Donnerstag, 30. September 2010

Ein wirklich komischer Kauz?

Psychiater und Juristen leben mitunter in zwei vollkommen verschiedenen Welten, dies wohl nicht zuletzt aufgrund ihrer unterschiedlichen Profession. Dies ist an sich zunächst einmal auch weiter nicht problematisch und   Grund um nun zu Pauschalisieren. Manchmal aber ist man kurzfristig geneigt, genau dies zu tun.
Ich durfte nun mal wieder ein Negativbeispiel  eines vermeintlich erfahrenen Arztes erleben. 

Dass dieser meine Auffassung als nicht diskussionswürdige Laienmeinung bezeichnete, hatte mich nicht wirklich gekränkt. Zumal dieser Arzt, der immer wieder seine jahrzehntelange   Berufserfahrung in der Vordergrund stellte und sich im Übrigen beinah schon hellseherische Fähigkeiten zusprach, unmittelbar nach dem er mir vorwarf, unprofessionelle Vergleiche heranzuziehen, selbst in dieser Form argumentierte und sich damit letztlich selbst und dies nicht nur in meinen Augen, deklassifizierte.

Äußerst erstaunt hatte mich dann auch, dass dieser der Auffassung ist,  ein trockene Alkoholiker, der im nüchternen Zustand wieder zur Flasche greife, dies stets aus freiem Willen tue und insoweit auch geschäftsfähig sei, es geschehe schließlich freiwillig. 
Ein "psychisch" kranker Mensch   selbst jedoch, aufgrund seiner Erkrankung, nie mit freiem Willen etwas entscheiden könne und schon von daher in einem Unterbringungsverfahren keine wirksame Freiwilligkeitserklärung abgeben könne. Über letztere Ansicht kann man nun zwar streiten, absolut nicht diskussionswürdig finde ich jedoch, dass er dies in Gegenwart seines Patienten tat und damit zu einer vollständigen Konfusion dessen beitrug.

Amüsiert habe ich mich dann wiederum sehr, als der Arzt auch dem Richter vorwarf keine Ahnung zu haben und angeblich unerfahren zu sein (was dieser nun wirklich nicht ist) und nun   meinte, diesem die Rechtslage erklären zu wollen, ohne jedoch selbst das entsprechende Gesetz und die aktuelle Rechtslage zu kennen. 

Ein Dritter fasst es passend zusammen, "er ist und bleibt ein komischer Kauz."  

Mittwoch, 29. September 2010

Sinnentleerte Textbausteine / Opfer von Sparmaßnahmen?

Es ist wohl eine unendliche Geschichte, das Ordnungsamt und die Frage der schriftlichen Vollmacht. Immer wieder wird vergebens nach dieser gefragt.  
Lustig finde ich nun in einer Sache, in welcher mir gestern die Akten übersandt worden waren, dass mich die Behörde auffordert,
die fehlenden Vollmacht nachzureichen.

 Ich frage mich nun, ob das Wort "schriftlich" in dem Textbaustein schlicht wegrationalisiert worden   und Opfer einer Sparmaßnahme geworden ist. Oder ob tatsächlich meine Vollmacht, also die Bevollmächtigung, angezweifelt wird. Das wiederum fällt mir schwer vorzustellen, da ansonsten mir die Akte gar nicht hätte übersandt werden dürfen.

Nun denn, mein diesbezüglicher Textbaustein ist nicht wegrationalisiert worden. Mal sehen was noch so alles passiert.

Mittwoch, 22. September 2010

Zuviel gequasselt / Oder, wie werde ich meinen Führerschein los?

Machmal kann man sich nur wundern, was Beschuldigte der Polizei gegenüber angeben. Nicht umsonst heißt es ja auch, Reden ist Blech, Schweigen ist Gold.

Bisweilen wird nämlich genau hierdurch, die Grundlage auch für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis geliefert. Schweigen kann eben doch Gold wert sein.

Weiter gab er an, dass er aus gesundheitlichen Gründen bereits seit Jahren gezwungen sei, Medikamente einzunehmen. Wahrscheinlich wegen dieser Medikamente oder eines kurzfristigen Krampfanfalls habe er den Unfall verursacht, er habe wohl einen "Black-Out" gehabt. Eine Überprüfung ergab, dass der Mann keinerlei Alkohol getrunken hatte.
Nach Abgabe einer freiwilligen Blutprobe wurde dem 56-jährigen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Göttingen zunächst einmal die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein beschlagnahmt.
Quelle: Göttinger-Tageblatt

Fazit: Selber schuld. 

Letztlich aber gut so, dass der gute Mann zukünftig zu Fuß gehen wird.

Der Pflichtverteidiger wird noch mit der D-Mark bezahlt

Über den Umfang, die Art und Weise und das Layout einer Homepage lässt sich bekanntlich streiten. Unbestritten dürfte aber sein, dass eine Internetpräsenz, gerade auch für Rechtsanwälte, nützlich ist. Dies setzt jedoch voraus, dass zumindest in einem Mindestmaß der Inhalt der Seiten Sinn macht und auch nachvollziehbar ist.
Nicht so die Homepage eines Kollegen. Auf seiner Seite möchte er sich präsentieren. U.a. wird das Leistungsspektrum und die Preisstruktur der Kanzlei auf einer Unterseite dargestellt und zwar für den Fall einer Pflichtverteidigung. Abgesehen davon, dass er den Inhalt der Seite nicht wirklich überarbeitet zu haben scheint, ist die verwendete Vorlage auch mindestens 8 Jahre alt, oder sollte dort, wo der Kollege tätig ist, tatsächlich noch mit der D-Mark bezahlt werden müssen?


Amüsant ist die Seite in jedem Fall, auch wenn ich davon absehe, hier die genaue Adresse zu veröffentlichen.

Vielen Dank an Jens für den Hinweis.

Dienstag, 21. September 2010

Sex beim Surfen

Zweieinhalb Stunden durfte ich auf den Termin warten, um dann zu erfahren, dass das Verfahren zunächst ausgesetzt werden soll. Na super, dachte ich mir. Denn ganzen Tag verschenkt, um dann feststellen zu müssen, dass es ein Satz mit X war. Die mickrige Termingebühr macht das dann auch nicht wirklich wett.

