Donnerstag, 24. Februar 2011

Zwar keine doofe Frage, trotzdem eine saudumme Antwort

Neulich wurde mir auf diesen Blogbeitrag hin nahegelegt, doch einmal die Lektüre zu wechseln. Dies habe ich natürlich auch getan. Nun finde ich aber von dem selben Kollegen folgende Antwort in der Frankfurter Rundschau. Sie offenbart abermals, dass dieser Verteidiger scheinbar eine, meiner Meinung nach kreuzgefährliche Haltung zu seiner Aufgabe im Strafprozess hat.
Sein Mandant habe das Geständnis im Gespräch mit dem Gutachter widerrufen, sagte Düber. Von dieser Entwicklung sei er „selbst überfahren worden“, fügte der Anwalt hinzu. (Quelle: fr-online)
Ich will gar nicht verhehlen, dass es durchaus immer mal wieder vorkommen kann, dass das Verhältnis zwischen Mandant und Verteidiger, na sagen wir es mal vorsichtig, angespannt sein kann und Dinge passieren, von denen der Anwalt erst über Dritte erfährt.

Das aber sollte niemals dazu führen, dass diese "Schwäche in der Verteidigung" nach außen gezeigt wird.  Das ist schlicht nicht professionell und wird der Aufgabe des Strafverteidiger schlicht nicht im Ansatz gerecht.

Wenn der Graben zwischen Mandant und Verteidiger tatsächlich unüberwindbar ist, dann gibt es nur eine Konsequenz: Entpflichtung zum Schutz des Angeklagten, die kann im Übrigen auch durch den Anwalt beantragt werden.

Um gleich Beschwerden vorzubeugen, dies gilt meiner Meinung für jeden Fall der Strafverteidigung, vollständig unabhängig von dem konkreten Vorwurf.

Schallende Ohrfeige aus Karlsruhe

Das hat gesessen. Nicht in epischer Breite, sondern in der notwendigen Kürze hat der BGH einem OLG einige Zeilen ins Gebetbuch geschrieben. Ein schönes Beispiel dafür, dass auch der BGH Verfassungsgrundsätze durchaus hoch bewertet. 
Gem. § 544 Abs. 7 ZPO hat der Senat die Sache, auf die erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hin, sogleich an das Berufungsgericht zurück verwiesen. In den entscheidungserheblichen Zeilen führt der 5. Zivilsenat folgendes aus:
"Die Entscheidung des Landgerichts stellt sich folglich als eine gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfG NJW 1991, 2823; 1992, 2877; 1996, 45, 46; 1998, 2515; 2004, 1371, 1373) dar, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung nicht zugrunde legen durfte. Vielmehr bedeutet die Zurückweisung des Vortrages der Beklagten als verspätet eine erneute Verletzung des Verfahrensgrundrechts gem. Art. 103 Abs. 1 GG."
Die Mandantschaft und natürlich auch ich, sind hoch erfreut über diese Entscheidung. Nun bin ich auf den Fortgang des Verfahrens gespannt und gespannt, ob der Gegner immer noch auf seinem hohen Ross angeritten kommt. 
Warten wir es ab.

Mein Dank gilt natürlich dem Kollegen in Karlsruhe, der anstatt meiner in dieser Sache tätig war, da es in Zivilsachen, anders als beispielsweise in Strafsachen, dem "normalen" Rechtsanwalt verwehrt ist, vor dem BGH aufzutreten. Dort dürfen nur gesondert beim BGH zugelassene Rechtsanwälte auftreten.

Mittwoch, 16. Februar 2011

Die Ehe muss sich doch auszahlen

Geschäftstüchtigkeit in allen Ehren, aber Pietätslosigkeit offenbart dann doch das wahre Gesicht des vermeintlich trauernden Ehemanns.
Der 25-Jährige bietet auf dem Versteigerungsportal einen «original Gipsabdruck» von Coras Busen an. Für knapp 3000 Euro kann das güldene Machwerk mit Autogramm sofort gekauft werden.(...) Dass es Tim Wosnitza alleine um Emotionen geht, darf nach dem Blick auf weitere Auktionen bezweifelt werden: Auch einen «Original-Hut aus Musik-Videodreh» (Gebot derzeit 69 Euro), ein «privat oft getragenes Basecap» (derzeit 91,99 Euro), ein «originales Poster aus Privatbesitz» (derzeit 40,49 Euro) und einmal getragene Schuhe von, so steht dort, «Manolo Blahnik» (sofort kaufen für 649 Euro) werden auf eBay feilgeboten. Ein 540-Liter-Aquarium ist dagegen derzeit schon für 50 Euro zu haben.
Quelle: 20min

