Eine Mandantin von mir ist alleinerziehende Mutter. Da der Vater des Kindes zunächst keinen Unterhalt bezahlen konnte, beantragte sie beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss, der ihr auch gewährt wurde. Bald änderte sich jedoch die Einkommenslage des Kindsvaters. Der Sachbearbeiter des Jugendamtes sagte dem Vater jedoch, er müsse den Unterhalt weiterhin an das Jugendamt überweisen, was er auch in voller Höhe tat. Das Amt selber überwies den Unterhalt an die Mutter.
Soweit so gut.
Nun fordert das Jugendamt jedoch von der Mutter über 4.500 € zurück, mit dem Rückforderungsbescheid wird die Mandantin im Übrigen gleich in Verzug gesetzt, wie das gehen soll bleibt bisher im Dunkeln.
Als Begründung wird ausgeführt, jene habe das vergangene Jahr, in dem übrigens der Vater bereits den vollen Unterhalt an das Jugendamt gezahlt hatte, zu unrecht Unterhaltsvorschuss kassiert. Eine Vorschussleistung hat also faktisch gar nicht statt gefunden.
Mit diesem Rückforderungsbescheid kam die Mandantin zu mir und ich erhebe fristgerecht Widerspruch. Nun erhalte ich einen Widerspruchsbescheid. Darin wird festgestellt, dass meinem Widerspruch nicht abgeholfen wird und die Kosten des Widerspruchsverfahrens durch meine Mandantin zu tragen seien. Gleichwohl werden jetzt nur noch rund 500 € zurückgefordert, also etwa 4.000 € weniger, als zuvor. Die Begründung lässt selbst nur schwerlich erkennen, worauf sich nun der Anspruch stützt.
Wie auch immer, mit dieser Angelegenheit wird sich dann wohl das zuständige Verwaltungsgericht auseinandersetzen müssen und das kann dauern. Möglicherweise sind die Kinder dann bereits volljährig.
Festzustellen bleibt für mich jetzt jedoch bereits, dass hätte ich in meiner Referendarsausbildung einen solchen Widerspruchsbescheid geschrieben, wäre mir dieser von meinem Ausbilder wohl in Gänze und das zu recht, um die Ohren gehauen worden.
2 Kommentare:
Ein Rechtsanwalt aus einer niedersächsichen Kanzlei, der sich bereits in jungen Jahren auf das Strafrecht spezialisiert hat, offenbart in einem Blogbeitrag sein ganzes Wissen:
Das JA hat die Zahlungen des Vaters auf den UVG-Rückstand angerechnet.
Nein, das hat das JA nicht getan, denn, was ich bisher nicht geschrieben hatte, das JA hatte bereits zuvor mit dem Vater eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen, die er ebenfalls monatlich und pünktlich bedient hat.
Der Rückstand dürfte auch im Übrigen derzeit nur noch wenige hundert Euro sein.
In jedem Fall war es der Versuch doppelt zu kassieren.
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