Umso erheiterter war ich jedoch, als ich auf der Rückfahrt im Radio auf Antenne Niedersachen einen Bericht zum Benutzen des Internets hörte.
Dass das Internet heute zum Alltag gehört, ist wohl nichts neues und dass man auch bei fast jeder Situation dieses nutzt, auch nicht wirklich. So surft z.B. jeder Zweite während des Essens.
Erstaunt war ich jedoch, als ich hörte, dass jeder Zehnte auch während des Sexes surft - wahlweise auch umgekehrt -, wobei wohl nicht autosexuelle Handlungen gemeint sind. Wie das im konkreten Fall aussieht, mag sich jeder für sich selbst überlegen. Abgefahren finde ich die Vorstellung jedoch. Auch wenn Mann so nicht nur an Fussball denken muss, wenn er es denn notwendig hat, sondern gleich die aktuellen Spielergebnisse googlen und Frau sich auf diesem Wege gleich neue Schuhe bestellen kann.

Montag, 20. September 2010

Auch wenns nichts bringt, Berufung geht wohl immer

Ganz offensichtlich scheint die Staatsanwaltschaft, genauer gesagt die Dezernentin nicht verlieren zu können.

Vergangene Woche berichtete ich von zu Staub zerfallenen Anklagen und von den sich damit zwingend ergebenen Freisprüchen. 
Am letzten Tag der Rechtsmitteleinlegungsfrist, also 7 Tage später, erfuhr ich jedoch, dass die Staatsanwaltschaft nun doch Berufung eingelegt hat. Es sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass zwei ausgewachsene Staatsanwälte die Angelegenheit genauso beurteilten, wie das Gericht und ich. Der erste hatte ein Votum für einen Freispruch gegeben und der zweite hat diesen dann auch beantragt.

Dies scheint jedoch die Dezernentin, welche die mehr als dünnen Anklagen verfasst hatte, nicht zu interessieren. Sowohl der Vorsitzende, als auch ich rätseln, was nun eigentlich mit dem Rechtsmittel bezweckt werden soll. 
Ganz offensichtlich scheint es ihr ein persönliches Anliegen zu sein, meinen Mandanten festnageln zu wollen, vollkommen objektiv selbstverständlich. 

In der zweiten Instanz wird jedoch wohl nicht einmal ein Untersetzter, von einem Blumentopf soll ja gar nicht die Rede sein, zu gewinnen sein.
So kann man natürlich auch das Geld zum Fenster rausschmeißen.

Es geht auch anders / Wenn Gericht und Staatsanwaltschaft tatsächlich um Objektivität bemüht sind

Vergangene Woche trat ich zu einer Verteidigung an, deren Ende zu Beginn der Hauptverhandlung noch lange nicht beendet zu sein schien. Auch nach dem informellen Vorgespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft ging ich davon aus, dass ich in jedem Fall in die zweite Instanz gehen müsste.

Bisweilen erlebt man aber dann doch, dass auch ein Amtsrichter pragmatisch und sachgerecht agiert und eben gerade nicht sein Urteil bereits vor Beginn der Hauptverhandlung fertig geschrieben hat.

Auch die Staatsanwaltschaft schien es "objektiv" sehen zu wollen. So gestaltete sich dann auch die Verhandlung offen. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass mein Mandant bereits einschlägig vorbestraft war und für die Anklagevertretung im Fall der Verurteilung durchaus eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Betracht gezogen worden ist. 

Gleichwohl musste das Gericht erkennen, dass die Beweisaufnahme nicht im Stande war, den Anklagevorwurf zu beweisen. Somit erfolgte am Ende des Tages das, was folgerichtig war, nämlich ein Freispruch, der im Übrigen nicht nur durch mich, sondern auch durch die Staatsanwaltschaft beantragt worden war.

Es war erfrischend erleben zu dürfen, dass der Vorsitzende in der Lage war, sich von persönlicher Voreingenommenheit frei zu machen.   

Mittwoch, 15. September 2010

Wenn das Flugzeug das Fliegen einstellt, dann fällt es runter

Nahezu vertikal ist das Segelflugzeug auf dem Boden aufgeschlagen. Da der Unfall im Rahmen einer Air-Show passierte, gibt es beeindruckende Fotodokumente hier zu sehen. Einen gibt es dann immer, der auch bei einer "stink normalen Landung", was es zunächst wohl war, drauf hält. 

Man kann auf den Fotos die Wucht des Aufpralles gut erkennen.
Wenn man sich nun überlegt, dass der Pilot lediglich Rippenbrüche 3 gebrochene Wirbel erlitten hat und wohl wieder vollständig genesen wird, dann grenzt das an ein Wunder.
Nicht selten ist in solchen Fällen der Tod, oder aber eine schwerwiegende und folgenreiche Wirbelsäulenverletzung die bedauerliche Folge.
Sein Glück war wohl, dass zunächst die Nase des Fliegers aufgeschlagen ist und so jede Menge Energie absorbiert hat.

Update:
Ein Video gibt es übrigens hier.

Ein bisschen abgedreht? Wohl eher vollkommen durchgeknallt!

Bei mir wurden in die Wohnung Kameras und Wanzen eingebaut. Die Telekommunikation wird überwacht und teilweise unterdrückt.
Ich habe Morddrohungen bekommen und es wurden Anschläge verübt. Deshalb bin ich krank geworden und Pleite gegangen. Die Polizei und Staatsanwaltschaft   weigern sich zu ermitteln, weil diese sich wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. Die hängen da mit drin!
Deshalb müssen sie die Ermittlungen übernehmen. Es wurde sich geweigert zu ermitteln, weil angeblich kein hinreichender Tatverdacht besteht.
Bei 249 Zeugen wollten sie noch nicht ermitteln. Vielleicht ja jetzt!!!
Ich habe jetzt 1260 Zeugen gefunden. Siehe Anlage. Jetzt kann keiner mehr sagen, dass kein Tatverdacht besteht. Sorgen sie dafür, dass die Versager von Polizei und Staatsanwaltschat in Göttingen gefeuert werden. Leiten sie Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt gegen diese ein.
Mein Angebot eine außergerichtliche Einigung gegen eine Zahlung von 30 Millionen Euro herbeizuführen wurde durch Ignorierung abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Auszug einer Mail, die ich, aber auch noch dutzende andere Kollegen, bekommen habe. Ausführungen zum Geisteszustand des Verfasser dürften sich angesichts dieses Auszuges erübrigen. Angemerkt sollte noch werden, dass angeblich bei allen Staatsanwaltschaften in Deutschland diese Strafanzeige erstattet worden ist. Ausnahmsweise tun mir Staatsanwälte wirklich leid.

