mit Ausnahme der 4 am Anfang, mit der der Justizbehöreden verwechselbar ist.
Jedes Mal musste ich antworten, "nein hier ist nicht die Staatsanwaltschaft Göttingen, sonder nur ein Rechtsanwaltsbüro." 

Samstag, 7. August 2010

Der Versuch unlauter auf die Verteidigung Einfluss zu nehmen

In einem Artikel der ZEIT hatte die Journalistin Rückert vor einigen Wochen,  die Verteidigung von Herrn Kachelmann in die Kritik genommen. 
Der Kollege Hoenig meinte in Reaktion auf besagten ZEIT-Artikel, dass ein höfliches Rechts doch nichts heiße und war zu recht zu dem Schluss gekommen:
(...) mit der Kritik an der Verteidigungsstrategie greift Frau Rückert zu kurz. Ich denke, ihr fehlen ein paar wesentliche interne Sachkenntnisse. Und die Erfahrung mit den Tücken einer Verteidigung in Haftsachen.

Das der Artikel von Frau Rückert nun jedoch möglicherweise auch von anderen Motiven getragen worden sein könnte, wirft ein sehr zweifelhaftes Licht auf die "renommierte Qualitätsjournalistin".

In einem Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger werden Auszüge aus einer E-Mail besagter Journalistin an den Verteidiger von Herrn Kachelmann abdruckt. Diese und die weiteren Begleitumstände machen mehr als deutlich, dass Frau Rückert den Kollegen Birkenstock massiv dazu bringen wollte, einen ganz bestimmten Strafverteidiger "mit ins Boot" zu holen (konkrete Motive können nur gemutmaßt werden, eine enge geschäftliche Zusammenarbeit mit dem angedienten Verteidiger liegt jedoch nahe), was jener jedoch nicht tat.  Selbstverständlich hat die Frage der Mandatierung in letzter Konsequenz Herr Kachelmann wohl selbst zu entscheiden. Gleichwohl erscheint nun der eingangs erwähnt ZEIT-Artikel von Frau Rückert, als öffentliche Strafe für die ablehnende Haltung des Kollegen Birkenstocks, ihren "Beeinflussungsversuchen" "Kooperationsversuchen" gegenüber. 

Zu recht kommt daher der Kollege Dr. Seebode, Sprecher des Strafrechtsausschusses des Kölner Anwaltvereins e.V, zu dem Schluss, "die Presse muss sich davor hüten, unlauter auf die Verteidigerwahl und die Führung der Verteidigung Einfluss nehmen zu wollen. Die Strafverteidigung tut gut daran, sich gegen solche Angriffe zu wehren und ihnen nicht nachzugeben!" wie bei Vetter zu lesen ist.

Selbstmord in der JVA Rosdorf

Dirk-Oliver C. hat sich das Leben genommen. Er erhängte sich an seinem Betttuch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rosdorf. Was den Freitod in der Zelle brisant macht: Der Häftling C. könnte vor seinem Suizid in verschiedenen Haftanstalten des Landes von Vollzugsbediensteten schikaniert worden sein. (Quelle: Göttinger-Tageblatt)
Pikant, insbesondere für die niedersächsische Justiz, ist demnach die Vorgeschichte. Der Inhaftierte beendete seine "Niedersachen-Rundfahrt" in der JVA Rosdorf.  Zuvor gab es mehrere Vorfällen in verschiedenen niedersächsischen Haftanstalten. Einer davon wurde begonnen Ende Juni in Celle zu verhandeln.
Am 29. Juni stand er in Celle vor Gericht. Verhandelt wurden zwei Angriffe gegen Justizbeamte. Weil die ihm trotz mehrfacher Frage Toilettenpapier und Seife verweigert hatten und ihn stattdessen ungewaschen zum Hofgang zwangen, schlug er einen von ihnen mit der flachen Hand. Mehrere Wachtmeister führten ihn in die Beruhigungszelle. Dabei schlug er erneut zu, diesmal mit der Faust. Fast 20 Wärter überwältigten ihn danach. Der Film der Überwachungskamera im Gefängnisflur, so bestätigt Günter Busche, Direktor des Amtsgerichts Celle, zeige danach den Abteilungsleiter des Wachpersonals, wie er „grinsend und triumphierend den Arm empor reckt“ (...)
C. sagte aus, nach drei Stunden in der Beruhigungszelle von Vermummten misshandelt worden zu sein. Aufgeklärt wurde das nicht, denn zum zweiten Prozesstag, als Vollzugsbeamte hätten als Zeugen gehört werden sollen, kam es nicht.
So berichtet das Göttinger-Tageblatt weiter.

Es bleibt nun zu hoffen, dass der Tod und dessen Hintergründe tatsächlich aufgeklärt werden.

