Aus einer fachärztlichen Stellungnahme zu der Frage der Fortdauer der Unterbringung nach § 63 StGB.
"Eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug ist daher noch nicht zu befürworten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Herr XY außerhalb der Unterbringung keine Straftaten mehr begehen wird."
Ok, endlich einmal eine Stellungnahme die ehrlich ist, auch wenn diese Aussage mit Sicherheit nicht beabsichtigt war.
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