Neulich wurde mir auf diesen Blogbeitrag hin nahegelegt, doch einmal die Lektüre zu wechseln. Dies habe ich natürlich auch getan. Nun finde ich aber von dem selben Kollegen folgende Antwort in der Frankfurter Rundschau. Sie offenbart abermals, dass dieser Verteidiger scheinbar eine, meiner Meinung nach kreuzgefährliche Haltung zu seiner Aufgabe im Strafprozess hat.
Sein Mandant habe das Geständnis im Gespräch mit dem Gutachter widerrufen, sagte Düber. Von dieser Entwicklung sei er „selbst überfahren worden“, fügte der Anwalt hinzu. (Quelle: fr-online)
Ich will gar nicht verhehlen, dass es durchaus immer mal wieder vorkommen kann, dass das Verhältnis zwischen Mandant und Verteidiger, na sagen wir es mal vorsichtig, angespannt sein kann und Dinge passieren, von denen der Anwalt erst über Dritte erfährt.
Das aber sollte niemals dazu führen, dass diese "Schwäche in der Verteidigung" nach außen gezeigt wird. Das ist schlicht nicht professionell und wird der Aufgabe des Strafverteidiger schlicht nicht im Ansatz gerecht.
Wenn der Graben zwischen Mandant und Verteidiger tatsächlich unüberwindbar ist, dann gibt es nur eine Konsequenz: Entpflichtung zum Schutz des Angeklagten, die kann im Übrigen auch durch den Anwalt beantragt werden.
Um gleich Beschwerden vorzubeugen, dies gilt meiner Meinung für jeden Fall der Strafverteidigung, vollständig unabhängig von dem konkreten Vorwurf.
1 Kommentare:
Wenn er mitteilt,
"von dieser Entwicklung sei er „selbst überfahren worden“"
dann dürfte es sich bei dieser Information um eine aus dem Mandat erlangte Information handeln. Ob der Kollege schon mal in § 203 StGB geguckt hat?
Ich staune schon immer wenn ich lese "Habe ich das Mandat beendet."
Aber sicherlich hat der Mandant den Kollegen vorher von der Schweigepflicht gegenüber den Medien befreit über den ihm bekannt gewordenen Inhalt des Gespräches mit dem Gutachter.
Kommentar veröffentlichen