Samstag, 2. April 2011

Was für Richter gibt es in Augsburg? Zweifelhafte mündliche Urteilsbegründung

Gestern berichtete ich, dass das Augsburger Landgericht den Müncher Strafverteidigerkollegen Lucas freisprach.
Heute lese ich einen, von Gisela Friedrichsen verfassten Bericht über die mündliche Urteilsbegründung. Hiernach ließ der Vorsitzende Junggeburth keine Gelegenheit aus, auf den Freigesprochenen einzuhauen und Gift und Galle, nein nicht gegenüber den eigenen Kollegen oder der Staatsanwaltschaft, sondern gegenüber Lucas zu versprühen.
Auch wenn das Ergebnis und damit das Ziel begrüßenswert ist, so ist doch erschreckend zu beobachten, welchen Weg die Richter gewählt haben.
(...) als sich aller Unmut und Zorn, der sich in dem jungen Vorsitzenden Junggeburth offenbar angestaut hatte, über den Angeklagten ergoss: "Was war denn los, Herr Lucas, dass Sie zu Ihrer eigenen Urteilsverkündung zu spät kommen? Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht! Ihr Freispruch ist auch nicht der erwartete, sondern einer, der nur knapp wegen des Grundsatzes ,Im Zweifel für den Angeklagten' ergeht!" Quelle: spiegel-online 
Vorgestern musste ich mich der Hoffnung des Präsidenten der Anwaltskammer in München anschließen und fragen, gibt es noch Richter in Augsburg . Gestern konnte ich zunächst konstatieren, es gebe noch welche. Heute muss ich allerdings wieder fragen, was sind das für welche?
Lucas' Verteidiger Wächtler sagte nach der Urteilsbegründung pragmatisch: "Na, meinetwegen. Ein solcher Freispruch ist mir noch immer lieber als eine in süßen Worten vorgetragene Verurteilung." Quelle: spiegel-online 
Im Prinzip hat der Kollege recht, aber welch Geisteskind steckt hinter einer solchen Urteilsbegründung? 

Kein Ton zu den Kollegen des Vorsitzenden, bezüglich derer zumindest ein Anfangsverdacht der uneidlichen Falschaussage besteht.

Die eigentliche und verfassungsrechtlich mehr als bedenkliche Haltung des Gerichts offenbarte sich dann auch darin, dass die einem Angeklagten an sich garantierten Rechte abgesprochen und zum Nachteil gereichen sollen, zumindest in der Konsequenz, Pech haben bedeutet, einen Nachteil erleiden:
Das Gericht rügte auch, Lucas habe "jede Möglichkeit zur Deeskalation vergehen lassen". Wie das? Weil er schwieg. Das ist das Recht eines Angeklagten und darf ihm nicht negativ ausgelegt werden. Quelle: spiegel-online 
Nachtrag: Zu recht spricht der Kollege Hoenig davon, dass Augsburg jenseits der Demarkationslinie  liegt.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Leider stellt Frau Friederichsen nicht klar, ob in dem Absatz
"Das Gericht rügte auch, Lucas habe "jede Möglichkeit zur Deeskalation vergehen lassen". Wie das? Weil er schwieg." der letzte Satz tatsächlich so gefallen ist oder ob vielleicht nur sie es so verstanden hat. Da Frau Friederichsen offenbar nur zur Urteilsverkündung hereingeschneit ist (zu den vorherigen Verhandlungstagen war bei ihr nichts zu lesen), fällt es auch etwas schwer, zu glauben, dass sie alles so richtig einordnen konnte. Abgesehen davon, dass maßgeblich die schriftlichen Urteilsgründe sind.

Anonym hat gesagt…

Da kann man bei dem Vorsitzenden wohl eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung diagnostizieren.

Anonym hat gesagt…

Wenn man diesen Beitrag auf der wohl der Voreingenommenheit unverdächtigen Seite strafverteidigervereinigungen.org
(8.Verhandlungstag) liest, hört sich die Begründung nicht ganz so schrecklich rechtsstaatswidrig zweifelhaft unschuldsvermutungsignorierend an wie im Spiegel :

"An die Adresse des Angeklagten sagt es, er habe es versäumt, deeskalierend zu wirken, indem er sich nicht zu dem von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf zu einem früheren Zeitpunkt geäußert habe. Zwar sei ihm dies nicht vorzuwerfen, jedoch wäre es im umgekehrten Fall möglicherweise gar nicht zu diesem Verfahren gekommen."