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass die Mail überschrieben war mit:
An die Unternehmen zur Kenntnisnahme. Ich brauche einen Job bei Ihnen.
Ohne in meine Kristallkugel schauen zu müssen, sage ich voraus, dass er den mit Sicherheit nicht bekommt.

Auch eine Möglichkeit


Auch eine Art seine Kündigung dem Arbeitgeber zur Kenntnis zu geben.
Anstatt wie sonst die Nachrichten des Tages vorzulesen, erklärte die norwegische Moderatorin der staatlichen Rundfunkgesellschaft NRK am Wochenende mit dramatischen Worten ihre Kündigung - und zwar live "on Air". In einer zweiminütigen Schmährede und mit aufgebrachten Worten erklärte die Moderatorin eines Regionalsenders den Zuhörern, dass sie den Sender verlassen werde, wie die "Daily Mail" berichtet. Sie beschuldigte unter anderem das Management des Senders, zuviel Druck auf die Angestellten des Funkhauses auszuüben und weigerte sich, die Nachrichten vorzulesen. "Es ist sowieso nichts Wichtiges passiert", erklärte sie den verdutzten Zuhörern. Sie wolle fortgehen, um endlich wieder "ordentlich essen und atmen" zu können.
Quelle: yahoo.news
Wie es nach norwegischem Recht zu laufen hat, kann ich nicht sagen. Nach deutschem Recht jedenfalls, muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB)  schriftlich erfolgen. Zumindest aber weiß der Arbeitgeber und ja nicht nur der, schon einmal bescheid.

Dienstag, 14. September 2010

Ablauf der Hauptverhandlung / Bei Kachelmann ist alles anders

Nicht selten verweise ich auf den Blog des Kollegen und RiOLG a.D. Burhoff und ich tu es immer wieder gerne. Um gleich irgendwelchen Unkenrufen vorweg zu greifen, nein, ich habe keinen Werbevertrag mit dem geschätzten Kollegen. Ich finde ihn einfach so lesenswert!

Heute nimmt er kritisch die Hauptverhandlung im Verfahren gegen Herrn Kachelmann unter die Lupe. Zu recht fragt er, warum ist es bei Kachelmann anders?

Das der Prozess durchaus nicht vergleichbar ist, ist schon lange keine Geheimnis mehr. Warum aber wird von dem "normalen" Gang der Hauptverhandlung in derartig eklatanter Weise abgewichen?
Es ist und bleibt ein außergewöhnlicher, aber auch, vor allem aus strafprozessualer Sicht, ein spannender Prozess.

Mami, was ist das?

Gestern Abend wurde ich Zeuge folgender Unterhaltung, die mich amüsierte.

Kind: Mami, was ist das?
Mutter: (vor sich hin murmelnd) Oh je, wie erkläre ich das jetzt? ......
Mutter: (einen Moment später) Da werden Getränke, wie Saft und so drinnen aufbewahrt und gekühlt.
Kind: Aber da ist doch Bier drinnen, Mami.
Mutter: (äußerst erstaunt) Woher weißt Du das?

Die Antwort konnte ich leider nicht mehr vernehmen, die beiden waren nun doch zu weit weg. 
Kinder können jedoch sehr pragmatisch sein, wenn Eltern sich bisweilen zu kompliziert anstellen.



Wer nun meint, dass das besagte Kind lesen konnte, der irrt. Das Kind dürfte etwa 3 Jahre alte gewesen sein.

Sonntag, 12. September 2010

Kurz und gut (III)

In der vergangenen Woche beschäftigte man sich hier und hier mit der Frage des Humors von Richtern. Hier wurde über eine amüsante Begebenheit während der Protokollierung einer Zeugenaussage berichtet.

Von einer besonderen Art an Jurastundent berichtet der stille Beobachter, nämlich von der Drecksau. Zustimmung wird auch hier bekundet. Aus den Erinnerungen an meiner Studienzeit kann ich diese Kategorisierung in Gänze teilen. Der Neid unter Juristen fängt eben bereits in der Uni an und kennt teilweise leider kaum Grenzen.

Die liebe Kerstin ist zwar ein begeistertes Frauchen eines süßen Hundes, möchte aber von Mandanten nicht als solches bezeichnet werden.

Eine Literaturempfehlung gibt der Kollege Burhoff hier.

Der Kollege Melchior fragt sich, in diesem Fall wohl vollkommen berechtigt, ist das Amtsgericht gaga?

Wenn es im Gericht stinkt, muss die Zeugenvernehmung eben vor der Türe statt finden, wie man hier lesen kann.

Hier wird die Antwort auf die Frage gegeben, warum Zivilrechtler nicht telefonieren.

Der Kollege Siebers berichtet hier über einen hoffentlich bald Ex-Kollegen.

Samstag, 11. September 2010

Mal wieder ein schlampiges Urteil

Der Kollege Siebers sprach in einem Post von unterirdischen Urteilen und oberirdischer Faulheit. Hintergrund war, dass ein Richter zu faul war ein eigenes Urteil zu schreiben und an Stelle dessen, die Anklage, mit all ihren Fehlern in das Urteil eins zu eins übernommen hatte und noch nicht einmal aus dem "Angeschuldigten", den "Angeklagten" machte. 
Für Nicht-Juristen sei kurz erläutert: Der einer Straftat Verdächtige heißt im Ermittlungsverfahren Beschuldigter. Im Zwischenverfahren heißt er dann Angeschuldigter, nun ist nämlich Anklage erhoben worden. Beschließt das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahren und lässt es also die Anklage zu, wird aus dem Angeschuldigten, der Angeklagte und das bleibt er, bis er rechtskräftig verurteilt ist. Insofern sollte in Urteilen stets Angeklagter und nicht Angeschuldigter zu lesen sein.

