Donnerstag, 27. Januar 2011

Nix verstehen! Trotzdem Schöffin

Man kann sich eigentlich nur wundern, wenn man diese Entscheidung des BGH ließt, aber nicht über die des BGH, sondern darüber, was erstinstanzlich geschehen ist.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil auf die Revisionen der Angeklagten aufgehoben, da die Strafkammer mit einer der deutschen Sprache kaum mächtigen Schöffin nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen war (§ 338 Nr. 1 StPO). Die Heranziehung einer nicht sprachkundigen Schöffin verstößt gegen den Grundsatz, dass die Gerichtssprache deutsch ist (§ 184 S.1 GVG) und verletzt zudem den im Strafprozess geltenden Grundsatz der Unmittelbarkeit (§ 261 StPO). Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen. Das GVG hat die insoweit bisher bestehende Regelungslücke durch Einfügung des seit dem 30. Juli 2010 geltenden § 33 Nr. 5 GVG geschlossen. Danach sollen Personen ohne hinreichende Sprachkenntnis nicht zu Schöffen berufen werden und sind von der Schöffenliste zu streichen. Die Teilnahme einer für die Schöffin herangezogenen Dolmetscherin für die russische Sprache an allen Beratungen der Strafkammer begründet überdies einen Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis des § 193 GVG.

Dienstag, 25. Januar 2011

Harz-Tour

Beruflich hat es mich heute in den tiefsten Harz verschlagen. Schade, meine Skier hatte ich nicht mitgenommen.


Tragisches Ende eines 5 jährigen Prozesses / Mechthild Bach ist tot

Die wegen Totschlags angeklagte Internistin Dr. Mechthild Bach ist tot. Die 61-Jährige wurde am Montagnachmittag gegen 15 Uhr tot in ihrer Wohnung im niedersächsischen Bad Salzdetfurth gefunden, teilte die Polizei am Montagabend in Hildesheim mit.
Quelle: aerztezeitung.de

In vielerlei Hinsicht wird dieser Prozess niedersachsens Justiz wohl noch länger in Erinnerung bleiben und möglicherweise noch beschäftigen. Auch wenn jetzt das Hauptverfahren eingestellt werden wird, oder vermutlich sogar schon ist.

"Ist es schlimm, wenn ich nicht hingehe?"

Es gibt Fragen von Mandanten, die verschlagen einem einfach die Sprache. 

Wäre der Mandant nicht hinlänglich vertraut mit den Gepflogenheiten des Strafverfahrens, so könnte man sogar seine Frage wenigstens noch ansatzweise verstehen. 
Da er jedoch ausreichend an Erfahrung in diesem Bereich besitzt, müsste er wissen, dass es nie gut ist zum Hauptverhandlungstermin nicht zu erschein, einzig Ausnahme, er will sich für einige Tage ein warmes Quartier besorgen. 

Meine Antwort wird jedenfalls sehr deutlich ausfallen. 

Montag, 17. Januar 2011

Wird bestimmt schmecken

Es ist schön, dass meine Kollegin an mein leibliches Wohl denkt. Der Kuchen zum Kaffe ist also schon sicher.

Dienstag, 11. Januar 2011

Wenn das Jugendamt Geld haben will

Eine Mandantin von mir ist alleinerziehende Mutter. Da der Vater des Kindes zunächst keinen Unterhalt bezahlen konnte, beantragte sie beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss, der ihr auch gewährt wurde. Bald änderte sich jedoch die Einkommenslage des Kindsvaters. Der Sachbearbeiter des Jugendamtes sagte dem Vater jedoch, er müsse den Unterhalt weiterhin an das Jugendamt überweisen, was er auch in voller Höhe tat. Das Amt selber überwies den Unterhalt an die Mutter.
Soweit so gut. 
Nun fordert das Jugendamt jedoch von der Mutter über 4.500 € zurück, mit dem Rückforderungsbescheid wird die Mandantin im Übrigen gleich in Verzug gesetzt, wie das gehen soll bleibt bisher im Dunkeln. 
Als Begründung wird ausgeführt, jene habe das vergangene Jahr, in dem übrigens der Vater bereits den vollen Unterhalt an das Jugendamt gezahlt hatte, zu unrecht Unterhaltsvorschuss kassiert. Eine Vorschussleistung hat also faktisch gar nicht statt gefunden.

Mit diesem Rückforderungsbescheid kam die Mandantin zu mir und ich erhebe fristgerecht Widerspruch. Nun erhalte ich einen Widerspruchsbescheid. Darin wird festgestellt, dass meinem Widerspruch nicht abgeholfen wird und die Kosten des Widerspruchsverfahrens durch meine Mandantin zu tragen seien. Gleichwohl werden jetzt nur noch rund 500 € zurückgefordert, also etwa 4.000 € weniger, als zuvor. Die Begründung lässt selbst nur schwerlich erkennen, worauf sich nun der Anspruch stützt. 
Wie auch immer, mit dieser Angelegenheit wird sich dann wohl das zuständige Verwaltungsgericht auseinandersetzen müssen und das kann dauern. Möglicherweise sind die Kinder dann bereits volljährig.

Festzustellen bleibt für mich jetzt jedoch bereits, dass hätte ich in meiner Referendarsausbildung einen solchen Widerspruchsbescheid geschrieben, wäre mir dieser von meinem Ausbilder wohl in Gänze und das zu recht, um die Ohren gehauen worden.

Mittwoch, 5. Januar 2011

Neues Büro

Nach längerer Pause melde ich mich zurück. Nun aus neuen Büroräumlichkeiten. Man findet mich nun hier:

Nikolausberger Weg 39
37073 Göttingen,

gemeinsam mit meinen Bürogemeinschaftskollegen, Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Andreas Rother und Frau Rechtsanwältin Silke Schäfer.