Einsatz: 150 € - Gewinn: Verlust der Verbeamtung / Man könnte sagen: Dumm gelaufen

Das ein Polizeibeamter, mit den Vorteilen eines Beamten und einem nicht ganz zu verachtenden, vorallem aber gesicherten Einkommen, sich auf ein solches Spiel eingelassen hat, spricht eindeutig gegen seine Intelligenz. Für 150 € all das in den Sand zu setzen, dürfte wohl als defizitäre Fehlentscheidung gewertet werden.
In Rheinland-Pfalz hat ein Polizist bei Verkehrskontrollen mit gefälschten Quittungen Geld abkassiert und in die eigene Tasche gesteckt. Er muss deshalb den Staatsdienst verlassen, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Der Beamte hatte die Gebührenquittungen am eigenen Computer erstellt und damit bei zwei Kontrollen insgesamt 150 Euro einkassiert, obwohl gar keine Verkehrsverstöße vorlagen.
Quelle: stern.de

Freitag, 6. August 2010

Das war mal wieder mehr als deutlich

Tja, da habe ich mich wohl getäuscht. Die Entscheidung des BGH, ein Urteil des Göttinger Landgerichts betreffend, war schon veröffentlicht, nur eben hatte ich sie nicht gefunden. Dank des Kollegen Burhoff, habe ich sie nun.

Interssant zu lesen ist die Entscheidung nicht nur dahingehend, dass der 5. Senat die Beweiswürdigung der Kammer des Landgerichts Göttingen richtiggehend auseinander nimmt und mit deutlichen Worten nicht gerade gegeizt:
(...) Vielmehr waren eine Mitteilung der näheren Einzelheiten (u. a. Größe und Alter des Hundes; Art, Dauer und Begleitum- stände der „Bissattacken“) und deren Würdigung im Zusammenhang mit dem Tatgeschehen unerlässlich. (...)
Im Rahmen der durch die Strafkammer vorgenommenen Konstanzana- lyse hätte sich das Urteil mit diesem das Kerngeschehen betreffenden Um- stand auseinandersetzen müssen. (...)
Hiergegen bestehen durchgreifende Bedenken. (...)
Entsprechendes gilt für den von der Strafkammer als Indiz für die Richtigkeit des Vorwurfs herangezogenen Umstand, dass... (...)
Schließlich weist die Revision mit Recht darauf hin, dass die gebo- tene Gesamtwürdigung der den Fall prägenden zahlreichen Auffälligkeiten im angefochtenen Urteil zu kurz kommt. (...)
Interessant ist auch, dass der 5. Senat sich ergänzend zu einem Befangenheitsantrag, wohl gerichtet gegen den Vorsitzenden, äußert und zwar in einer doch, wie ich finde, deutlichen Art und das obwohl es nicht notwendig gewesen wäre, gleichwohl nicht überflüssig war meiner Meinung nach:
"Auf die durch den Beschwerdeführer erhobenen Verfahrensrügen kommt es damit nicht mehr an. Insbesondere kann dahingestellt bleiben, ob die Rüge nach § 338 Nr. 3 StPO wegen Befangenheit des Vorsitzenden auf- grund einer nach dessen Auffassung „launigen“ Äußerung zur Wahrschein- lichkeit einer Beweistatsache, die durch den Inhalt der dienstlichen Stellung- nahme in ihrer nachvollziehbar negativ empfundenen Wirkung auf den Ange- klagten eher noch verstärkt als entkräftet worden ist, im Ergebnis durchge- drungen wäre."

Von Strafverteidigung hat dieser Kollege mit Sicherheit keine Ahnung


Bitter, wenn ein Anwalt für seinen Mandanten in einem Strafverfahren so agiert, wie dies ein Kollege unlängst getan hat.
Das passiert meiner Meinung nach immer dann, wenn Zivilisten sich mit der Strafverteidigung erhoffen, ein leichtes und schnelles Zubrot verdienen zu können.

Wie kann ein Verteidiger allen Ernstes und bei klarem Verstand, der Polizei gegenüber anregen, seinen Mandanten aus "pädagogischen Gründen" ohne Beistände, dh. auch ohne einen Verteidiger, vernehmen zu lassen und zwar zu einem nicht ganz unerheblichen Vorwurf (verschiedenen Jugendlichen wird ein Verbrechen zur Last gelegt).


Die Hauptverhandlung mit diesem Kollegen wird spannend. Mal sehen, ob er Klagabweisung beantragt, oder vielleicht auch ein Anerkenntnis für seinen Mandanten abgibt.

Ich will zum Schluss nun nicht verhehlen, dass es durchaus verschiedene Möglichkeiten gibt, eine Verteidigung aufzubauen. Jeder Verteidiger und jede Verteidigerin hat und entwickelt seine eigenen Konzepte, die auch durch den speziellen Typus geprägt werden.
Manches aber, geht gar nicht und ist schlichtweg ein grober Kunstfehler.

Watschen aus Leipzig ?!?/ LG Göttingen aufgehoben - Veröffentlichung der Entscheidung steht aus...

Es dürfte wohl eine Watschen für die Strafkammer des Landgerichts Göttingen und insbesondere für dessen Vorsitzenden gewesen sein, als der BGH nun ein Urteil aus Dezember letzten Jahres aufgehoben und zurück verwiesen hat.
Nach Ansicht des 5. Strafsenats des BGH hält die durch das Landgericht vorgenommene Beweiswürdigung einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
Quelle: HNA.de

In seiner Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende mit markigen Worten auch mal wieder nicht gegeizt und sich so eine Erwähnung in der hiesigen Zeitung gesichert.
Über seinen letzten, medial mir bekannten, Auftritt hatte ich bereits hier berichtet.

Derzeit findet sich leider nur diese Pressemeldung. Auf der Homepage des BGHs ist eine entsprechende Entscheidung bzw. Pressemeldung noch nicht eingestellt und veröffentlicht. Ich hoffe aber mal, dass diese kommen wird.