U.a. dies, hat nun ein Richter, dessen schriftliches Urteil mir gerade auf den Tisch gekommen ist, mal wieder nicht berücksichtigt. Nicht einmal abgeschrieben wurde die Anklage, sondern ganz primitiv ins Urteil rein kopiert und natürlich blieb der Angeschuldigte Angeschuldigter. Ich kann mich in einem solchen Fall der Feststellung des Kollegen Siebers nur anschließen, so etwas "ist eigentlich nur noch durch unangemessene Faulheit zu erklären."

Die Steigerung ist dann wohl das, was gestern der Kollege Burhoff berichtete und mit der Frage versah: Warum tun Tatrichter das?, oder: Die geschriebene Lücke, so nennt es der Kollege Burhoff.

Freitag, 10. September 2010

Sie versuchen es immer wieder

Die Kollegin Braun und der Kollege Nebgen berichteten hier und hier über zweifelhafte Fragen des Gerichts an den Verteidiger.
Über einen ganz besonders eklatanten Versuche hatte ich hier berichtet.
Gerichte versuchen es immer wieder. Ich bekomme nun malwieder folgendes Anschreiben eines Gerichtes.



Wer nun meint, das sei kleinkariert, eine solche Frage nicht zu beantworten, der möge mal bitte in § 203 I Nr. 3 StGB schauen.
Solange der Mandant dem Anwalt nicht gestattet, auch seine möglicherweise neue Anschrift dem Gericht mitzuteilen, darf ein Anwalt dies nicht ungefragt tun.

§ 203 I Nr. 3 StGB ist zwar sicherlich nur dann erfüllt, wenn das "Geheimnis" (umfasst sind alle Informationen, die dem Anwalt durch den Mandanten mitgeteilt werden) dem Dritten, also hier dem Gericht ganz oder Teilweise unbekannt sind.
Da dem Gericht mit Sicherheit die Adresse nicht bekannt sein dürfte, sonst würde es wohl kaum bei mir nachfragen, wäre der Tatbestand erfüllt, würde ich dem Gericht nun - ohne Einwilligung des Mandanten - eine neue Adresse mitteilen.

Die Frage war ernst gemeint / Kein trockener Humor des Vorsitzenden

Bisweilen muss man sich wahrlich fragen, was einen Richter reitet, manche Frage zu stellen.

So auch unlängst in einem Verfahren. Der Vorsitzende schien nicht zufrieden zu sein, was ich in einer Verteidigererklärung namens und in Vollmacht meines Mandanten erklärt hatte. Daher befragte er meinen Mandanten direkt, was ich in diesem Fall auch zuließ.  Doch auch dort kam er nicht wirklich in seinem Sinne weiter. Seine Unzufriedenheit nahm immer weiter zu.
Irgendwann wandte er sich mir zu und stellt mir die folgende Frage: "Herr Verteidiger, was hat Ihnen denn Ihr Mandant in den Gesprächen hierzu (gemeint war ein bestimmter Umstand, den er aus dem Mandanten versuchte zu erfragen) erzählt?"

Im ersten Moment dachte ich, ich hätte mich verhört. Wollte der Vorsitzende mich gerade tatsächlich zum Geheimnisverrat anstiften?  Ich wollte es zunächst nicht glauben. Aber ich hatte mich nicht verhört, die Frage war tatsächlich auch ernst gemeint.

Angemerkt sei, ich habe natürlich nicht dem Vorsitzenden erzählt, was er hören wollte und habe es ihm auch unmissverständlich klar gemacht, dass ich das mit Sicherheit nicht tun würde.

Meine Frage, wie er auf die Idee kommen könne, eine solche Frage zu stellen, blieb bedauerlicherweise unbeantwortet.

Donnerstag, 9. September 2010

Deal or no Deal / Wenn Gerichte "clever" austricksen

Verfahrensabsprachen, auch Deal genannt, sind mittlerweile an der Tagesordnung und seit über einem Jahr auch gesetzlich verankert.

Jedem Verteidiger müsste klar sein, dass Absprachen jedoch nur dann bindend sind, wenn dies im Protokoll der Hauptverhandlung festgehalten worden ist.

Dies hat nun der BGH festgestellt und die Revision eines Angeklagten verworfen. Zu recht fragt sich nun der Kollege Burhoff: "Wenn man die Entscheidung liest, fragt man sich allerdings, wieso Verteidiger und Angeklagter davon ausgegangen sind, dass sich die Kammer an die mit der Vorsitzenden im Zwischenverfahren getroffenen Absprache halten würde."

Fraglich ist allerdings, weshalb der Vorsitzende, der sich an nichts gebunden gefühlt hatte, dem Angeklagten gleichwohl einen Hoffnungsschimmer geben konnte. "Nach der (teilweise bestreitenden) Einlassung des Angeklagten am ers- ten Hauptverhandlungstag wies der Vorsitzende ihn darauf hin, er möge sich seine Einlassung im Hinblick auf die "erwünschte Bewährungsstrafe" (so die dienstlichen Erklärungen der Richter K. und Dr. B.) - nach dem Vortrag der Revision: Im Hinblick auf die "beabsichtigte Bewährungsstrafe" - noch einmal überlegen. Am zweiten Verhandlungstag ließ sich der Angeklagte umfassend geständig ein." (Seite 3/4 des Beschlusses vom 04.08.2010, 2 StR 205/10)

Dennoch verurteilte das Landgericht den Angeklagten zu 2 Jahren 9 Monaten, womit eine Bewährung also ausgeschlossen war und dies obwohl auch die Staatsanwaltschaft 2 Jahre auf Bewährung beantragt hatte.

