Mittwoch, 18. Mai 2011

Ein Affe im Spiegel?

Einen Affen soll angeblich ein Richter sehen können, wenn dieser in den Spiegel schaut. Davon war wohl ein Arzt, der zuvor einem Angeklagten die Verhandlungsunfähigkeit attestiert hatte, überzeugt. Zumindest aber soll sich dieser dem Göttinger Richter gegenüber am Telefon entsprechend geäußert haben.
Darauf ergab sich in zunehmender Gereiztheit Wort auf Wort, bis der Richter die Möglichkeit einer Durchsuchung der Praxis ins Spiel brachte und der Mediziner darauf sinngemäß folgende Worte von sich gab: „Dann schicken sie eben die Polizei. Die Bildzeitung und das Fernsehen auch gleich mit. Und wenn sie mal einen Affen sehen wollen, dann schauen sie in den Spiegel.“
Quelle: Göttinger Tageblatt
Ob der Mediziner tatsächlich in der Primatenforschung tätig ist, dürfte unbekannt geblieben sein.  Zumindest aber durfte sich der Arzt noch am gleichen Tag über Besuch von der Polizei freuen.

Mittwoch, 11. Mai 2011

Pulver verschossen oder einfach nur geblendet

Immer wieder taucht das Problem auf, wie hat sich ein Verteidiger der Presse gegenüber zu verhalten.
Nunmehr habe ich bei dem Kollegen Vetter ein weiteres eklatantes Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte, gelesen.

Es geht um den Verteidiger des Taximörders vom Bodensee. Dieser hatte der Schwäbischen-Zeitung gegenüber sich wie folgt geäußert:
Dass Andrej W. erneut ein solcher Coup gelingt, hält der Anwalt für ausgeschlossen. Die Therapieaussichten seien extrem schlecht. „Er hat so viele Schädigungen und Traumata, dass er eigentlich nicht heilbar ist“, sagt F, und eine Heilung sei Voraussetzung dafür, dass er überhaupt in einen normalen Vollzug kommt. Für den Anwalt ist klar: „Jetzt hat er sein Pulver verschossen.“ Er werde wohl für immer in der geschlossenen Psychiatrie bleiben, das heiße: kein Kontakt nach außen, kein Fernsehen, nur eine Stunde Hofgang am Tag.
Erschreckend welch eine Berufsauffassung so manch ein Strafverteidigerkollege an den Tag legt und dass nur, um sich im Blitzlicht der Journaille zu sonnen. So im Lichte wirbt dieser Kollege auf seiner eigen Homepage auch damit, dass
die Anwaltskanzlei ...... hat sich als eine der führenden Strafrechtskanzleien im Landgerichtsbezirk Konstanz, wenn nicht im gesamten westlichen Bodenseeraum, entwickelt.
Es fragt sich nun, wer wann welches Pulver verschossen hat.

Mal sehen, ob dessen mediales Auftreten und Verhalten der Presse gegenüber bei der von ihm heute Abend gehaltenen Veranstaltung/Vortrag, wo es eben um die Verteidigung im Taximord-Fall geht, vom Veranstalter, dem AKJ Konstanz oder von kritischen Zuhörern, tatsächlich auch kritisch hinterfragt wird.

Die Einlassung und der Richter

"Die von dem Verteidiger abgegebene Verteidigererklärung ist keine Einlassung des Angeklagten," so ein vollkommen von sich überzeugter Richter in einer Urteilsverkündung.
Der Staatsanwalt selbst hatte zuvor die durch mich im Rahmen der Hauptverhandlung namens und in Vollmacht des Angeklagten abgegebenen Erklärung, als Einlassung von diesem und mithin als Geständnis gewertet und dies vollkommen zu recht.

Dem war der Richter in seinem Urteil jedoch entgegengetreten. Großspurig  meinte dieser dann seine Auffassung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) untermauern zu können.
Ich fragte mich nur, welchen BGH er meint. 

Denn so ist es doch mittlerweile gängige höchstrichterliche Rechtsprechung, dass Erklärungen des Verteidiger "ohne weiteres als Einlassung des Angeklagten verwertet werden können" (BGH u.a. 1 StR 441/97) und zwar ohne dass der Angeklagte diese höchstpersönlich abzugeben hätte. Erforderlich ist nur, zumindest nach dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung, dass der Angeklagte sich diese Erklärung ausdrücklich zu eigen macht, oder diese als eigene verstanden haben will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 06.05.2002 - Az. 2b Ss 59/02-30/02 IV; OLG Saarbrücken, Beschl. vom 14.09.2005 - Az. Ss 29/05 (38/05)) und das war im vorliegenden Verfahren unzweifelhaft der Fall.

Da letztlich dennoch das angestrebte Ergebnis ausgeurteilt wurde, dürfte es auf diese rechtliche Fehleinschätzung wohl nicht weiter ankommen.

Montag, 9. Mai 2011

Dumm gelaufen

Örtliche Medien im kanadischen Barrie berichten von dem kuriosen Fall: Ein Mann wartete in einem Café auf eine Internet-Bekanntschaft. Statt einer attraktiven Unbekannten kam allerdings seine eigene Freundin.
Die 49-Jährige rächte sich auf ihre Weise: Sie schüttete ihm eine Tasse Kaffee ins Gesicht und schlug auf ihn ein. Ein zufällig anwesender Polizist außer Dienst schritt ein und alarmierte seine Kollegen. Für die Frau sollte eine Kautionsanhörung folgen.
Quelle: kreiszeitung
Tja, das ist wohl tatsächlich ganz und gar dumm gelaufen. 
Internet-Dating kann auch Schwung in bestehende Beziehungen bringen, wenngleich selbige durch jenen ordentlich aus der Bahn geworfen sein dürfte.