Doofe Frage und eine saudumme Antwort

Es existiert der Spruch, es gäbe keine dummen Fragen, nur dumme Antworten. Zwar ist die Frage des Bild-Journalisten nicht als sonderlich hochwertig einzuschätzen, aber gut, von jenen wird man wohl auch nicht viel anderes erwarten. Die Erwiderung ist jedoch höchst problematisch.
BILD fragt den Anwalt: „Können Sie Ihren Mandanten nicht dazu bewegen, ein Geständnis abzulegen?“ Düber antwortet: „Es tut mir leid, der Angeklagte ist nicht führbar.“
Quelle: bild.de
Die Antwort des Verteidigers, wenn er sie denn so gegeben hat wie zitiert, ist hingegen saudumm, entspricht also ganz dem Sprichwort. Die Bezeichnung "saudumm" verharmlost sogar noch das, was in dieser Antwort zum tragen kommt.
Sie offenbart nämlich, dass dieser Verteidiger scheinbar eine, meiner Meinung nach kreuzgefährliche Haltung zu seiner Aufgabe im Strafprozess hat.

Mittwoch, 9. Februar 2011

Geldgier des Jugendamtes

Unlängst berichtete ich hier von der Raffgier eines Jugendamtes. Kurz gesagt, das Jugendamt wollte über 4.500 € von einer alleinerziehenden Mutter, für angeblich zu unrecht erhaltener Unterhaltsvorschusszahlungen. Nach dem ich Widerspruch erhoben hatte, wurde der Rückforderungsbetrag um fast 4.000 € reduziert. Es wurden jedoch nach wie vor über 500 € zurückgefordert.
Mithin musste nun im Januar Klage gegen den Rückforderungsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides erhoben werden. Ich hatte mich schon auf ein langes Verfahren eingestellt. Keine 14 Tage nach Klageerhebung erreicht mich nun ein Schriftsatz der beklagten Stadt.
Der Rückforderungsbescheid wird aufgehoben. Nicht ausgezahlte Unterhaltsleistungen des Vaters an das Jugendamt, werden an die Mutter nun endlich mit fast einem dreiviertel Jahr Verspätung auch ausgezahlt.

Ganz offensichtlich hat sich der zuständige Rechtsdezernent mit der Rechtslage auseinandergesetzt und gemerkt, das es eng, sehr eng wird.

Ich finde es ein Stück aus dem Tollhaus und ein sehr grenzwertiges Verhalten, insbesondere das des zuständigen Sachbearbeiters des Jugendamtes. 

Dienstag, 8. Februar 2011

Fragen für die Kristallkugel

Zwar steht bei mir auf dem Schreibtisch diese Kugel, 

dennoch hat sie mir heute nichts angezeigt. Und so musste ich auch einem Mandanten am Telefon mitteilen, dass ich nicht wüsste, warum die Polizei bei ihm geklingelt habe.
Da er den netten Herrschaften auch nicht geöffnet hat, wird er es wohl jetzt auch nicht erfahren.

Nun ja, bleibt abzuwarten, ob ich heute noch ein Anruf von der Polizei erhalte, oder gleich einen vom Haftrichter. Es würde mich auch ohne den Anruf des Mandanten, nicht wirklich erstaunen.

Montag, 7. Februar 2011

Was nun?

Aus einer fachärztlichen Stellungnahme zu der Frage der Fortdauer der Unterbringung nach § 63 StGB.
"Eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug ist daher noch nicht zu befürworten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Herr XY außerhalb der Unterbringung keine Straftaten mehr begehen wird."
Ok, endlich einmal eine Stellungnahme die ehrlich ist, auch wenn diese Aussage mit Sicherheit nicht beabsichtigt war.