Diese Entscheidung lehrt, traue einer Absprache erst dann, wenn sie im Protokoll steht, egal welch vermeintlich positiven Signale das Gericht aussendet und egal, wie vertrauensselig das Gericht wirkt.

Update: Vollkommen zu recht merkt der Kollege Burhoff an, dass er als Verteidiger, den Angeklagten von Anfang an hätte schweigen lassen. Bei mir hätte es ein solches Geständnis auch nicht gegeben.
Das Vorgehen des Gerichts war gleichwohl clever. Es hat den Angeklagten ausgetrickst und so bekommen, was es wollte, ohne dafür arbeiten zu müssen. Natürlich sollte nicht unerwähnt bleiben, dass der Angeklagte und die Verteidigung sich auch austricksen haben lassen.

Mittwoch, 8. September 2010

Richter K. aus Berlin, eine zweifelhafte Berühmtheit

Richter K. vom Amtsgericht Tiergarten sorgt immer wieder für nette Blogeinträge, insbesondere bei dem Kollegen Hoenig aus Berlin.
Würde ich nicht wissen, dass es stimmt, könnte ich Schwierigkeiten habe, dies zu glauben und wäre er nicht tatsächlich ein Richter, könnte man auch darüber herzhaft lachen.

Nein, er verhängt nicht nur ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro für eine um 5 Minuten verspätete Zeugin, obgleich diese sich zuvor telefonisch gemeldet und mitgeteilt hatte, dass sie sich verspäten würde, sondern er nimmt es dem Betroffenen auch persönlich übel, wenn dieser von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und so an der Sachaufklärung nicht mitwirkt. 
Zu recht macht eine solche Entscheidung fassungslos, wie es der Kollege Burhoff hier trefflich ausdrückt. Gut, dass das Kammergericht einem solchen Schwachsinn Einhalt geboten hat.

Eine Zusammenstellung der Blogbeiträge des Kollegen Hoenig, in Bezug auf Herrn Richter K., findet sich übrigens hier.

Vollkommen zu recht bringt der Kollege den Vorschlag, dem Richter hier einen neuen Arbeitsplatz zu geben.

Das Handtuch in der Uni

Aus meiner Studienzeit kenne ich das auch noch. Der Kollege Burhoff beschreibt dieses Phänomen mit "Mallorca-Mentalität". Einer der wenigen Plätze einer Uni-Bibliothek wird morgens in Beschlag genommen, sinnbildlich wird das Handtuch ausgebreitet und dann geht man nochmals schlafen, um schließlich zum Nachmittag ein schönes Plätzen zum Arbeiten zu haben.

Jetzt wurde auch in Münster, so wie der Kollege berichtet, die Parkscheibe in der Bibliothek eingeführt. Hiernach sei es den Studenten gestattet, ihren Arbeitsplatz für max. 60min verwaisen zu lassen, zu diesem Zweck sei dann eine Parkscheibe am Arbeitsplatz aufzustellen.
Was passiert, wenn die Zeit überschritten wird, ist unklar, denn die Uni will selbst keine Kontrollen durchführen und Falsch-/ oder besser gesagt Nichtsitzer aufschreiben. Sie hofft auf den Selbstregulierungseffekt.
Man wird sehen.

Wenn Anklagen zu Staub zerfallen

Zu Beginn der Hauptverhandlung wirkte der Staatsanwalt noch wenig begeisterungsfahig.

Mein Mandant war angeklagt wegen verschiedener Delikte, insgesamt zwei Anklagen und mehrere Taten. Seine Vorgeschichte war, ich würde sagen, suboptimal. Es bestand der Eindruck des klassischen Bewährungsversagers. Insgesamt ging es also um eine nicht gerade kurze Zeit im Gefängnis.

Nach jedem Zeugen der im Verlauf der Hauptverhandlung gehört wurde, begann jedoch dieses Bild ein Stückchen mehr zu wanken und die Anklagen lösten sich mehr und mehr in Staub auf. Es wurde immer klarer, die meisten Taten konnten meinem Mandanten nicht nachgewiesen werden.
Einzig eine Tat bliebt zunächst noch vakant. Deshalb wurde ein neuer Hauptverhandlungstag anberaumt, zu welchem ein weiterer Zeuge gehört werden sollte.
Doch auch dieser Zeuge brachte kein Licht ins Dunkel, vielmehr machte diese Zeugenaussage, die Aussage eines vermeintlichen Geschädigten noch unglaubhafter, als sie so oder so schon war. Mithin war nun auch der letzte Teil dieser Anklage gänzlich zu Staub zerfallen.

Es folgte nun das, was ich immer mit großer Genugtuung mache, wenn sich die Gelegenheit bietet, ich schloss mich nämlich kurz und bündig dem Antrag der Staatsanwaltschaft an, Freispruch.

Das Urteil lautete dann auch auf Freispruch. Der Vorsitzende, der das ganz Verfahren über bereits ehrlich und direkt war und sich bereits hierdurch von einigen seiner Kollegen deutlich unterscheidet, begründete gradlinig, objektiv und ausführlich, warum mein Mandant freizusprechen war.

Montag, 6. September 2010

Chaos bei Gericht ist kein Grund

Zu recht verweist der geschätzte Kollege Burhoff in einem Post von heute darauf hin, dass ein bisweilen auftretender Revisionsgrund gerne übersehen wird, nämlich die Verletzung der sich aus § 275 StPO ergebene sog. Absetzungsfrist für den Richter. Hiernach muss das schriftliche Urteil nämlich binnen einer vorgegebenen Frist zur Akte und zur Geschäftsstelle gelangt sein. Ist dies nicht der Fall, so ergibt sich hieraus ein absoluter Revisionsgrund (§§ 275338 Nr. 7 StPO).
Diese Frist darf nur dann überschritten werden, wenn "ein im Einzelfall nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand" vorliegt, welcher die Einhaltung der Frist nicht möglich machte.

Das die Akte bei Gericht aber nicht auffindbar war, ist nach einem Beschluss des OLG Koblenz v. 26.08.2010 – 2 SsBs 84/10 - kein, die Überschreitung der Absetzungsfrist rechtfertigender Umstand.

Will heißen: Chaos bei Gericht hindert die Revision nicht, oder um die Worte des Kollegen zu verwenden; Ordnung muss sein, jedenfalls unentschuldigte Unordnung nicht.

Urteil im Fall Brunner / Landgericht München verkündet Urteil

Im Prozess um den Tod des Münchener Geschäftsmanns Dominik Brunner ist der Hauptangeklagte Markus S. zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
München (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte das Landgericht München I am Montag mit. Sein Komplize Sebastian L. wurde zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt.
Quelle: derNewsticker.de

Es dürfte zu erwarten sein, dass seitens der Angeklagten Revision eingelegt wird. Bleibt dann also abzuwarten, wie es der Bundesgerichtshof sieht.

Das war doch klar / Prozess gegen Kachelmann vertagt

Unter großem Medieninteresse hat vor dem Landgericht Mannheim der Prozess gegen den Fernsehmoderator Jörg Kachelmann begonnen. Unmittelbar nach Prozessbeginn wurde die Verhandlung aber gleich vertagt.
Am 13. September soll der Prozess nun fortgesetzt werden. Die Anwälte Kachelmanns hatten am Montagmorgen Befangenheitsanträge gegen zwei Richter der Kammer gestellt.
Quelle: focus.de

Nach allem was in der Vergangenheit in diesem Verfahren geschehen ist, war das doch sonnenklar und vorhersehbar. 
Wen verwundert es also?

Der gehörnte Ehemann reist nach Bayern

Ein betrogener Ehemann aus dem Norden ist seiner Frau und ihrem Liebhaber bis nach Lindau an den Bodensee gefolgt. Dort verprügelte mit der Hilfe von Freunden seinen Nebenbuhler. Der 34 Jahre alte Täter war mit einem Mietwagen und einigen Kumpels zu dem Campingplatz gefahren, auf dem das Paar wohnte.
Quelle: welt-online.de
Da er kurzerhand seiner Noch-Ehefrau nach der Attacke auf deren Geliebten, Geld und die Autoschlüssel entwendet hatte, konnte er wohl den Mietwagen stehen lassen. 

Der betrogene Ehemann sollte schleunigst sich zwei Anwälte suchen. Einen Familienrechtler, der für ihn das Scheindungsverfahren macht und einen Verteidiger, der ihm in dem nun anstehenden Ermittlungsverfahren beiseite steht.

Wenn der eigene Mandant einem einen Bären aufbinden will

Dass Mandanten einen anlügen, ist nicht unbedingt eine Seltenheit. Wenn allerdings Fakten verschwiegen werden, obgleich ich ausdrücklich danach gefragt habe, dann ist das dumm. 
Nein, beleidigt bin ich nicht. Wenn jemand meint, mir eine Geschichte erzählen zu müssen, deren Ursprung einzig und allein die eigen Phantasie ist, dann ist dies die Entscheidung eines jeden Einzelnen. Es kommt auch nicht darauf an, was ich glaube, sondern was das Gericht und der Staatsanwalt später glauben werden.

Wenn aber ein Mandant meint, vor mir verheimlichen zu müssen, dass weitere Strafverfahren anhängig sind und meine dahingehende Frage verneint, ich jedoch bei erneuter Akteneinsicht, die ich vor einem Termin immer nehme, feststellen muss, dass mindestens zwei weitere Verfahren gegen den Mandanten laufen, dann zeugt das nicht unbedingt von Weitsicht.

Wer nun glaubt, dass der Mandant davon bestimmt nichts gewusst haben wird, irrt. Denn eine Polizeikontrolle, mit anschließender Blutentnahme und eine Hausdurchsuchungen dürften eigentlich nicht in Vergessenheit geraten sein.

Nun denn, schauen wir mal, was in der Hauptverhandlung nun so alles passiert.

Sonntag, 5. September 2010

Kurz und gut (II)

Für den Kollegen Burhoff ist hier Reden Gold, Schweigen jedoch Blech, zumindest in der Revision und zumindest was die Frage der Verletzung des Richtervorbehaltes anbelangt.

Der Kollegin Rueber war ein so streng geheimer Mandant ins Haus gekommen, dass dieser nichts, aber auch gar nichts über sich erzählen wollte. Schade nur, dass die Kollegin gar nicht da war.

Der Beck-Blog berichtet, dass "Null-Bock-Kevin" auch arbeiten müsse und tue er dies nicht, der barunterhaltspflichtige Elternteil dies nicht in Gänze dulden muss.

Medien-gerecht erhielt eine Wannenkarte, dachte aber zunächst an nichts Gutes, da diese in einem Briefumschlag steckte und er so nur sah, "Post vom Anwalt und das wegen des Blogs."

Juraexamen-Blog berichtet hier, dass Uni-Reps im kommen seien, dass also der Jura-Student in seiner Examensvorbereitung nun nicht mehr nur auf teure Repititorien zurückgreifen muss.
Was ich jedoch nicht so ganz nachvollziehen kann, Uni-Reps gab es schon zu meiner Zeit und das ist bald 10 Jahre her.
Ich glaube auch, dass  heute noch diejenigen (so wie ich in beiden Examina), die ihre Examensvorbereitung ohne kommerziellen Repetitor durchziehen, in der deutlichen Minderheit sind. Das kommerzielle Repetitorium ist und bleibt ein Geschäft mit der Angst.

Freitag, 3. September 2010

Wenn Amtsrichter nicht schlafen können

Dies und das berichtet hier über einen Rechtsstreit bzgl. einer 40 Watt Glühbirne. Diese wurde von einem findigen BKA Beamten an seinem Haus installiert, um Einbrecher abzuschrecken.
Das Licht der Birne hat jedoch einen Nachbarn, seines Zeichens Amtsrichter von Beruf, derart am Schlafen gehindert, dass er dienstunfähig wurde und nunmehr klagte und in zweiter Instanz sogar recht bekam.

Hätte es sich um eine 100 oder 75 Watt Birne gehandelt, hätte sich der Fall wohl von selbst erledigt.

Wegen eines Schadens iHv. 0,018 Euro wurde fristlos gekündigt / Nun das Urteil des LAG

Der Betriebsrat Blog berichtet hier über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm.
Dieses hatte über eine Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu urteilen, dem fristlos gekündigt worden war, nachdem er seinen Roller auf Kosten des Arbeitgebers aufgeladen hatte. Der dem Arbeitgeber entstandene Schaden belief sich im Übrigen auf sagenhafte 1,8 Cent. 

Bereits das Arbeitsgericht Siegen hatten der Klage jedoch statt gegeben. Das LAG Hamm (Urteil vom 02.09.2010 – Az. 16 Sa 260/10) urteilte nun ebenso wie die vorherige Instanz.

Mir bleibt nur, meine Verwunderung über solch eine Kündigung zum Ausdruck zu bringen.

Da hat der Vorsitzende die Geduld verloren

Zeugenaussagen sind mitunter eine sehr spannende Angelegenheit.

So auch neulich in einer Hauptverhandlung. Ein Zeuge sollte schildern, was sich an dem fraglichen Abend zugetragen hatte. 
Es war spätestens seit der durch mich abgegebenen Verteidigererklärung klar, dass es auf eine Aussage gegen Aussage Konstellation herauslaufen würde. 
Der Vorsitzende hatte den Zeuge ausführlich belehrt, insbesondere über sein Auskunftsverweigerungsrecht bzgl. solcher Fragen, bei deren Beantwortung er sich der Gefahr der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen sich aussetzen würde.
Der Zeuge berichtete dennoch voller Inbrunst, wie es sich seiner Meinung nach zugetragen habe. Doch schon bald kam er ins Stocken. Warum? Nun ja, der Vorsitzende hielt ihm seine beiden, im Ermittlungsverfahren gemachten, polizeilichen Aussagen vor, die in weiten Teilen in diametralem Gegensatz zu seiner gerichtlichen Aussage standen. 
Er blieb jedoch dabei, dass es so sei, wie er jetzt ausgesagt habe, wurde aber zusehend grätziger. Als ich ihm dann noch einige Fragen stellte, antwortete der Zeuge nur, "ich glaube ich gehe jetzt zu meinem Anwalt."
Ok, dachte ich, dass ist auch ne Aussage, schön dass sie protokolliert wurde.

Die Zeugenvernehmung wurde kurze Zeit später unterbrochen, da ein anderer Zeuge zunächst vernommen werden sollte. Der erste Zeuge ging also wutschnaubend raus. Dort soll er, so ein weiterer Zeuge, gesagt haben, "ich lass mich doch von diesen Vollidioten da drinnen nicht fertig machen." 
Schade auch, neben weiteren zivilen Zeugen, saßen vor der Türe auch zwei Polizeibeamte. So gut wie alle, konnten diese Äußerungen des Zeugen hören.

Bei seiner später fortgesetzten Zeugenvernehmung stritt er im Übrigen ab, Vollidioten gesagt zu haben. 
Der Höhepunkt sollte aber noch kommen. 
Seine Aussage wurde immer brüchiger und aufgrund der stetigen Nachfragen, wurde der Zeuge auch immer biestiger, vielleicht weil er merkte, dass er sich vergaloppiert hatte.
Irgendwann fuhr er den Vorsitzenden äußerst wirsch an, dass es ihm nun endgültig reiche, er würde nun wirklich zu seinem Anwalt gehen, dieser würde dann Akteneinsicht nehmen und dann sähe man sich "hier" (gemeint war der Gerichtssaal) wieder.
Der bis dahin äußerst ruhige und friedliche Richter kam nun richtig auf Touren. Ob man seine Ansprache an den Zeugen auch vor der Türe hören konnte, kann ich nun nicht sagen, sondern nur vermuten. Sie war jedoch sehr deutlich.

Den Anwalt wird der Zeuge sehr wahrscheinlich brauchen, ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage dürfte ihm gewiss sein.

Donnerstag, 2. September 2010

7 Hauptverhandlungstage, 1182 Seiten Beschwerdebegründung / Verfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr

Erst kürzlich hatte ich darüber berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht gegen einen Rechtsanwalt wegen einer erhobenen Verfassungsbeschwerde, eine Missbrauchsgebühr verhängt hatte.
Heute kamen zwei neue Beschlüsse aus Karlsruhe. Die erhobene Missbrauchsgebühr richtet sich wiedermal auch gegen die Rechtsanwälte. 
In einem der Fälle waren es dann auch stolze 1100 Euro, also knapp 1 Euro pro Seite der Verfassungsbeschwerde, diese umfasste nämlich 1182 Seiten. 
Zu dem Verfahrenshintergrund schreibt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss (2 BvR 1354/10):
Die einschließlich der vorab per Telefax übermittelten Schriftstücke 1.182 Seiten umfassende Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 175 € sowie eines Fahrverbots für die Dauer von zwei Monaten wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Nach siebentägiger Hauptverhandlung verwarf das Amtsgericht Erding den Einspruch, weil der Beschwerdeführer, der selbst Rechtsanwalt ist, ohne hinreichende Entschuldigung ausgeblieben und auch nicht durch seinen Verteidiger vertreten worden ist. Die Verfassungsbeschwerde wird unter anderem darauf gestützt, dass die Verwerfung des Einspruchs sowie die Zurückweisung mehrerer Befangenheitsanträge den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten verletzen würden.
7 Hauptverhandlungstage für eine Verkehrsordnungswidrigkeit muss man erstmal schaffen, stolze Leistung wie ich finde.
Zu der erhobenen Verfassungsbeschwerde findet das Gericht dann auch noch klare Wort:
Die Verfassungsbeschwerde erfüllt die Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung trotz ihres Umfangs offensichtlich nicht. Dies verkennt die Beschwerdeschrift, in der „vorsorglich“ darauf hingewiesen wurde, dass im Fall der Erfolglosigkeit die Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BVerfGG nicht gegeben seien. Es fehlt an einem geordneten, schlüssigen und nachvollziehbaren Vortrag, der die gerügten Grundrechtsverletzungen belegen könnte. Die Beschwerdeschrift ist vielmehr gekennzeichnet durch sachlich nicht gerechtfertigte und mutwillig erscheinende Wiederholungen, eine kaum nachvollziehbare Aneinanderreihung der beigefügten Unterlagen sowie von unbelegten Vorwürfen gegenüber den Fachgerichten. Diese reichen von Rechtswidrigkeit und Willkür über die Behauptung der „wahnähnlichen Verkennung des Verfassungsrechts“ durch ein Fachgericht bis hin zu teilweise direkt, teilweise indirekt erhobenen Verdächtigungen, Richter hätten sich einer Straftat schuldig gemacht, und das, obwohl gegen den Beschwerdeführer bereits in dieser Sache ein Strafbefehl wegen versuchter Nötigung des Amtsgerichts erlassen worden war. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass seine Arbeitskapazität durch derart sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dass es dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08 -; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2001 - 2 BvR 1004/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 3324/08 -, juris).
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Im Saarland dauert alles einwenig länger

Hier hatte ich mich gefragt, ob die Damen und Herren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken schlafen. Der Kollege Burhoff stellte dann zurecht die Frage, ob die einfach nur meinen Mandanten weich kochen wollen.
Mein Antrag, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a II StPO aufzuheben, ging dem Landgericht Saarbrücken - meiner Meinung nach das zuständige Gericht - auch noch am selben Tag, also am 26.08.2010 zu.
Heute bekomme ich nun Post vom Landgericht. Erstens bin ich über die doch lange Postlaufzeit verwundert, gefertigt wurde das Schreiben am 27.08.2010, abgeschickt jedoch erst am 01.09.2010. Die Deutsche Post war also nicht schuld.


Große Verwunderung ruft jedoch der Umstand hervor, dass das Landgericht nunmehr den Antrag an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat. Soll die nun darüber entscheiden oder ist einfach ein "zur Stellungnahme" vergessen worden?
Es bleibt spannend in diesem Verfahren.

Wenn der Blitzer gefilmt wird

Eigentlich sollen sie im Auftrag des Landkreises Raser auf den Straßen der Region blitzen und diese bei Geschwindigkeitsübertretungen zur Kasse bitten. Doch die Kontrolleure halten es selbst mit der Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auch nicht immer so genau.
Quelle: Göttinger-Tageblatt




Quelle: Göttinger Tageblatt

So kann es gehen, auch wenn es sicherlich nicht ausreichen dürfte, ein Verkehrsordnungwidrigkeitenverfahren gegen den betreffenden Mittarbeiter des Landkreises Göttingen durchzuführen. Einer netten Fragestunde bei seinem Vorgesetzten wird sich jedoch mit Sicherheit unterziehen müssen.

Dann war der Stuhl nass

Der Kollege Siebers berichtete hier von einem Zeugen und seinem Siedepunkt.

Einen anderen Siedepunkt habe ich unlängst in einer Hauptverhandlung erlebt. Der Zeuge sollte, als vermeintliches Opfer eines Diebstahls, Angaben zu seiner Wohnung machen. Der Richter hatte eine ganze zeitlang mit Engelsgeduld, dies von ihm zu erfahren versucht. Auch der Staatsanwalt zeigte seine kreative Ader. Doch jede Bemühung war vergebens. Der Zeuge konnte oder wollte die Antwort nicht wirklich geben.

Auch die Frage, ob der Zeuge am vermeintlichen Tattag alkoholisiert gewesen sei (die Polizei hatte den Zeugen pusten lassen und eine erhebliche Alkoholisierung festgesetellt), wollte oder konnte er nicht wirklich beantworten. 
Dann, mitten in der Vernehmung, steht der Zeuge auf, sagt er müsse auf Toilette und verlässt den Sitzungssaal. Die Sitzung wird unterbrochen. Kurze Zeit später wird die Sitzung wieder fortgesetzt, jedoch recht bald endgültig abgebrochen. Der Grund, der Zeuge war ganz offensichtlich nicht vernehmungsfähig. Als er dann von seinem Stuhl aufstand, sah man einen dunklen Fleck auf seinem Stuhl, außerdem hatte sein rechtes Hosenbein eine wesentlich dunklere Farbe, als das linke und das auch nur partiell.
Was war? Der Zeuge hate vergessen, so sagte mir später ein Zuschauer, auf der Toilette beim Pinkeln die Hose aufzumachen, ganz davon abgesehen, dass er wohl auch das Waschbecken mit dem Pissoir verwechselt hatte.
Ein mehr als tragisches Beispiel dafür, was Alkohol aus Menschen machen kann.

Der Stuhl wurde im Übrigen ausgesondert und recht bald von einem Wachtmeister abgeholt. Die weiteren Zeugen durften auf einem saubern Stuhl Platz nehmen.

Rentner schmeißt sein Geld unter die Leute

Wenn Menschen etwas geschenkt bekommen, werden sie misstrauisch. Daher wurde gestern in Aschaffenburg die Polizei gerufen.
Ein spendabler älterer Herr hat eine Polizeistreife im bayerischen Aschaffenburg verblüfft. Die Beamten kontrollierten den Mann im Anzug, weil er in der Fußgängerzone Geldstücke verteilte. Um seinen Hals trug er ein Schild: „Bin nicht arbeitslos und auch nicht obdachlos. Habe eine Frau. Mir geht´s gut. Deshalb möchte ich Ihnen einen Euro schenken.“ Wie die Polizei mitteilte, hatte sich ein Zeuge gemeldet, weil er bei dem Auftritt des freigiebigen Passanten eine Betrugsmasche vermutete.
Quelle: Focus.de
Der Mann wollte wohl lediglich mit den Passanten feiern, dass er seit einem Tag Rentner ist. So kann man seinen Ruhestand auch angehen.

Mittwoch, 1. September 2010

Gut getrickst oder einfach nur verrückt?

Ob die Mädels einfach nur verrückt sind, oder gut getrickst haben, ich weiß es nicht, will es aber auch nicht wirklich ausprobieren.  Es fehlt mir nämlich schon am geeigneten Versuchsobjekt, Kerstin würde mit Sicherheit den ihrigen nicht dafür zur Verfügung stellen.